https://www.gschwaetz.de/2019/03/15/alles-auf-anfang/
Auf Nachfrage erklärt Wolfgang K. vor Gericht, warum er sich zunächst auf das
Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat und nun doch im Prozess um seine Schwester aussagt. Er meinte, er sei überrascht gewesen, dass in dem psychologischen Gutachten von Dr. Thomas Heinrich (wir berichteten) keine Depression bei seiner Schwester festgestellt werden konnte.
Wolfgang K. berichtete daher am heutigen Verhandlungstag über Phasen, die teilweise mehrere Jahre andauerten, in denen Elisabeth S. „antriebslos, bedrückt und voller Weltschmerz“ gewesen sei, vor allem ab 2010, seit dem Tod des Ehemannes, habe er dies bei ihr feststellen können.
2017 sei sie wieder in einer etwas besseren psychischen Verfassung gewesen. Aber auch in diesen besseren Phasen habe sie diverse vermeintlich einfachen Dinge nicht machen können. So berichtet Wolfgang K. von einer Steuererklärung, die er für seine Schwester gemacht habe und die sie nur auf dem Finanzamt in Öhringen habe abgeben sollen, was sie jedoch nicht geschafft und ihn gebeten habe, dies für sie zu erledigen. Am Ende seien sie zusammen nach Öhringen gefahren.
Aber das sei nicht das einzige Mal gewesen, dass er von seinem Wohnort Stuttgart nach Künzelsau gefahren sei, um sie zu unterstützen. Auch als ihr in München lebender Sohn krank wurde und sie ihn besuchen wollte, habe sie ihren Bruder gebeten, sie hinzufahren.
Letztendlich konnte sie bei einer studentischen Nachbarin mitfahren, die nach München fuhr. Aber auch bei der Rückfahrt erbat sie sich Hilfe von ihrem Bruder, der schließlich von Stuttgart nach München fuhr, um sie wieder nach Künzelsau zu fahren, da sie nicht mit dem Zug fahren wollte.
Elisabeth S.: Sie war hilfsbereit, aber sie brauchte auch Hilfe
Da der Bruder dies so genau sagen kann, wann das bei seiner Schwester begonnen hatte, dass sie so antriebslos, bedrückt und "voller Weltschmerz" war, dann kann man, nehme ich mal an, von einem Trauma sprechen, dass sich damals in die Trauerzeit gemischt hatte.
Hinzu kommt noch, wer ein angespanntes Leben führte, dass in solchen Fällen der Hinterbliebene einen noch viel größeren Verlust verarbeiten muss, ein noch grösserer seelische Absturz nicht außergewöhnlich ist.
Ohne Therapie hat sich das alles seinen Weg gesucht, der Patient muss damit fertig werden, wenn ihm das nicht richtig erklärt wird.
Von daher ist ihr ganzes Verhalten zb. mit den Finanzen, überzogene Geldausgaben, etc. nicht verwunderlich.
Bin jetzt noch gespannt, was ihre Hausärztin noch aussagen möchte.
Hätte jetzt der Bruder seine Aussage über diesen Zwischenfall nicht gemacht, wäre es für E.S. weiterhin schwierig gewesen, ihr Verhalten vor Gericht erklären ?