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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

04.02.2019 um 16:55
Falstaff schrieb (Beitrag gelöscht):Die Angeklagte kann mit einer Neuauflage des Prozesses nur gewinnen, weil sie dann eine neue Lügengeschichte erzählen kann die es schwieriger macht, einen Mordverdacht zu konstruieren.
Zunächst mal halte ich das für nicht wahrscheinlich, dass es eine "Lügengeschichte" geben könnte, die bei den vorliegenden Gutachten die vom Staatsanwalt in Erwägung gezogenen Mordmerkmale außer Kraft setzen könnte.

Aber angenommen, die gäbe es. Die hätte man durchaus im Plädoyer anführen können und dann hat die Angeklagte ja immer noch das letzte Wort. Den ganzen Prozess hätte man da nicht nochmal von vorne aufrollen müssen.

Und jetzt hoffen wir mal, dass die Peggy Eisele nicht auch noch krank wird ;)


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

04.02.2019 um 17:10
Ich hätte mal eine Frage an die juristisch Bewanderten hier. Es hieß ja, wenn der Prozess nochmal bei Null anfinge, würde der bisherige Verhandlungsstand bei dem neuen Verfahren nicht verwendet. Wie muss man sich das vorstellen? Das Gericht kann ja schlecht so tun, als hätte es die bisherigen Aussagen nicht gehört. Das heißt, diese Sachen sind nun mal bekannt, genauso wie auch andere Aussagen, z.B. bei der polizeilichen Vernehmung oder irgendwelche Zeugenaussagen außerhalb der Verhandlung.

Also angenommen, eine Aussage aus dem ersten Prozess ist essentiell, um eine Entscheidung bezüglich Totschlag oder Mord zu treffen. Die Aussage ist nun nicht mehr Bestandteil des (zweiten) Prozesses, sie hat aber stattgefunden. Falls das Gericht nicht darauf zurückgreifen darf (ist das so?), könnten ja nun – etwas plakativ gesagt – ein oder mehrere Prozessbeobachter des ersten Prozesses als Zeugen vernommen werden, die die Aussage bestätigen. (Und der Richter sagt dann: Ja, das habe ich auch schon mal gehört, der Zeuge erscheint glaubwürdig ...) Hört sich etwas irre an, aber – wie ist es denn nun?


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

11.02.2019 um 14:43
Zitat von Hannes_FHannes_F schrieb am 04.02.2019:Also angenommen, eine Aussage aus dem ersten Prozess ist essentiell, um eine Entscheidung bezüglich Totschlag oder Mord zu treffen. Die Aussage ist nun nicht mehr Bestandteil des (zweiten) Prozesses, sie hat aber stattgefunden.
Es werden die selben Personen im zweiten Prozess vernommen.
Also wird die Person, die diese essentiell wichtige Aussage im ersten Prozess tätigte, diese Aussage im zweiten Prozess wiederholen.
Ich kann nicht erkennen, wo du da ein Problem siehst. Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei.


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11.02.2019 um 14:47
Zitat von Hannes_FHannes_F schrieb am 04.02.2019:Also angenommen, eine Aussage aus dem ersten Prozess ist essentiell, um eine Entscheidung bezüglich Totschlag oder Mord zu treffen. Die Aussage ist nun nicht mehr Bestandteil des (zweiten) Prozesses, sie hat aber stattgefunden.
Klarer Vorteil für die Angeklagte: Sie hätte einen weiteren Versuch eine Version zu liefern, die mehr in Richtung Totschlag interpretiert werden könnte.


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11.02.2019 um 14:59
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Klarer Vorteil für die Angeklagte: Sie hätte einen weiteren Versuch eine Version zu liefern, die mehr in Richtung Totschlag interpretiert werden könnte.
Und noch größer ist der Vorteil, wenn sie gar nichts sagt, bevor sie sich womöglich doch noch in Richtung Mord quatscht.
Im Gegensatz zu dir ;) bin ich ja der Meinung, dass es völlig egal ist, was für Geschichten sie erzählt, es werden einzig die Gutachten beim Urteil beachtet werden.


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11.02.2019 um 15:24
Zitat von emzemz schrieb:Im Gegensatz zu dir ;) bin ich ja der Meinung, dass es völlig egal ist, was für Geschichten sie erzählt, es werden einzig die Gutachten beim Urteil beachtet werden.
Genau so ist es! Sie kann ihren Unsinn verbreiten und wimmern wie Sie will. Es bleibt dabei, dass sie ein Kind im Schlaf erwürgt hat. Und das ist eben heimtückisch und damit Mord!


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11.02.2019 um 16:18
@phil77
Woran erkennt man denn eindeutig dass das Erwürgen im Schlaf stattfand? Wie will ein Gerichtsmediziner das denn feststellen?


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11.02.2019 um 16:50
Zitat von emzemz schrieb:Im Gegensatz zu dir ;) bin ich ja der Meinung, dass es völlig egal ist, was für Geschichten sie erzählt, es werden einzig die Gutachten beim Urteil beachtet werden.
Aber die Gutachten kennt sie ja jetzt und weiß, dass die nicht zu ihrem Mist passen. Sie könnte sich also zusammen mit der Verteidigung eine neue Version überlegen, die besser zu den Gutachten passt und auf Totschlag hinauslaufen würde - zum Beispiel, dass sie wegen einer Bemerkung des Jungen durchgedreht sei. Im Zweifelsfall könnten sich die Richter dann evtl. für Totschlag entscheiden.

Daher bleibe ich dabei: Ein Platzen des Prozesses wäre zum Vorteil der Angeklagten.


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11.02.2019 um 17:01
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Daher bleibe ich dabei: Ein Platzen des Prozesses wäre zum Vorteil der Angeklagten.
Das kann ich mir nicht vorstellen, denn das wäre für einen Angeklagten ja geradzu eine Einaldung zur Prozess Sabotage. Und das würde dann auch häufig vor kommen.
Außerdem sind die Gutachten wie die der Rechtsmedizin und das vorläufige psychiatrische Gutachten in aller Regel schon vor dem Prozess der Verteidigung bekannt, die ja Akteneinsicht hat.


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11.02.2019 um 17:02
Zitat von hoptimistinhoptimistin schrieb:Woran erkennt man denn eindeutig dass das Erwürgen im Schlaf stattfand? Wie will ein Gerichtsmediziner das denn feststellen?
Die Anklage geht davon aus!


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11.02.2019 um 17:06
Zitat von phil77phil77 schrieb:Das kann ich mir nicht vorstellen, denn das wäre für einen Angeklagten ja geradzu eine Einaldung zur Prozess Sabotage. Und das würde dann auch häufig vor kommen.
Aber nur dann, wenn es so schlecht läuft wie hier. In der Regel lässt es die Verteidigung ja garnicht so weit kommen, dass sich eine Mandantin so dermaßen um Kopf und Kragen redet.

Der letzte Verhandlungstag war einfach desaströs in jeglicher Hinsicht - schlimmer hätte es nicht laufen können. Es mag Zufall sein, aber dass die Verteidigung unmittelbar danach krank wurde hat ein G'schmäckle. Zumal in einer Art und Weise, dass bis heute keine Vertretung übernehmen konnte. Um nicht missverstanden zu werden: Ich halte es nicht für unprofessionell, krank zu werden. Unprofessionell ist es aber wenn man für diesen Fall nicht vorsorgt, insbesondere wenn man häufiger krank ist.


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11.02.2019 um 18:30
Zitat von phil77phil77 schrieb:bleibt dabei, dass sie ein Kind im Schlaf erwürgt hat.
Auch wenn du es noch so oft behauptest, wird es dadurch nicht zum Fakt. Daß sie ihn erwürgt hat, steht außer Frage, daß dies im Schlaf geschah ist reine Spekulation.


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11.02.2019 um 18:53
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Daher bleibe ich dabei: Ein Platzen des Prozesses wäre zum Vorteil der Angeklagten.
Nur ist es höchst unwahrscheinlich, dass der Prozess platzt. Gegebenenfalls übernimmt dann eben die zweite Verteidigerin, Peggy Eisele, das Plädoyer.
Zitat von phil77phil77 schrieb:Hoptimistin schrieb:
Woran erkennt man denn eindeutig dass das Erwürgen im Schlaf stattfand? Wie will ein Gerichtsmediziner das denn feststellen?

phil77 schrieb:
Die Anklage geht davon aus!
Du gehst davon aus. In der Anklage wurde derartiges nicht behauptet.


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11.02.2019 um 19:39
@falstaff
Ein Platzen des Prozesses
Was verstehst Du darunter?


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11.02.2019 um 19:42
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Was verstehst Du darunter?
In diesem Falle würde der Prozess platzen, wenn der nächste Verhandlungstag wegen Krankheit der Verteidigung und fehlender Vertretung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist stattfinden könnte.


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11.02.2019 um 20:32
@falstaff

Ich fragte nicht, was würde passieren, wenn er platzt, sondern "was verstehst Du unter Platzen"?
Unter Platzen verstehe ich, dass es dann (gar) keinen (mehr) gebe, sprich: so ein Prozess aus irgendwelchen Gründen im Vorfeld dann doch nicht zustande käme.

Aber ein Vertagen ist für mich kein Platzen.

Gibt es überhaupt Fristen, die vorschreiben, wie lange ein Prozess dauern darf? Und käme man frei, wenn diesse Frist nicht eingehalten werden kann? Mir ist nichts dergleichen bekannt, aber ich kann auch nicht alles wissen.

Das hier klingt allerdings nicht so, als gebe es fest stehende Fristen, wann ein Prozess zu Ende zu sein hätte.

"Ob die Dauer eines Gerichtsverfahrens unangemessen im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter."

"Eine generelle Festlegung, wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, ist nicht möglich."


Quelle: https://blog.burhoff.de/2013/12/wie-lange-darf-ein-strafverfahren-dauern/


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11.02.2019 um 20:39
@off-peak

Es geht nicht darum, wie lange ein Verfahren dauern darf, es geht um die Zeiten zwischen den Verfahrenstagen.

https://www.gschwaetz.de/2019/02/04/muss-der-prozess-gegen-elisabeth-s-neu-aufgerollt-werden/


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11.02.2019 um 20:41
Ach so. Gibt es Deine Regelungen für den Fall von Erkrankungen? Man kann doch nicht allen Ernstes einen Prozess jedesmal wieder neu beginnen, nur weil jemand krank wurde.


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11.02.2019 um 20:42
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Ach so. Gibt es Deine Regelungen für den Fall von Erkrankungen? Man kann doch nicht allen Ernstes einen Prozess jedesmal wieder neu beginnen, nur weil jemand krank wurde.
Mich wundert es auch, dass sowas nicht häufiger vorkommt. Liegt aber wahrscheinlich daran, dass Rechtsanwälte in der Regel nicht so lange krank sind oder für den Krankheitsfall vorsorgen. Hier trifft wohl beides nicht zu...

Eine Krankschreibung für 2 Wochen ist schon was Ernstes und zuvor war die Rechtsanwältin ja auch schon häufiger krank...


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11.02.2019 um 20:47
@falstaff

Vor allem gibt es ja Krankheiten, die länger als drei Wochen dauern können. Oder was, wenn dann, sobald die Anwältin gesund ist, die Angeklagte krank wird? In den Wintermonaten it Infektionsgefahren gar nicht ausgeschlossen.


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