Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz
27.01.2019 um 12:09Ich stelle einen ungelösten Mordfall aus der Schweiz vor.
Wohnhaus Familie Z.
Das Tötungsdelikt an dem Opfer C.Z. geschah im Jahr 1985 in dem schweizer Ort Kehrsatz (in Nähe von Bern).
C.Z. war seit dem 27.7.85 vermisst. Am 1.08.85 fand ihre Mutter, Fr. E., die Tochter C.Z. im Haus Z. - in der Tiefkühltruhe - tot auf.
Der Ehemann sah sie zuletzt am 27.07.85 vormittags. Die Mutter des Opfers sah C.Z. zuletzt am 26.07.85 gegen 21.45 Uhr auf dem Balkon.
Das seit zwei Jahren verheiratete Paar Z. wohnte in Kehrsatz, in direkter Nachbarschaft zu den (Adoptiv)Eltern der Ehefrau C.Z.. Das Haus gehörte den Eltern E..
Beide Parteien hatten gegenseitig Zugang zu den Häusern. Im Jahr 1985 gab es zunehmend Diskrepanzen zwischen den Eheleuten Z. und den Eheleuten E.. (Streitpunkt war anscheinend die Einmischung der Eltern/ Schwiegereltern in das Leben der Eheleute Z.).
Auch hatte der Ehemann B.Z. mehrere Affären. Die außereheliche Beziehung, zum Zeitpunkt der Tötung der Ehefrau C.Z. war wohl ernster. B.Z. suchte eine Rechtsberatung auf, um sich im Falle einer Scheidung beraten zulassen. Nach seiner Aussage, entschied er sich für eine Eheberatung und die Arbeit an seiner Ehe, seine Frau auch.
Zwischen dem 27.07.85 und dem 01.08.85 suchten alle Familienangehörige nach C.Z.. Der Ehemann B.Z. holte aber auch zu der Zeit seine Affäre (C.S.) von dem Flughafen ab und verbrachte Zeit mit ihr. Dies eröffnete er auch der Polizei und wenig später den Schwiegereltern.
Nach Aufforderung der Schwiegermutter hatte B.Z. ihr eine Telefonnummer (von der Affäre) gegeben, falls etwas zum Vermisstenfall seiner Frau passiert. Am 01.08.85 waren B.Z. und Affäre (C.S.) im Wohnhaus Z.. B.Z. ging zum Wohnhaus der Eheleute E..Um ca. 18.55 Uhr verließ er die Eheleute, um mit C.S. zu ihren Eltern zu fahren.
Die Eheleute E. gingen kurz darauf in des Wohnhaus der Eheleute Z.. Frau E. fand - in der Tiefkühltruhe - in der Waschküche - ihre tote Tochter. Um 19.12 Uhr ging der Notruf bei der Polizei ein.
*1 lt. Trix Ebelinghttps://www.nzz.ch/articleCOM4S-1.112670
*2 lt. Hanspeter Born, "Mord in Kehrsatz" Weltwoche-ABC-Verlag 1989
Der Ehemann B.Z. wischte den Fußboden in der Waschküche (Keller) und kehrte um das Haus herum. Weiter räumte er das Atelier (Keller) seiner Ehefrau C.Z. (Schneiderin)auf. Die Beobachtung wurde nur von Frau E. gemacht, die die Begebenheiten um und in dem Haus des Ehepaares Z. des Öfteren beobachtete.
*3 lt. Hanspeter Born, "Mord in Kehrsatz" Weltwoche-ABC-Verlag 1989
Auf der Matzratze des Ehebettes befand sich ein ca. 10 cm großer Blutfleck, auf der Seite von dem Opfer C.Z. in Kopfhöhe.
*4 lt. Hanspeter Born, "Mord in Kehrsatz" Weltwoche-ABC-Verlag 1989
Die Lebensversicherung wurde von B.Z. abgeschlossen für seinen Renteneintritt. Die wechselseitige Begünstigung im Todesfall der Eheleute konnte kostenfrei eingeschlossen werden. Die Versicherung wurde im Dez. 84 abgeschlossen.
Nach Aussage von B.Z. hatte seine Ehefrau C.Z. am Abend des 26.07.85 sich ein Toast "Hawaii" zubereitet.
Anmerk.: lt. Hanspeter Born, "Mord in Kehrsatz" Weltwoche-ABC-Verlag 1989
Das Opfer C.Z. hatte keine Abwehrverletzungen. Sie wurde in der Kühltruhe gefesselt aufgefunden. Die Fesselung geschah anscheinend erst nach dem Todeseintritt. Das Opfer wurde ca. 3 h nach dem Tod in die Tierfkühltruhe verbracht. Es wurden 2 Schläge mit rechtwinkligem Muster an Schläfe bzw. mittig der Stirn gefunden. Am Hinterkopf befand sich einer dritte Wunde. Bei dieser konnte nicht geklärt werden, ob es sich um einen Schlag oder eine Sturzfolge handelt. (Todesursache: Ersticken mit einem weichen Gegenstand in Zusammenhang mit Gewalt gegen den Kopf)
Prozesse: nachfolgend Wikipedia
1. Prozess
Weitere Links zum Fall:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13500155.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13682599.html - von G. Friedrichsen
https://www.srf.ch/sendungen/zeitblende/30-jahre-nach-dem-mord-in-kehrsatz (Archiv-Version vom 17.08.2018) - Audiodatei (schwarzer Balken) vom SRF 4
direkt: Dateianhang: SRF-4-News-Zeitblende_03-07-2015-1131.2.mp3 (21689 KB) für die Lesefaulen =)
Der Fall ist schon des Öfteren im Forum erwähnt worden. Ich denke er ist einigen bekannt und bitte daher um Berichtigung, wenn ich etwas falsch wiedergegeben habe.
Wohnhaus Familie Z.
Das Tötungsdelikt an dem Opfer C.Z. geschah im Jahr 1985 in dem schweizer Ort Kehrsatz (in Nähe von Bern).
C.Z. war seit dem 27.7.85 vermisst. Am 1.08.85 fand ihre Mutter, Fr. E., die Tochter C.Z. im Haus Z. - in der Tiefkühltruhe - tot auf.
Der Ehemann sah sie zuletzt am 27.07.85 vormittags. Die Mutter des Opfers sah C.Z. zuletzt am 26.07.85 gegen 21.45 Uhr auf dem Balkon.
Das seit zwei Jahren verheiratete Paar Z. wohnte in Kehrsatz, in direkter Nachbarschaft zu den (Adoptiv)Eltern der Ehefrau C.Z.. Das Haus gehörte den Eltern E..
Beide Parteien hatten gegenseitig Zugang zu den Häusern. Im Jahr 1985 gab es zunehmend Diskrepanzen zwischen den Eheleuten Z. und den Eheleuten E.. (Streitpunkt war anscheinend die Einmischung der Eltern/ Schwiegereltern in das Leben der Eheleute Z.).
Auch hatte der Ehemann B.Z. mehrere Affären. Die außereheliche Beziehung, zum Zeitpunkt der Tötung der Ehefrau C.Z. war wohl ernster. B.Z. suchte eine Rechtsberatung auf, um sich im Falle einer Scheidung beraten zulassen. Nach seiner Aussage, entschied er sich für eine Eheberatung und die Arbeit an seiner Ehe, seine Frau auch.
Zwischen dem 27.07.85 und dem 01.08.85 suchten alle Familienangehörige nach C.Z.. Der Ehemann B.Z. holte aber auch zu der Zeit seine Affäre (C.S.) von dem Flughafen ab und verbrachte Zeit mit ihr. Dies eröffnete er auch der Polizei und wenig später den Schwiegereltern.
Nach Aufforderung der Schwiegermutter hatte B.Z. ihr eine Telefonnummer (von der Affäre) gegeben, falls etwas zum Vermisstenfall seiner Frau passiert. Am 01.08.85 waren B.Z. und Affäre (C.S.) im Wohnhaus Z.. B.Z. ging zum Wohnhaus der Eheleute E..Um ca. 18.55 Uhr verließ er die Eheleute, um mit C.S. zu ihren Eltern zu fahren.
Die Eheleute E. gingen kurz darauf in des Wohnhaus der Eheleute Z.. Frau E. fand - in der Tiefkühltruhe - in der Waschküche - ihre tote Tochter. Um 19.12 Uhr ging der Notruf bei der Polizei ein.
Die Anklage warf B.Z. vor, seine Frau in der Nacht auf den 27. Juli in ihrem Bett mit einem Hammer oder einem ähnlichen Gegenstand (die Tatwaffe wurde nie gefunden)*1 erschlagen, der Leiche einen Kehrichtsack übergestülpt und sie gefesselt in der Tiefkühltruhe des Hauses deponiert zu haben. Danach habe er die Blutspuren beseitigt. Das deckte sich auch mit den Aussagen der Eltern der Getöteten, wonach B.Z. am 27. Juli bei der Reinigung des Kellers gesehen wurde*2, sowie mit den Blutspuren auf der Matratze des gemeinsamen Ehebettes *3 und an der Waschmaschine. Als Tatmotiv sah die Anklage, dass B.Z. mit seiner Geliebten zusammenziehen, aber aus finanziellen Gründen keine Scheidung auf sich zukommen lassen wollte. Auch war er Begünstigter in einer Lebensversicherung seiner Frau *4.Wikipedia
*1 lt. Trix Ebeling
Sie findet den Wagen (Anmerk. vom Ehemann B.Z.), kauft ihn als Beweis heimlich an. Und siehe da! Ein Radmutter- Schlüssel ist durch ein nicht zum Set passendes Werkzeug ersetzt worden. Ebeling ist überzeugt, dass sie den Fall gelöst hat. Sie, die schon mehrere Krimis geschrieben hat, schreibt ein Buch darüber. Der Prozess wird dennoch nicht wieder aufgerollt.
Nach dem Revisionsprozess kaufte die Zürcher Anwältin Trix Ebeling B.Z.s 84er VW Golf. Dabei bemerkte sie, dass der Radmutternschlüssel ersetzt worden war und nicht der dazugehörigen Originalausstattung entsprach. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, dass ein modelltypischer Radmutternschlüssel als Tatwaffe äusserst wahrscheinlich warWikipedia
*2 lt. Hanspeter Born, "Mord in Kehrsatz" Weltwoche-ABC-Verlag 1989
Der Ehemann B.Z. wischte den Fußboden in der Waschküche (Keller) und kehrte um das Haus herum. Weiter räumte er das Atelier (Keller) seiner Ehefrau C.Z. (Schneiderin)auf. Die Beobachtung wurde nur von Frau E. gemacht, die die Begebenheiten um und in dem Haus des Ehepaares Z. des Öfteren beobachtete.
*3 lt. Hanspeter Born, "Mord in Kehrsatz" Weltwoche-ABC-Verlag 1989
Auf der Matzratze des Ehebettes befand sich ein ca. 10 cm großer Blutfleck, auf der Seite von dem Opfer C.Z. in Kopfhöhe.
*4 lt. Hanspeter Born, "Mord in Kehrsatz" Weltwoche-ABC-Verlag 1989
Die Lebensversicherung wurde von B.Z. abgeschlossen für seinen Renteneintritt. Die wechselseitige Begünstigung im Todesfall der Eheleute konnte kostenfrei eingeschlossen werden. Die Versicherung wurde im Dez. 84 abgeschlossen.
Nach Aussage von B.Z. hatte seine Ehefrau C.Z. am Abend des 26.07.85 sich ein Toast "Hawaii" zubereitet.
Für heftige Diskussionen sorgten zwei Gutachten des Gerichtlich-medizinischen Instituts Bern. In einem ersten war im Magen der Frau nichts gefunden worden. Als ein zweites mit der Frage in Auftrag gegeben wurde, ob Spuren von einem Toast Hawaii nachgewiesen werden könnten, fand man tatsächlich Rückstände von Birnen, Proteinen und Getreide. Das Gutachten wurde später von vielen Seiten kritisiert.Wikipedia
Anmerk.: lt. Hanspeter Born, "Mord in Kehrsatz" Weltwoche-ABC-Verlag 1989
Das Opfer C.Z. hatte keine Abwehrverletzungen. Sie wurde in der Kühltruhe gefesselt aufgefunden. Die Fesselung geschah anscheinend erst nach dem Todeseintritt. Das Opfer wurde ca. 3 h nach dem Tod in die Tierfkühltruhe verbracht. Es wurden 2 Schläge mit rechtwinkligem Muster an Schläfe bzw. mittig der Stirn gefunden. Am Hinterkopf befand sich einer dritte Wunde. Bei dieser konnte nicht geklärt werden, ob es sich um einen Schlag oder eine Sturzfolge handelt. (Todesursache: Ersticken mit einem weichen Gegenstand in Zusammenhang mit Gewalt gegen den Kopf)
Prozesse: nachfolgend Wikipedia
1. Prozess
Am 4. Dezember 1987 wurde der 29-jährige B.Z. des Mordes an seiner Frau für schuldig befunden und zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. Er wurde in die Strafanstalt Thorberg überführt.
Vier Geschworene reichten nach dem Prozess eine Beschwerde über den Prozessverlauf am Berner Kassationshof ein, die aber am 22. Juni 1988 abgelehnt wurde.
Nachdem eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das Geschworenenurteil am 19. Juli 1989 vom Bundesgericht noch abgelehnt worden war, hiess der Berner Kassationshof am 15. April 1991 aufgrund der von den Anwälten des Verurteilten dargelegten Mängel am gerichtsmedizinischen Gutachten dessen Revisionsgesuch gut und hob das Urteil auf. B.Z. kam nach 2086 Tagen Haft am 17. April 1991 frei. Kritiker sahen die Freilassung vor allem durch den immensen Druck der Öffentlichkeit zustande gekommen.2. Prozess
Diesmal wurden 76 Zeugen gehört, fünf Gutachten herangezogen und unter anderem auch die Vorwürfe, die Hanspeter Born in seinem Buch erhoben hatte, aufgegriffen. Zudem sah sich das Gericht mit einer Reihe von grossteils anonymen Drohungen, Zuschriften und Hinweisen konfrontiert, in welchen des Öfteren eine Schuld der Eltern der Ermordeten suggeriert wurde, die aber bei genauerer Betrachtung jeder Substanz entbehrten. In den Zeugenaussagen und Gutachten kam sowohl Be- als auch Entlastendes für den Angeklagten zu Tage, manches verblieb – nicht zuletzt auch ob der verstrichenen Zeit – unklar und nebulös. Ähnlich zweideutig verhielt es sich mit vielen Indizien. So war beispielsweise umstritten, wie der beim Angeklagten sichergestellte Mofaausweis des Opfers oder im Haus der Toten gefundene Reste der zur Fesselung verwendeten Schnüre zu bewerten seien, welche zwar auf den ersten Blick den Angeklagten zu belasten schienen, aber auch die Frage aufwarfen, warum er – wenn er der Täter war – diese belastenden Utensilien nicht ebenso wie die Tatwaffe, die Kleidung des Opfers oder den Inhalt der Tiefkühltruhe hatte verschwinden lassen.Zu dem Journalisten und Autor Hanspeter Born:
Obwohl alles in allem keine wirklich neuen Erkenntnisse gewonnen werden konnten, wurde B.Z. am 29. Mai 1993 von den Geschworenen nach 42-stündiger Urteilsberatung freigesprochen.
Vor allem der Weltwoche-Journalist Hanspeter Born, der sich des Falles angenommen hatte, äusserte nach dem Prozess mehrmals öffentlich die Meinung, das Gutachten sei willentlich gefälscht worden, um den Todeszeitpunkt von C.Z. mit Bestimmtheit auf die Nacht des 26. Juli (in der praktisch nur B.Z. als Täter in Frage kam) festlegen zu können.
[…]Hanspeter Born 1988/89 in der Weltwoche unter dem Titel «Ein klarer Fall» eine 16-teilige Artikelserie über den Mordfall in Kehrsatz veröffentlichte, in der er die Schuld des Verurteilten erheblich bezweifelte, auf vermeintliche oder tatsächliche Ermittlungsfehler der Polizei hinwies und schwere Vorwürfe an die Berner Justiz erhob. Es folgte ein Buch mit dem Titel Mord in Kehrsatz und ein Jahr später Unfall in Kehrsatz, in dem er den Eltern des Opfers vorwarf, selbst ihre Tochter getötet, falsche Spuren gelegt und die Auffindung der Leiche in der Tiefkühltruhe «inszeniert» zu haben. Die Verbreitung dieses zweiten Buches wurde nach einer Klage der Eltern der Getöteten verboten, und Born sollte später zugestehen, dabei journalistische Grundsätze ausser Acht gelassen zu haben. Seine Kritik an der Polizei erhielt er jedoch aufrecht.Wikipedia: Mord in Kehrsatz
Weitere Links zum Fall:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13500155.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13682599.html - von G. Friedrichsen
https://www.srf.ch/sendungen/zeitblende/30-jahre-nach-dem-mord-in-kehrsatz (Archiv-Version vom 17.08.2018) - Audiodatei (schwarzer Balken) vom SRF 4
direkt: Dateianhang: SRF-4-News-Zeitblende_03-07-2015-1131.2.mp3 (21689 KB) für die Lesefaulen =)
Der Fall ist schon des Öfteren im Forum erwähnt worden. Ich denke er ist einigen bekannt und bitte daher um Berichtigung, wenn ich etwas falsch wiedergegeben habe.