@NaPalmkatzlIch glaube, Du meinst Amelia Dyer
Danke, dennoch denke ich, ist es nicht die, die ich suche. Die hat nämlich immer nur kurzfristig auf Kinder aufgepasst, war eher der Babysittertyp.
Ich würde jetzt Dyler auch nicht als Beispiel für Münchhausen-by-proxy ranziehen. Die mordete ja aus reiner Habgier.
@falstaff Sie hat verschiedene Hinweise auf sexuellen Missbrauch behauptet, die keine sind
Doch, diese müssen zwar nicht, aber können ein Hinweis, also ein Indiz, sein. Und ja, darauf hinzuweisen ist keine VT.
die keine sind. Warum, weiß ich auch nicht.
Wenn Du das nicht weißt, dann solltest Du es auch nicht behaupten und vehement gegen ein Argument vorgehen, dass Du aber letztendlich doch, alleine schon aufgrund Deines Nichwissens, nicht entkräften kannst.
Empörung sollte die Vernunft nicht ersetzen.
@emz Da die Angeklagte verheiratet war, einen Sohn hat und eine Fernbeziehung führte, kann man Pädophilie getrost ausschließen.
Nein, das ist ein Irrtum. Genauso könntest Du sagen, dass Menschen, die verheiratet sind und Kinder haben, daher auf keinen Fall homosexuell sein können.
@sundraHier geht es darum, was gewesen sein könnte und meine Alarmglocken sind immer noch aktiv.
Diese These ist durchaus valide.
@frauZimtIn diesem Fall kann von einer sexuellen Handlung nicht ausgegangen werden, da die Gutachter auf diese Möglichkeit sicher besonders geachtet (und nichts festgestellt) haben.
Solange so ein Gutachten nicht vorliegt, also dezitiert nicht gesagt wurde, dass es kein sexuelles Motiv gab, kannst Du das auch nicht behaupten.
Es ist einfach ein Unterschied, ob man sagt, es könnte sein (valide, wenn es Indizien gibt), oder wie Du, absolut behauptet, es konnte gar nicht so sein (immer falsch, wenn das, was Du als Entlastungsargument angibst, frei erfunden ist). Falls ich mich irre, und es tatsächlich so ein Gutachten mit der von Dir aufgestellten Behauptung vorliegen sollte, dann nenn bitte die Quelle.
Ansonsten sollte man sich unter sexuellem Missbrauch nicht nur Pornos und Geschlechtsakte per Vergewaltigung vorstellen. Es geht auch subtiler. Streicheln, Küssen zB. Das kann man an Leichen nicht nachweisen, und es daher auch nicht auschließen.
Wie ich schon sagte, es muss einen massiven Grund geben, warum die Angeklagte partout ihr Motiv nicht nennen möchte. Sie hat die Tat bereits zugegeben, also, warum verschweigt sie das Motiv?