Heikology schrieb:Die Frau hat vor kurzem so viel geerbt (wieviel auch immer das sein mag), dass sie sich nun endlich getraut hat, eine Scheidung einzureichen und ein neues Leben zu beginnen. So wird zumindest im Filmfall von Aktenzeichen-XY argumentiert. D.h., dass sie sich vom Erbe eventuell sogar langfristig Miete oder gar Eigentum hätte leisten können.Bei einer Todeserklärung der Verschwundenen würde jemand anderes pflichtteilig erben.
Viel geerbt ist ja immer relativ. Und Immobilien ( Eigentumswohnung etc.) sind je nach Region unterschiedlich teuer oder eher günstig.
Ich hatte jetzt aus dem Beitrag nicht den Eindruck, dass das ein so großartiges Erbe war, dass sie den Zugewinnausgleich u die Rentenanteile des Ehemannes nicht auch noch gebraucht hätte.
Mein Eindruck war, dass das Erbe von der Höhe so eine Art Startkapital war, für eine ETW hätte es womöglich auch gereicht, da Immobilien im Ruhrgebiet aus meiner Sicht eher günstig sind.
Ohne Testament von BR hätten der Ehemann 50% und anteilig die Kinder die restlichen 50% des Vermögens der BR geerbt. Die Kinder hätten sich ihre 50% teilen müssen, sodass jeder die gleiche Summe erhält. Nach gesetzlicher Erbfolge.Oder ändert die Trennung und Scheidungsabsicht von BR und Ehemann da etwas, bzw. wäre das erst der Fall, wenn die Scheidung rechtskräftig durchgezogen wäre?