Was die abgesetzten Tropfen anbelangt, die sie für ihre Schlafprobleme verordnet bekommen hatte, wissen wir nicht, ob diese überhaupt rezeptpflichtig waren. Wenn doch, dann wissen wir nicht, wer sie ihr verordnet hat. Das kann durchaus auch durch den Hausarzt geschehen sein.
Ansonsten spricht
Gschwätz am 08.01.2019 im Plural
"Elisabeth S. hat Medikamente wohl abgesetzt", äußert sich allerdings nur zu den Schlaftropfen.
Im Artikel vom 07.01.2019 heißt es,
" führt die Angeklagte ein Vier-Augen-Gespräch mit Dr. Heinrich, einem der drei psychologischen Sachverständigen". Weil mir das etwas unglaubwürdig erschien, habe ich mich auf die Suche gemacht und fand heraus,
Spoilerhttps://www.swp.de/suedwesten/staedte/schwaebisch-hall/gerichts-gutachter_-tankstellenraeuber-leidet-an-schizophrenie-urteil-am-25.-april-18664695.html dass es einen Dr. Thomas Heinrich am Klinikum Weinsberg gibt, der jedoch ärztlicher und nicht psychologischer Gutachter ist.
Alles in allem sind also diese Berichte mit Vorsicht zu betrachten.