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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

2.530 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, 2018, Birgit Rösing ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 11:30
Zitat von soomasooma schrieb:Abgezwackt, abgezweigt, heimlich für sich beiseite gelegt... streitet Euch halt drum... :D
Ich nenne so etwas Diebstahl.
Für mich eine Unterstellung, auf die wir verzichten sollten.
Zitat von soomasooma schrieb:Das dürfte dann der sein, der bei ihrer Freundin/Anwältin hinterlegt war? Zur Sicherheit?
Versuche nochmal den Gesetzestext zu lesen oder meinen Beitrag bis ganz zum Schluss.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 11:33
Zitat von emzemz schrieb:Versuche nochmal den Gesetzestext zu lesen oder meinen Beitrag bis ganz zum Schluss.
Du könntest auch einfach auf meine Frage antworten:

Der gültige, letzte Ausweis wurde also (zusammen mit anderen Dokumenten) bei der Freundin hinterlegt? Zur Sicherheit?


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 11:38
Was mich seit dem xy-Beitrag interessiert, sind die nächtlichen Geräusche. Diese können so viel oder auch gar nichts bedeuten:

1) Es ist ihr tatsächlich etwas passiert. Da es keine Einbruchsspuren gab, bleibt nur ein Angriff, welcher von Personen ausging, die bereits im Haus waren.

2) Frau Rösing hat das Haus verlassen. Die Geräusche wie Treppe, Hauseingangstür, Schritte etc. hat der Sohn gehört.

3) Die Geräusche haben nichts mit dem Fall zu tun, da sich nur jemand ein Glas Wasser geholt hat, jemand auf Toilette gegangen ist, der Sohn dies geträumt hat usw.


Was man für am wahrscheinlichsten hält, muss jeder für sich bewerten.

Gegen Szenario 1 spricht für mich, dass es keine Spuren gab, die dies belegen. Zudem wäre es zumindest nicht geschickt einen Angriff auszuführen, wenn andere Personen anwesend sind. Offenbar war das Haus häufiger, von dem Ehepaar abgesehen, leer.

Die zweite Möglichkeit ist nicht auszuschließen. Wir alle kennen Frau Rösing nicht und wissen nicht wie sie tickt. Vielleicht hat sie regelmäßig nachts das Haus verlassen ohne jemanden Bescheid zu sagen. Von meinem Gefühl halte ich das für eher unwahrscheinlich, aber es ist natürlich möglich.

Ich halte die dritte Variante für realistisch, muss aber zugeben, dass die Geräusche in Verbindung mit dem Verschwinden ein eigenartiger Zufall sind.

Wie seht ihr das?


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 11:42
Zitat von emzemz schrieb:(2) Eine Personalausweisbehörde hat einen Ausweis für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.

Welcher ist also nun der wahre, gültige Ausweis?

Da die anzunehmende Begründung Verlust für die Ausstellung der Ausweise zwei und drei nachträglich wegfällt, sind diese für ungültig zu erklären, so dass der älteste der Ausweise der gültige ist.
Erstens ist diese Begründung nicht zwingend, Frau Rösing kann auch angegeben haben, sie könne den Ausweis nicht mehr finden und wisse nicht, ob sie ihn verloren hat.

Zweitens müsste deinen Ausführungen zufolge der alte, für ungültig erklärte Ausweis wieder für gültig erklärt werden. Es ist sehr fraglich, ob das überhaupt möglich ist. Wenn nicht, dann müsste deiner Theorie zufolge nunmehr ein vierter Ausweis ausgestellt werden. Das wäre eine Schildbürgerei, die ich nicht mal unseren Behörden zutrauen würde.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 11:46
Zitat von emzemz schrieb:ch nenne so etwas Diebstahl. Für mich eine Unterstellung, auf die wir verzichten sollten.
Wer sagt denn, dass B. R. überhaupt vorhatte, das Geld dauerhaft vor ihrer Familie zu verbergen und etwas damit zu tun, das nicht der Familie zugute kommen sollte? Vielleicht wollte sie ja auch einfach eine größere Geldsumme sparen um davon ihren Kindern ein größeres Geschenk zu machen, z. B. eine Reise? Vielleicht hat sie das Geld ja auch deshalb in bar zusammengetragen um die Überraschung nicht auffliegen zu lassen, wie es passiert wäre, wenn sie jeden Monat eine gewisse Summe vom Konto abgebucht hätte? Und erst durch ihr Verschwinden wurde das für die (wie auch immer geartete) Überraschung bestimmte Geld dann von der Familie entdeckt.

Im Übrigen muss man auch fragen, ob es denn wirklich ein festes Haushaltsgeld gab, dass B. R. jeden Monat bekam und mit dem sie auskommen musste? Selbst meine Eltern, die noch etwa zehn Jahre älter sind, haben es immer so gehandhabt, dass meine Mutter Zugriff auf das Konto hatte und nehmen konnte, was für den Haushalt nötig war. Es gab keine festgesetzte Summe, die dafür jeden Monat zur Verfügung stand, denn es wurde davon ausgegangen, dass sie vernünftig wirtschaftet.

Natürlich könnte es bei der Familie R. nach der sich abzeichnenden Scheidung anders gewesen sein, aber wie es vorher und bevor sie durch ihren Job ein eigenes Einkommen hatte, geregelt war, das wissen wir nicht. Ebensowenig, wann diese besagte Summe von ihr zusammengetragen und deponiert wurde.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 11:53
@brigittsche
Wenn ein Ehepartner einer Ehe in Gütergemeinschaft etwas Geld vom Haushaltsgeld zur Seite legt, beispielsweise für eine Anschaffung, für eine Überraschung, dann ist das sicherlich in Ordnung und rechtmäßig.

Wie verhält es sich aber bei einer Scheidung, bzw. Trennung?
Muß da nicht der Ehepartner diese Summe angeben, damit sie bei der Trennung aufgeteilt werden kann?

Anmerkung: Dies handelt sich um theoretische Überlegung.
Ich gehe nicht davon aus, dass BR das Geld unterschlagen hat oder unterschlagen wollte.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 12:02
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Wie verhält es sich aber bei einer Scheidung, bzw. Trennung?Muß da nicht der Ehepartner diese Summe angeben, damit sie bei der Trennung aufgeteilt werden kann?
Davon würde ich als Laie ausgehen - aber da wissen wir ja nicht, was sie geplant hatte. Möglicherweise hatte sie darüber noch gar nicht nachgedacht.

Ich finde allerdings man sollte nicht unbedingt davon ausgehen, dass dieses Geld für ein "neues Leben" bestimmt war und dafür zur Seite gelegt wurde, sondern dass es durchaus einen anderen Grund dafür gegeben haben könnte, der zwar vielleicht durch die anstehende Scheidung obsolet wurde (ein Geschenk an den Ehemann würde ich ab der definitiven Trennung eher ausschließen...), aber durchaus nichts mit der geplanten Zeit danach zu tun haben muss.

Die Diskussion hier bewegt sich im Moment etwas einseitig in Richtung "Vorbereitung für die Zeit nach der Scheidung" und vielleicht sollte man da auch einmal andere Möglichkeiten in Betracht ziehen.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 12:08
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Die Diskussion hier bewegt sich im Moment etwas einseitig in Richtung "Vorbereitung für die Zeit nach der Scheidung" und vielleicht sollte man da auch einmal andere Möglichkeiten in Betracht ziehen.
Es gibt Menschen, die noch Geld abheben und dann freiwillig aus dem Leben scheiden. Auch wenn absolut niemand davon ausgeht, dass dies hier auch der Fall sein könnte, so kann es trotzdem so gewesen sein. Von irgendwelchen Ängsten, eventuell Depressionen muss ja niemand etwas gewusst oder geahnt haben.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 12:24
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Im Übrigen muss man auch fragen, ob es denn wirklich ein festes Haushaltsgeld gab, dass B. R. jeden Monat bekam und mit dem sie auskommen musste?
Ich habe das Thema Haushaltsgeld und die Überlegungen, die gefundene Summe stamme daher, nicht aufgebracht. Wenn ich es aufgreife und dagegen anschreiben, dann, weil mir derartige Unterstellung zuwider sind.
Zitat von FriedrichA.IIIFriedrichA.III schrieb:Zweitens müsste deinen Ausführungen zufolge der alte, für ungültig erklärte Ausweis wieder für gültig erklärt werden. Es ist sehr fraglich, ob das überhaupt möglich ist.
Dafür dürfte doch ein click auf dem Computer genügen, oder?


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 12:33
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:nächtlichen Geräusche. Diese können so viel oder auch gar nichts bedeuten:

1) Es ist ihr tatsächlich etwas passiert. Da es keine Einbruchsspuren gab, bleibt nur ein Angriff, welcher von Personen ausging, die bereits im Haus waren.

2) Frau Rösing hat das Haus verlassen. Die Geräusche wie Treppe, Hauseingangstür, Schritte etc. hat der Sohn gehört.

3) Die Geräusche haben nichts mit dem Fall zu tun, da sich nur jemand ein Glas Wasser geholt hat, jemand auf Toilette gegangen ist, der Sohn dies geträumt hat usw.


Was man für am wahrscheinlichsten hält, muss jeder für sich bewerten.

Gegen Szenario 1 spricht für mich, dass es keine Spuren gab, die dies belegen. Zudem wäre es zumindest nicht geschickt einen Angriff auszuführen, wenn andere Personen anwesend sind. Offenbar war das Haus häufiger, von dem Ehepaar abgesehen, leer.

Die zweite Möglichkeit ist nicht auszuschließen. Wir alle kennen Frau Rösing nicht und wissen nicht wie sie tickt. Vielleicht hat sie regelmäßig nachts das Haus verlassen ohne jemanden Bescheid zu sagen. Von meinem Gefühl halte ich das für eher unwahrscheinlich, aber es ist natürlich möglich.

Ich halte die dritte Variante für realistisch, muss aber zugeben, dass die Geräusche in Verbindung mit dem Verschwinden ein eigenartiger Zufall sind.

Wie seht ihr das?
Für mich fehlt da noch Punkt 4)

Es gab diese Geräusche nicht...sie sollen eine Erklärung für das verschwinden sein.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 12:35
Zitat von emzemz schrieb:Dafür dürfte doch ein click auf dem Computer genügen, oder?
Vermutlich schon, nur würde der Klick noch eine Gesetzesgrundlage voraussetzen. Also ich nehme nicht an, dass ein einmal für ungültig erklärtes Personaldokument wieder Gültigkeit erlangen kann (weiß es aber nicht sicher).


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 12:46
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Wie verhält es sich aber bei einer Scheidung, bzw. Trennung?
Muß da nicht der Ehepartner diese Summe angeben, damit sie bei der Trennung aufgeteilt werden kann?
Wenn es zum Zeitpunkt der Scheidung noch vorhanden ist, ja. Aber wenn er es noch vor der Scheidung verbraten will, kann er das natürlich tun.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 12:48
Zitat von emzemz schrieb:habe das Thema Haushaltsgeld und die Überlegungen, die gefundene Summe stamme daher, nicht aufgebracht. Wenn ich es aufgreife und dagegen anschreiben, dann, weil mir derartige Unterstellung zuwider sind.
Erstmal das und im Übrigen denke ich daß die Diskussion hier etwas stark vom Fall wegdriftet in dem hier Finanz. Belange und spez. persönliche Gegebenheiten, die wir eh nicht wissen können, diskutiert werden.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 12:51
Zitat von FriedrichA.IIIFriedrichA.III schrieb:Wenn es zum Zeitpunkt der Scheidung noch vorhanden ist, ja. Aber wenn er es noch vor der Scheidung verbraten will, kann er das natürlich tun.
Weißt du welcher Zeitpunkt da entscheidend ist?
Der Zeitpunkt der Trennung, der Vermögensaufstellung oder der Zeitpunkt an dem die Scheidung rechtskräftig wird?


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 12:57
Zitat von FriedrichA.IIIFriedrichA.III schrieb:Vermutlich schon, nur würde der Klick noch eine Gesetzesgrundlage voraussetzen. Also ich nehme nicht an, dass ein einmal für ungültig erklärtes Personaldokument wieder Gültigkeit erlangen kann (weiß es aber nicht sicher).
Auf dieser
https://www.rehm-verlag.de/verwaltung/aktuelle-beitraege-zum-pass-ausweis-und-melderecht/der-wiedergefundene-pass-personalausweis/ (Archiv-Version vom 26.02.2021)

Seite steht
Sofern zum Zeitpunkt des Wiederauffindens eines Personalausweises bereits ein neuer Personalausweis ausgestellt wurde, ist eine Aushändigung des verloren gemeldeten Personalausweises an den Inhaber nicht mehr möglich, da niemand mehr als einen gültigen Personalausweis besitzen darf, § 1 Abs. 4 PAuswG.
Es sind also weiterhin alle Ausweise "gültig". Die verlorenen werden aber an die Polizei gemeldet und würden darum vermutlich bei Kontrollen auffallen.

Eine Ausnahme gilt, wenn bei einem Ausweis die Online-Funktion aktiv war:
Sofern es sich um einen seit 01.11.2010 ausgestellten Personalausweis handelt, bei dem der elektronische Identitätsnachweis (eID-Funktion) eingeschaltet war, ist die Sperrung der eID-Funktion zu veranlassen. Dies kann der Ausweisinhaber auch selbst gegenüber dem Sperrlistenbetreiber (laut Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern vom 26. Februar 2010 ist dies das Bundesverwaltungsamt) über den Sperrnotruf vornehmen (siehe § 10 Abs. 6 Satz 1 PAuswG bzw. § 25 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative der Personalausweisverordnung - PAuswV). Der Sperrlistenbetreiber hat die Aufgabe, eine Liste aller gesperrten elektronischen Identitätsnachweise für Diensteanbieter (wie etwa Online-Shops) bereitzustellen, die eine Identifikation mittels der eID-Funktion anbieten.



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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 13:22
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Es sind also weiterhin alle Ausweise "gültig".
Ich weiß nicht, ob man aus der Formulierung des Rehm-Verlags diesen Schluss ziehen kann. Der dortige Bezug zu § 1 Abs. 4 PAuswG ist schon mal fehlerhaft, hat mit Verlust nichts zu tun.

Es wäre aber aus praktischer Überlegung heraus unsinnig, dass ein verloren gegangener Ausweis seine Gültigkeit behalten soll, da es natürlich Missbrauch fördern würde, und das ausgerechnet in einem so sensiblen Bereich. Deshalb gehe ich davon aus, dass ein als verloren gemeldeter Ausweis seine Gültigkeit verliert, und zwar dauerhaft. Dass man damit nach wie vor ein Paket abholen kann, ist eine andere Sache.
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Weißt du welcher Zeitpunkt da entscheidend ist?
Nein, weiß ich nicht, plausibel wäre der Zeitpunkt der Vermögensaufstellung. Trennungszeitpunkt sicher nicht, denn man ist ja danach noch verheiratet.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 13:28
Zitat von schustermaedelschustermaedel schrieb:Für mich fehlt da noch Punkt 4)

Es gab diese Geräusche nicht...sie sollen eine Erklärung für das verschwinden sein.
Der Vollständigkeit halber hast du Recht, aber an eine Verschwörung von Vater und Sohn glaube ich persönlich nicht. Vor allem würde man sich durch das Erschwindeln von Geräuschen eher selbst belasten als eine Erklärung zu liefern.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 13:43
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Weißt du welcher Zeitpunkt da entscheidend ist?
Der Zeitpunkt der Trennung, der Vermögensaufstellung oder der Zeitpunkt an dem die Scheidung rechtskräftig wird?
Ich habe mich weiter oben geirrt: Stichtag für die Berechnung des Endvermögens ist tatsächlich die Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehepartner (in Ausnahmefällen ist ein anderer Stichtag möglich). Das maßgebliche Vermögen berechnet sich dann aus der Differenz zw. Anfangs- und Endvermögen.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 16:54
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Es gab diese Geräusche nicht...sie sollen eine Erklärung für das verschwinden sein.
Der Vollständigkeit halber hast du Recht, aber an eine Verschwörung von Vater und Sohn glaube ich persönlich nicht. Vor allem würde man sich durch das Erschwindeln von Geräuschen eher selbst belasten als eine Erklärung zu liefern.
Ich glaube nicht, dass das so gemeint war. Auch ohne Verschwörung könnten die Geräusche nicht dagewesen sein. Der Sohn glaubte einfach nur dann, Tage später, nachdem das Verschwinden bekannt wurde, dass Geräusche ihn aufgeweckt haben könnten. Erst mal hat es ihn ja nicht richtig beschäftigt. Und ein paar Tage später hat er dann alles zusammengetragen was ihm aufgefallen ist.


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Birgit Rösing, aus Mülheim an der Ruhr, vermisst

05.05.2020 um 17:00
Ich kenne einen Fall, da hat sich eine Person erhängt, vorher aber noch das Auto vollgetankt und Zigaretten gekauft......Kann ich gar nicht verstehen..


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