@calligraphie 🙂 es geht um die Frage, ob die Bewegungsmelder immer (nachts oder zu bestimmten voreingestellten Uhrzeiten) aktiv waren und damit darum, ob CW Tun in der Mordnacht nicht hätte alerts auslösen müssen oder ob er die Bewegungsmelder irgendwann absichtlich deaktiviert hat (siehe unspezifische Routeraktivität um 2:18 h).
Also: hätte es nicht aufgezeichnet werden müssen, wenn er aus seiner Cave im Keller hochgeht, um S zu töten, die Treppe runter zu zerren, etc.?
Ich glaube nun den Hinweis gefunden zu haben, dass wir die Bewegungsmelder im Haus vernachlässigen können: scheinbar wurden diese nur aktiviert, wenn die Familie das Haus verließ (z. B. Urlaub, Trip).
Damit verdichtet sich m.M.n. der Hinweis darauf, dass die Routeraktivität sicher dem FaceTime mit NK zugeordnet werden kann, das ja zeitlich unklar war. Belegen nun diese Umstände, dass er um 2:18 h begann mit ihr zu FaceTimen, schränkt das den Mordzeitraum ein.
Da ich davon ausgehe, dass er S im Bett/im Schlaf angegriffen hat und sie erst um 1:48 h heimkam, hat er S erst nach dem FaceTimen getötet, als er sicher war, dass sie schlief und weitgehend wehrlos war.