Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)
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26.02.2019 um 20:07@Lichtenberg
"Da die absolute Strafandrohung des § 211 StGB mit dem Grundgesetz kollidieren kann, wird entsprechend der Rechtsfolgenlösung, die Strafe gem. § 49 StGB auch dann auf 3 bis 15 Jahre herabgesetzt, wenn sie gänzlich unangemessen erscheint. In der Praxis wird hiervon jedoch nur selten und meist nur bei Heimtückemorden Gebrauch gemacht"
Wikipedia: Mord (Deutschland)#Rechtsfolgen
"Eine lebenslange Freiheitsstrafe wird in den meisten Fällen bei einer Verurteilung wegen Mordes verhängt und kann - bei guter Führung und günstiger Sozialprognose - frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird ein solcher Antrag abgelehnt, kann der Strafgefangene ihn alle zwei Jahre neu stellen."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-was-heisst-in-deutschland-lebenslang-a-1217799.html
"Da die absolute Strafandrohung des § 211 StGB mit dem Grundgesetz kollidieren kann, wird entsprechend der Rechtsfolgenlösung, die Strafe gem. § 49 StGB auch dann auf 3 bis 15 Jahre herabgesetzt, wenn sie gänzlich unangemessen erscheint. In der Praxis wird hiervon jedoch nur selten und meist nur bei Heimtückemorden Gebrauch gemacht"
Wikipedia: Mord (Deutschland)#Rechtsfolgen
"Eine lebenslange Freiheitsstrafe wird in den meisten Fällen bei einer Verurteilung wegen Mordes verhängt und kann - bei guter Führung und günstiger Sozialprognose - frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird ein solcher Antrag abgelehnt, kann der Strafgefangene ihn alle zwei Jahre neu stellen."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-was-heisst-in-deutschland-lebenslang-a-1217799.html
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26.02.2019 um 20:21Lichtenberg schrieb:Wie kommst Du darauf, dass die Angeklagte nach Veruteilung nicht länger als fünf Jahre in der JVA verbringe?Eine reine Schätzung - sie ist 70 und bereits gesundheitlich angeschlagen...
Lichtenberg schrieb:Derartige Verständigungen gibt es in einer öffentlichen Verhandlung nicht. Das Recht steht nicht zum freien Belieben der Beteiligten.Ich habe den Begriff "Verständigung" extra in Anführungszeichen gesetzt. Was ich damit meinte: Könnte die Staatsanwaltschaft nicht aus taktischen Gründen auf Mordvorwürfe verzichten, die ohnehin schwer zu belegen sind? Dann könnte die Verteidigung die Obstruktionstaktik beenden die sie anwendet, seit die Mordvorwürfe im Raum stehen.
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26.02.2019 um 20:35@off-peak
Zu Deinem ersten Link: Die Rechtsfolgenlösung wurde für den sog. Tyrannenmord entwickelt. Dabei ging und geht es um Konstellationen, in denen z.B. eine über Jahre hinweg erniedrigte und misshandelte Ehefrau ihren Ehemann im Schlaf tötet. Dabei wird oftmals das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, gleichwohl sah es der BGH als denkbar ungerechtfertigt an, die Täterin, die zugleich Opfer jahrelanger Misshandlungen war, lebenslang zu verurteilen.
Zum zweiten Link: Das BVerfG hat 1977 entschieden, dass die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit dem Grundgesetz (hier Art. 1 und Art. 2 GG) vereinbar ist, wenn dem Verurteilten die Möglichkeit einer Strafaussetzung verbleibt. Nach dieser Entscheidung hat der Gesetzgeber den § 57 a in das Strafgesetzbuch eingefügt, wonach die Aussetzung der lebenslangen Strafe nach 15 Jahren möglich ist.
Die durchschnittliche Haftdauer bei Lebenslänglichen sind etwa 18 Jahre.
Man muss es wohl hinnehmen, dass Du es "dramatischer" fändest, wenn alle Lebenslänglichen bis zu ihrem Tod in der Haft verblieben.
Zu Deinem ersten Link: Die Rechtsfolgenlösung wurde für den sog. Tyrannenmord entwickelt. Dabei ging und geht es um Konstellationen, in denen z.B. eine über Jahre hinweg erniedrigte und misshandelte Ehefrau ihren Ehemann im Schlaf tötet. Dabei wird oftmals das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, gleichwohl sah es der BGH als denkbar ungerechtfertigt an, die Täterin, die zugleich Opfer jahrelanger Misshandlungen war, lebenslang zu verurteilen.
Zum zweiten Link: Das BVerfG hat 1977 entschieden, dass die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit dem Grundgesetz (hier Art. 1 und Art. 2 GG) vereinbar ist, wenn dem Verurteilten die Möglichkeit einer Strafaussetzung verbleibt. Nach dieser Entscheidung hat der Gesetzgeber den § 57 a in das Strafgesetzbuch eingefügt, wonach die Aussetzung der lebenslangen Strafe nach 15 Jahren möglich ist.
Die durchschnittliche Haftdauer bei Lebenslänglichen sind etwa 18 Jahre.
Man muss es wohl hinnehmen, dass Du es "dramatischer" fändest, wenn alle Lebenslänglichen bis zu ihrem Tod in der Haft verblieben.
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26.02.2019 um 20:41falstaff schrieb:Könnte die Staatsanwaltschaft nicht aus taktischen Gründen auf Mordvorwürfe verzichten, die ohnehin schwer zu belegen sind?So einfach ist das nicht. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass u.U. auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kommt. Das Gericht hat einen entsprechenden Hinweis gegeben. Die StA kann insofern nicht mehr auf was auch immer "verzichten". Sie kann aber beim Schlussvortrag (dem Plädoyer) eine Verurteilung (nur) wegen Totschlags beantragen. Das wird aber freilich die Beweisaufnahme nicht verkürzen.
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26.02.2019 um 20:51Lichtenberg schrieb:Sie kann aber beim Schlussvortrag (dem Plädoyer) eine Verurteilung (nur) wegen Totschlags beantragen. Das wird aber freilich die Beweisaufnahme nicht verkürzen.Und könnte die StA der Verteidigung eine entsprechende Absicht signalisieren? Denen scheint es ja hauptsächlich darum zu gehen eine Verurteilung wegen Mordes zu verhindern.
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26.02.2019 um 21:14@falstaff
Eine solche Absicht könnte die StA der Verteidigung durchaus signalisieren. Aber: Sowohl die StA als auch der Vertreter der Nebenklage haben um einen entsprechenden Hinweis des Gerichts gebeten, dass womöglich auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kommt. Das Gericht ist dem nachgegangen.
Es ist am Ende des Tages (relativ) unerheblich, was StA und Verteidigung beantragen. Die Entscheidung liegt allein beim Gericht.
Eine solche Absicht könnte die StA der Verteidigung durchaus signalisieren. Aber: Sowohl die StA als auch der Vertreter der Nebenklage haben um einen entsprechenden Hinweis des Gerichts gebeten, dass womöglich auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kommt. Das Gericht ist dem nachgegangen.
Es ist am Ende des Tages (relativ) unerheblich, was StA und Verteidigung beantragen. Die Entscheidung liegt allein beim Gericht.
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26.02.2019 um 22:28Lichtenberg schrieb:Es ist am Ende des Tages (relativ) unerheblich, was StA und Verteidigung beantragen. Die Entscheidung liegt allein beim Gericht.Ja. Es ist schon vorgekommen, dass ein Gericht in seiner Strafbemessung über die Forderung der StA hinausgeht.
Das kommt nicht häufig vor, aber es passiert.
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27.02.2019 um 07:49„Praktisch jeden Tag“ habe er der Witwe aus Künzelsau Nachrichten über WhatsApp oder als SMS geschickt. Dabei seien auch wöchentlich erotische Bilder ausgetauscht worden, sagte der frühere Botschafter in einem osteuropäischen Land. Die letzten Sexfotos seien am 24. April 2018 verschickt worden – drei Tage vor dem Tod des siebenjährigen Ole.Vllt. hat der Junge etwas Peinliches gefunden? Etwas, dass seine Eltern nicht gutheißen konnten und künftige Besuche untersagt hätten?
Obwohl? Ob der überhaupt was peinlich ist? Die Aussage von dem Diplomaten hätte ich, an ihrer Stelle, versucht zu verhindern. Dann hätte ich lieber gestanden. -.-
Mir tun die Eltern des Kindes unsäglich leid. Das ist doch Wahnsinn, was man ihnen zumutet. Nebenbei ist das doch auch jedem Menschen, der an einer Depression leidet oder litt, mitten ins Gesicht geschlagen.
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27.02.2019 um 08:02Frau.N.Zimmer schrieb:Obwohl? Ob der überhaupt was peinlich ist? Die Aussage von dem Diplomaten hätte ich, an ihrer Stelle, versucht zu verhindern. Dann hätte ich lieber gestanden. -.-Ich verstehe auch nicht was man sich von der Aussage des Diplomaten erhofft hatte. Der Zeuge muss ja von der Verteidigung benannt worden sein, konnte aber überhaupt nichts zur Abwendung eines Mordvorwurfes beitragen. Stattdessen nur peinlich-pikante Details die zwar für uns Zuschauer unterhaltsam sind, aber nur ein weiteres mal unterstreichen dass die Frau keine schwerwiegenden psychischen Probleme hatte.
Entweder ging es um Obstruktion, oder darum den Ruf der Frau aufzupolieren - ihr scheint ja nichts wichtiger zu sein als ihre Reputation - das zeigen auch ihre Lügen in denen sie sich wahlweise als verhinderte Lebensretterin oder als schockierte Unfallzeugin präsentiert.
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27.02.2019 um 08:17falstaff schrieb:Ich verstehe auch nicht was man sich von der Aussage des Diplomaten erhofft hatte. Der Zeuge muss ja von der Verteidigung benannt worden seinDas wäre ja erst recht unfassbar. Da war doch "friendly fire" vorprogrammiert? Dachten die, der Mann würde lügen? Vllt. hat er gar selber Enkel? Ich hab vermutet, dass "spezielle" Nachrichten bei ihr gefunden wurden und die Ermittler ihn kontaktiert haben.
falstaff schrieb:Entweder ging es um Obstruktion, oder darum den Ruf der Frau aufzupolieren - ihr scheint ja nichts wichtiger zu sein als ihre Reputation - das zeigen auch ihre Lügen in denen sie sich wahlweise als verhinderte Lebensretterin oder als schockierte Unfallzeugin präsentiert.Wie das denn? Wertet es sie jetzt irgendwie auf, dass sie, "Schweinskram" mit einem 73-Jährigen, verheirateten
Mann austauschte?
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27.02.2019 um 08:24Frau.N.Zimmer schrieb:Wie das denn? Wertet es sie jetzt irgendwie auf, dass sie, "Schweinskram" mit einem 73-Jährigen, verheiratetenWenn man einer Kindstötung angeklagt ist und alle möglichen Vermutungen über das Motiv im Raume stehen, kann die Bescheinigung eines sexuellen Interesses an Gleichaltrigen evtl. durchaus hilfreich sein, aus Sicht der Frau.
Mann austauschte?
Frau.N.Zimmer schrieb:Das wäre ja erst recht unfassbar. Da war doch "friendly fire" vorprogrammiert? Dachten die, der Mann würde lügen? Vllt. hat er gar selber Enkel? Ich hab vermutet, dass "spezielle" Nachrichten bei ihr gefunden wurden und die Ermittler ihn kontaktiert haben.Die Prozessverlängerung geht ja einzig auf die Initiative der Verteidigung zurück - daher ist meine Annahme, dass zumindest die ersten Zeugen die in der Verlängerung auftreten von der Verteidigung benannt wurden.
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27.02.2019 um 08:24@Frau N.Zimmer
Im Gegenteil.
Für mich wertet diese neue Tatsache,Nacktfotos auszutauschen,eher ab.
Vielleicht geht es nur mir so aber für mich trägt das nicht dazu bei das Bild einer netten Oma aufrechtzuerhalten.
Im Gegenteil.
Für mich wertet diese neue Tatsache,Nacktfotos auszutauschen,eher ab.
Vielleicht geht es nur mir so aber für mich trägt das nicht dazu bei das Bild einer netten Oma aufrechtzuerhalten.
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27.02.2019 um 08:33falstaff schrieb:Die Prozessverlängerung geht ja einzig auf die Initiative der Verteidigung zurück - daher ist meine Annahme, dass zumindest die ersten Zeugen die in der Verlängerung auftreten von der Verteidigung benannt wurden.Stimmt! Seitens der Staatsanwaltschaft benannt wäre der Zeuge eher aufgetreten. Da hab ich nicht dran gedacht. Mein Entsetzen war wahrscheinlich zu groß.
flora61 schrieb:Für mich wertet diese neue Tatsache,Nacktfotos auszutauschen,eher ab.Ich will nicht drüber nachdenken was man da so wöchentlich schickt. Das ist doch jetzt auch unwahrscheinlich peinlich für den Sohn -.- Wer will denn sowas von seiner alten Mutter wissen und dann dieses Wissen noch mit der Öffentlichkeit teilen?
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27.02.2019 um 10:56ich frage mich gerade, warum man den austausch der sexfotos nicht schon während der beweisaufnahme und voriger
spurensicherung bei der angeklagten gefunden hat??
die letzten fotos von ole sind doch auch gefunden worden.
soo krank kann elisabeth s, wirklich nicht sein, wenn sie bereits fast ein jahr in der jva verbracht hat. ein
empfinsamer mensch wäre bei dem ganzen ,was sie bislang dort erlebte, längst zusammengebrochen.
das letzte ist ja auch noch mehr als peinlich!
spurensicherung bei der angeklagten gefunden hat??
die letzten fotos von ole sind doch auch gefunden worden.
soo krank kann elisabeth s, wirklich nicht sein, wenn sie bereits fast ein jahr in der jva verbracht hat. ein
empfinsamer mensch wäre bei dem ganzen ,was sie bislang dort erlebte, längst zusammengebrochen.
das letzte ist ja auch noch mehr als peinlich!
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27.02.2019 um 11:02Frau.N.Zimmer schrieb:Ich will nicht drüber nachdenken was man da so wöchentlich schickt. Das ist doch jetzt auch unwahrscheinlich peinlich für den Sohn -.- Wer will denn sowas von seiner alten Mutter wissen und dann dieses Wissen noch mit der Öffentlichkeit teilen?Das Verfahren ist in jeglicher Hinsicht peinlich für den Sohn - daher konnte ich verstehen dass er erst nicht aussagen wollte und kann überhaupt nicht verstehen, dass er es jetzt doch tut. Ich erwarte hier jedenfalls keinerlei Sensation - die Verteidigung hätte ihn sicher nicht gedrängt auszusagen, wenn die Gefahr bestünde dass er die Position seiner Mutter verschlechtert. Womit soll er sie aber verbessern???
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27.02.2019 um 11:07ich denke schon, dass der sohn die situation seiner mutter nach seinem gespräch mit ihr nun versucht zu verbessern.
bin gespannt,was hm nun noch dazu einfällt. und ob es dann sinn macht.
bin gespannt,was hm nun noch dazu einfällt. und ob es dann sinn macht.
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27.02.2019 um 11:12seepferd2017 schrieb:ich denke schon, dass der sohn die situation seiner mutter nach seinem gespräch mit ihr nun versucht zu verbessern.Ich auch. Im Prinzip kann er ihre Situation doch nur verbessern indem er ihr irgendeine psychische Störung andichtet, mir fällt wirklich nichts anderes ein. Wenn er sie - wie die vielen anderen Charakterzeugen auch - als einigermaße lebenstüchtige, lebensfrohe Frau mit der ein oder anderen Schrulle beschreibt, bringt ihr das überhaupt nichts.
bin gespannt,was hm nun noch dazu einfällt.........
Für wann ist seine Aussage denn geplant?
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27.02.2019 um 11:17ich habe das so verstanden,dass auch der sohn nächste woche nochmal u.a. gehört werden soll.
eine psychische erkrankung kann er ja wohl nicht mehr ansprechen. die würde sich mit seiner erstaussage,wo er nichts
davon wusste, widerprechen.
eine psychische erkrankung kann er ja wohl nicht mehr ansprechen. die würde sich mit seiner erstaussage,wo er nichts
davon wusste, widerprechen.
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27.02.2019 um 11:23seepferd2017 schrieb:eine psychische erkrankung kann er ja wohl nicht mehr ansprechen. die würde sich mit seiner erstaussage,wo er nichtsIch korrigiere mich: Es bringt überhaupt nichts wenn Verwandte jetzt mit angeblichen psychischen Krankheiten um die Ecke kommen, wenn die nicht von Ärzten und Psychologen bestätigt werden können. Und selbst dann würde es nur was bringen, wenn es sich um gravierende Störungen handelt die eine verminderte Urteilsfähigkeit und Impulskontrolle bedingen.
davon wusste, widerprechen.
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