Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)
04.02.2019 um 10:11Die Plädoyers finden heute wegen Erkrankung der Verteidigerin nicht statt.
ayslynn schrieb:Heute um 9:00 Uhr beginnt die Staatsanwaltschaft zu plädieren.Die Plädoyers wurden wegen Krankheit der Verteidigerin auf unbestimmte Zeit verschoben.
Ich bin gespannt, ob sie tatsächlich auf lebenslange Haft plädiert.
gräfinzahl schrieb:Die Plädoyers finden heute wegen Erkrankung der Verteidigerin nicht statt.Schon wieder??? Das ist nicht der erste Termin der wegen Erkrankung der Verteidigung verschoben wird. Und jetzt auch noch auf unbestimmte Zeit?
Nun sollen am 18. Februar 2019 die Plädoyers vorgetragen und am 26. Februar 2019 das Urteil gesprochen werden.Ist bekannt, ob die Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf noch einen weiteren Verteidiger an ihrer Seite hatte?
seepferd2017 schrieb:ja, eine weitere verteidigerin wurde heute bestellt, die verhandlung aber trotzdem heute nicht weitergeführt...Dabei wäre es vielleicht sogar in Elizabeths Interesse gewesen, wenn der 1. Prozess geplatzt wäre. Schlimmer könnte sie sich in einem 2. Prozess auch nicht präsentieren und die neue Verteidigung könnte auf die Erfahrungen vom ersten Prozess zurückgreifen und zum Beispiel versuchen, eine Mordanklage zu verhindern.
seepferd2017 schrieb:ja, eine weitere verteidigerin wurde heute bestellt, die verhandlung aber trotzdem heute nicht weitergeführt...Wo kann man das ausführlicher nachlesen?
falstaff schrieb:Wie ist das? Fängt ein erneuter Prozess wirklich wieder bei 0 an, evtl. sogar mit einem anderen Richterteam?Der Prozess fängt vor der selben Kammer bei 0 an, wenn länger als drei Wochen unterbrochen war.
Obwohl Anwältin Peggy Eisele zusätzlich zu Anke Stiefel-Bechdolf als Wahlverteidigerin bestellt wurde, konnte der Termin heute nicht vertreten werden.Ich meine fast, den Namen Peggy Eisele bereits bei Beginn des Prozesses gelesen zu haben.
gräfinzahl schrieb:Der Prozess fängt vor der selben Kammer bei 0 an, wenn länger als drei Wochen unterbrochen war.Das wäre in diesem Falle ein klarer Vorteil für die Angeklagte. Wenn sie sich in einem zweiten Prozess beispielsweise dazu durchringen könnte eine Geschichte zu erfinden in der sie aufgrund einer Provokation von dem Jungen durchgedreht wäre, könnte sie evtl. den drohenden Mordvorwurf vermeiden. Es bliebe dann immer noch eine leichte Diskrepanz zu den fehlenden Abwehrspuren - das wäre aber nichts im Vergleich mit den Widersprüchen zwischen ihren aktuellen Versionen und den Untersuchungsergebnissen.