falstaff schrieb:Denkst du nicht dass die Verteidigung früher von dem Ergebnis erfahren hat? Würde mich wirklich wundern wenn die das Ergebnis erst erfahren, wenn der Gutachter als Zeuge auftritt.
Die Beteiligten bekommen vor der Zeugenvernehmung eines Gutachters dessen schriftliches Gutachten vor der Vernehmung zugestellt.
Das Gutachten wird in der öffentlichen Verhandlung mündlich vorgetragen und nicht(!) verlesen. Wenn Fragen bestehen, stellt zunächst der Vorsitzende und die sonstigen Richter ihre Fragen, dann die StA und sodann die Verteidigung.
Die Befragung eines Gutachters ist ein gutes Beispiel dafür, dass selbst Prozessbeobachter keinen vollständigen Überblick darüber haben (können), was dort vorgetragen wird und warum Richter, StA und Verteidigung bestimmte Fragen stellen, andere (einen Prozessbeobachter möglicherweise interessierende) hingegen nicht.
Wenn die Verteidigung darauf hinweist, dass eine bestimmte Frage (auch gegenüber der Angeklagten) bereits gestellt wurde, dann ist dies ein Hinweis darauf, dass das Wiederholen einer Frage strafprozessrechtlich unzulässig ist. Die Verteidigerin wahrt damit die Interessen ihrer Mandantin auf ein faires Verfahren. Das mag sich zunächst unverständlich anhören, es hat aber gute Gründe, dass das wiederholte Stellen der gleichen Frage unzulässig ist.