Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)
31.01.2019 um 14:11Andante schrieb:Das wäre ja dann keine Frage der Verbüßung der Haftstrafe, sondern eine der Sicherungsverwahrung.warum sollte diese Frau so eine tat wiederholen?
Ein Täter, der schuldfähig ist und verurteilt wurde, bekommt gleichzeitig Sicherungsverwahrung, wenn zu erwarten ist, dass er nach Verbüßung der Haftstrafe weiterhin gefährlich ist und ähnliche Straftaten begehen wird. So jemand kommt erst aus der Sicherungsverwahrung heraus, wenn - nach Therapie - anzunehmen ist, dass er nicht mehr gefährlich ist.
Glaubt ihr, sie beugt sich als 80-jährige im Park über einen Kinderwagen, während die Mama auf der Bank sitzt, ein Buch liest und denkt:
Die arme Alte, hat sonst keine Freude mehr...
Und die alte Frau macht dutzi, dutzi , krallt ihre Hände um den Babyhals und drückt zu?
Ganz interessant, welche Bilder hier gepflegt werden:
Zuerst war man ganz fassungslos. Wie kann eine alte Frau- eine Oma - ein Kind töten?
Das kann doch nicht sein!
Inzwischen scheint sie das Böse in Person zu sein.
Eine Hexe, die nur Böses tut.
Die Frau muss sich für einen schweren Tatvorwurf vor Gericht verantworten.
Sie wird mit Sicherheit bestraft werden.
Danach wird sie vermutlich eine große Distanz zu Kindern halten.