Sonnenschein81 schrieb:Es geibt zwei Möglichkeiten:
Entweder die Frau hat den Jungen zutode gewürgt und sie ist schuldig = Mord
Oder sie hat den Jungen nicht zutode gewürgt und sie deckt Jemanden
Alles andere ist aber sowas von daneben und spekulativ
Dass es nur zwei Möglichkeiten geben soll ist keine Spekulation?
Und "zutode gewürgt und sie ist schuldig = Mord" ebenfalls nicht, dabei sogar ignorierend, dass sie wegen Totschlags angeklagt ist?
AlteTante schrieb:Davon abgesehen, wäre es ja möglich, dass die Frau tatsächlich während der Tat einen Blackout hatte, tatsächlich nur noch weiß, dass der eben noch so muntere Junge plötzlich tot da lag, und für sich selbst nach Erklärungen sucht. Dann natürlich nach Erklärungen, die ihr möglichst wenig Schuld zuweisen.
Das ist durchaus möglich und man sollte diese Möglichkeit auch in Betracht ziehen, wenn man die Angeklagte schon Vorverurteilen will. Ich halte diese Möglichkeit auch für realistischer, als die Annahme, dass die Angeklagte zu einer lückenlosen Aufklärung des Geschehenen beitragen könnte, wenn sie denn nur wollte.
Wenn man schon dies ignoriert, dann mag man sich wenigstens einmal (wenn auch nur kurz) in die Situation eines Angeklagten hineinversetzen: Fünf Richter, zwei Staatsanwälte, der Saal voll mit Zuschauern und Presse, Justizbeamte die hinter einem sitzen und aufpassen: Wer meint ernsthaft von der Angeklagten eine "angemessene" Reaktion oder Aussage zu erwarten, die alles erklärt, niemanden enttäuscht, nicht "frech" oder "dreist gelogen" ist?
Hier wird zwar auf der einen Seite spekuliert, dass sie alleine war, Verlustängste gehabt haben sollte, aber auf der anderen Seite verlangt man, sie möge sich (in einem öffentlichen Prozess, vor den Augen der Medinlandschaft, vor Publikum) wie jemand verhalten, der es gewohnt ist vor vielen unbekannten Menschen zu sprechen. Wer meint das ginge, möge sich an seine praktische Führerscheinprüfung erinnern, an die mündliche Prüfung fürs Abitur oder sonst einen Umstand in dem man gewzungen war, sich öffentlich zu äußern. Ist das alles so einfach?
Es gibt Strafprozesse, in denen alle Beteiligte mit sich und dem jeweils anderen zufrieden sind (was schlecht für die Presse ist, denn dann hat man nichts zu berichten). Bei anderen Strafprozessen, insbesondere bei emotional aufgeladenen Verfahren, kann und darf man das nicht erwarten.