Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)
16.02.2019 um 09:31Frau.N.Zimmer schrieb:Eine psychische Störung wurde doch ausgeschlossen.Ist Pädophilie keine psychische Störung?
Frau.N.Zimmer schrieb:Eine psychische Störung wurde doch ausgeschlossen.Ist Pädophilie keine psychische Störung?
Jacksy24 schrieb:Ist Pädophilie keine psychische Störung?Gute Frage. Weiß jetzt nicht, ob das im Fall der Frau eine Rolle spielt. Es gibt Fälle, wo Täter sich an einem Kind vergreifen weil es der einfachste Weg ist.
sundra schrieb:Das ist einer der Gründe, warum sexueller Missbrauch immer noch tabuisiert wird. Man glaubt nicht, man will nicht glauben, man denkt zu weit hergeholt.Es gibt auch den umgekehrten Fall von Experten die sich so lange und so intensiv mit dem Thema befasst haben, dass sie hypersensibilisiert sind und immer und überall Alarmglocken schrillen sehen.
sundra schrieb:...und Erwachsene, die einen Hang zu Puppen haben und ein Kind betreuen, da klingeln bei mir aber die Alarmglocken.Kannst du mir das mal näher erklären?
Jacksy24 schrieb:Ist Pädophilie keine psychische Störung?Da die Angeklagte verheiratet war, einen Sohn hat und eine Fernbeziehung führte, kann man Pädophilie getrost ausschließen.
emz schrieb:Ich hatte nämlich auch mal, etwa zu der Zeit, als die Angeklagte anscheinend die Puppe klaute, eine ebensolche auf dem Sofa sitzen.Da schrillen jetzt aber sämtliche Alarmglocken...
sundra schrieb:Wie kann jemandem, der massenhaft Missbrauch betreibt, so etwas bescheinigt werden? Entweder gab es Missbrauch oder nicht. Und das ist und bleibt nun mal ne Straftat.Meinst du jetzt meinen Beitrag? Ist gerade nicht ersichtlich. Falls ja, kannst du im Thread "Peggy Knobloch" nachlesen, wie sich das verhielt. Hier ist es O.T und wird geahndet.
sundra schrieb:wenn der Gutachter einen schlechten Job macht.DER Gutachter hat einen sehr, sehr guten Job gemacht. Das wurde dieser Tage erst wieder ganz klar. Ich erkläre es dir gerne per PN. Wollte das mit dem Gutachter nur nicht so stehen lassen.
Photographer73 schrieb:Ich kann mit der im Moment geführten Diskussion gar nichts anfangen. Ole ging gerne zur Angeklagten, das hätte er wohl nicht getan, wenn sie ihn mißbraucht hätte oder Dinge tat, die er nicht wollte. Es gibt keinerlei Anzeichen für sexuellen Mißbrauch, egal in welcher Ausprägung.ja, das denke ich auch.
Photographer73 schrieb:Ole ging gerne zur Angeklagten, das hätte er wohl nicht getan, wenn sie ihn mißbraucht hätte oder Dinge tat, die er nicht wollte.Ist das nicht eine Sache der Wahrnehmung durch das Kind? Vllt. dachte er ja zunächst " das muss so" ?
frauZimt schrieb:Die Motivlosigkeit verunsichert. Man will ein Motiv haben, zur eigenen Sicherheit. Irgendeines.Da hast du recht. So ist der Mensch. Ich finde es nur immer unschön, wenn andere Gedanken abgebügelt werden. Das hat für mich was von Rechthaberei und nimmt die Lust auf jegliche Diskussion.
frauZimt schrieb:Die Motivlosigkeit verunsichert. Man will ein Motiv haben, zur eigenen Sicherheit. Irgendeines.Vielleicht liegen ja auch Staatsanwaltschaft und Nebenkläger nicht ganz falsch? Die haben immerhin Zugriff auf Informationen aus erster Hand, die vor Gericht womöglich bisher nicht zur Sprache gekommen sind. Und die Nebenkläger werden nicht einfach Eifersucht oder Verlustangst postulieren, wenn das den Eltern nicht plausibel erscheinen würde - denn die vertreten sie ja.
Vielleicht müssen wir uns damit abfinden, dass das Motiv nicht feststellbar ist.
falstaff schrieb:Ich stelle überhaupt nicht infrage, dass sich auch 70jährige Frauen an Kinder vergehen können. Nur gibt es in diesem speziellen Fall nicht den geringsten Hinweise darauf, dass sexueller Missbrauch im Spiel war.Das Kind ist tot, daher wird es den Hinweis wohl auch nicht geben.
Venice2009 schrieb:Ein Missbrauch durch Frauen hinterlässt eher keine sichtbaren Spuren, wie der durch einen Mann. Daher wird man, sofern etwas in der Richtung vorgefallen ist, es sowieso nie erfahren.Das heißt also, nur weil nichts dagegen spricht, muss man es für möglich oder gar wahrscheinlich halten? Das funktioniert vor Gericht nicht. Da muss man Behauptungen belegen und nicht deren Gegenteil.