T68 schrieb:Richtig. Aber im Golf von B.Z. wurde der Radmutternschlüssel ausgewechselt. Es war nicht mehr der Originale.
Ja... aber dazu muss man einige Anmerkungen hinzufügen:
- der Golf 1 war Baujahr 1984, dürfte also wahrscheinlich von dem Ehepaar als Neuwagen gekauft worden sein
- aber dass dort ein nicht-originales Radkreuz vorhanden war, wurde erst festgestellt von der Anwältin Trix Ebeling, nachdem sie 1993 (!), also acht Jahre nach dem Mord, den Wagen als Gebrauchten erworben hatte.
- ob sie den Wagen direkt vom BZ erworben hat oder es Zwischenbesitzer gab, kann man leider der Quelle nicht entnehmen
- in acht Jahren dürften die Räder des Wagens mit Sicherheit mehr als einmal ab- und angeschraubt worden sein, allein für Wechsel zwischen Winter- und Sommerreifen, aber auch für Erneuerung von Reifen. Mag sein, dass der Besitzer den Wagen dafür immer in die Werkstatt gegeben hat, wo dann natürlich das werkstatteigene Werkzeug und nicht das Radkreuz aus dem Golf benutzt wurde, aber trotzdem ist es etwas irritierend zu glauben, dass acht Jahre lang es nicht auffiel, dass das Radkreuz nicht passte
- man müsste ausserdem prüfen, ob die Radmuttern original waren. Es wäre ja auch gut denkbar, dass irgendwann in den acht Jahren auch die Werkstatt bei einem Radwechsel die Muttern gewechselt hat und daher die Inkompatibilität herrührt.
Kurz: daraus so weitreichende Schlüsse zu ziehen, ist sehr "bold"