Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)
11.12.2018 um 20:27falstaff schrieb:In diesem Zusammenhang würde mich noch interessieren, wann denn die Verteidigung üblicherweise aus der Deckung kommt. verminderte Schuldfähigkeit etwa durch Alkohol oder psychische Störungen dürften hier doch eine vielversprechende Strategie sein - oder zumindest das einzige sein, was die Verteidigung wirklich tun kann.Die Frage wurde noch nicht beantwortet.
Im deutschen Strafprozess herrscht der sog. Amtsermittlungsgrundsatz; d.h. dass Gericht hat die Aufgabe den Sachverhalt zu ermitteln. Es hat daher (auch) die Aufgabe entlastene Umstände zu ermitteln, wenn es denn solche Umstände erkennen kann.
Wenn also das Gericht Umstände für möglich hält, dass die Angeklagte vermindert schuldfähig war, dann muss das Gericht dem nachgehen.
Der/ die VerteidigerIn muss also nicht "aus der Deckung" kommen. Vorrangige Aufgabe und Pflicht des Verteidigers ist es, für ein faires Verfahren Sorge zu tragen.