Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)
18.02.2019 um 11:45Dass ein Kind beim auswärts Übernachten bei einer nahe stehenden Person im selben Bett schläft, ist nichts ungewöhnliches.
Wobei es in einem Haus sicherlich auch alternative Übernachtungsmöglichkeiten gegeben hat.MaybeX schrieb:Dass ein Kind beim auswärts Übernachten bei einer nahe stehenden Person im selben Bett schläft, ist nichts ungewöhnliches.
Wenn beide damit einverstanden sind, sehe ich darin bis zu einem gewissen Alter kein Problem.Venice2009 schrieb:Wobei es in einem Haus sicherlich auch alternative Übernachtungsmöglichkeiten gegeben hat.
Ich finde das nämlich nicht so üblich, wenn diese vorhanden sind.
Ja das stimmt. Scheinbar hatte der Junge nichts dagegen gehabt.Photographer73 schrieb:Wenn beide damit einverstanden sind, sehe ich darin bis zu einem gewissen Alter kein Problem.
Auf den Ausgang des "gerontopsychiatrische Gutachtens" das die Verteidigung da fordert, bin ich gespannt. Soll das jetzt plötzlich eine Demenz oder andere altersbedingte psychische Störungen zutage fördern, die den bisherigen medizinischen Gutachtern entgangen sind? So etwas macht doch zum jetzigen Zeitpunkt nur Sinn, wenn die Verteidigung begründete Hoffnungen auf ein vorteilhaftes Ergebnis hat. Ansonsten ist das doch nur ein Schuss ins Blaue - verlieren kann man nichts mehr, also spielt man noch ein bisschen Gutachterbingo.sommerday schrieb:Was sagt man dazu?
Es ist echt krass, was da so abgeht.Sector7 schrieb:Die Verteidigung will also ein gerontopsychiatrisches Gutachten in den Prozess einbringen, wo es speziell um psychische Erkrankungen bei älteren Menschen geht. Etwas spät und scheinbar eher eine Reaktion auf den negativen Verfahrensverlauf, aber aufgrund des Alters der Angeklagten und hinsichtlich der Motivlage sicher nicht falsch.
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass da groß was anderes herauskommt als bei den bisherigen Gutachten. Und selbst wenn der gerontopsychiatrische Gutachter minimale Anzeichen einer beginnenden Demenz erkennen würde, dürfte sich das kaum strafmildernd auswirken.Sonnenschein81 schrieb:Insofern ist für mich ein genopychiartisches Gutachten und die damit einhergehende Verzögerung der Hohn für die Eltern des Kindes schlechthin. Will man wirklich glauben machen, die Eltern hätten ihr Kind an eine senile Alte abgegeben? Ich fass es nicht.
Da hast du sicher nicht Unrecht, es wird hier um eingeschränkte Schuldfähigkeit gehen, was sonst, ne.Sonnenschein81 schrieb:Insofern ist für mich ein genopychiartisches Gutachten und die damit einhergehende Verzögerung der Hohn für die Eltern des Kindes schlechthin. Will man wirklich glauben machen, die Eltern hätten ihr Kind an eine senile Alte abgegeben? Ich fass es nicht.