Venice2009 schrieb:warum ist es verwerflich wenn man hofft, dass eine solche Person, die scheinbar keine Reue zeigt, sich unkooperativ verhält, dementsprechend hart bestraft wird. Immerhin hat sie grundlos ein Kind erwürgt. Warum empfindest du es als falsch, dass man möchte, dass eine solche Person möglichst lange aus dem Verkehr gezogen wird?
Na ja, Angeklagte dürfen vor Gericht zu ihrem Vorteil lügen, sich unkooperativ verhalten etc. Von daher finde ich es tatsächlich falsch, sie DESWEGEN "möglichst lange aus dem Verkehr" zu ziehen
Ein bisschen gibst du ja in deinem Text selbst schon die Antwort. Sie zeigt SCHEINBAR keine Reue. Das ist unsere Sicht von außen, darüber hinaus äußert sich die Angeklagte nicht, somit WISSEN wir einfach nicht mehr darüber
Es gibt natürlich überhaupt GAR KEINEN Grund, ein Kind zu töten. Trotzdem gehe ich davon aus, dass es hier einen Grund/Auslöser für die schreckliche Tragödie gegeben hat. Auch darüber WISSEN wir nichts weil die Angeklagte sich nicht dazu äußert, jedenfalls nicht übereinstimmend und nachvollziehbar. Entweder weil sie es nicht sagen will, oder sie sich selbst tatsächlich nicht erklären kann wie es so weit kommen konnte
Wer mich hier aufmerksam liest, wird auch gesehen haben, dass ich zu keinem Zeitpunkt davon rede, der Prozess möge mit einem Freispruch enden
Vielmehr rede ich immer wieder
Nev82 schrieb:sind diese Werte, nach einer angemessenen Bestrafung, auch für Elisabeth S gültig
auch von einer angemessenen Bestrafung und die liegt nun mal in den Händen des Gerichtes, und nicht bei dem, der am lautesten schreit