KBEE schrieb:Wenn es vernünftige Zweifel an der Täterschaft der Beschuldigten gibt, dann gibt es auch keinen Haftbefehl. Wenn also ein Geschehen i. S. von Selbststrangulation oder Unfall vorliegen würde, dann würden sich dafür mit einiger Sicherheit auch Anhaltspunkte finden, die solche Zweifel zu begründen vermögen. Allein dadurch kann man solche Spekulationen sein lassen.
Hmm, da sie ja abgehauen ist, besteht wahrscheinlich Fluchtgefahr, und solange nicht geklärt ist, ob Unfall oder Absicht, kann ich mir schon vorstellen, das man trotzdem in Untersuchungshaft kommt.
Weiss es aber nicht da ich mich damit nicht auskenne, dafür bräuchten wir jemand, der sich damit auskennt.