AlteTante schrieb:So genau scheinen die Erkenntnisse über den genauen Tatvorgang also doch nicht zu sein.
Boho schrieb:
Das Erwürgen muss also außerhalb der Wanne stattgefunden haben
(...)
Das Baden hat die Frau nun in der dritten Variante des Hergangs nur angeführt, um das Wasser zu erklären.
Im Übrigen bezweifle ich, dass sie sich je umbringen wollte.
Warum sollte dann überhaupt Wasser in der Wanne gewesen sein?
Also die Gerichtsmedizin weiss das schon, nur wir nicht, weil es noch nicht bekannt gegeben wurde. Die Obduktion ergibt aber sehr genau, wie der Junge gestorben ist und wenn es erwürgen heißt, dann wurde er erwürgt und hat sich weder den Hals angehauen, noch ist er ertrunken oder anderweitig erstickt. Das heißt ganz klar, dass ihm Jemand die Hände um den Hals gelegt und ziemlich lange zugedrückt hat.
Die alte Dame (oder Tante) hat diesen Jungen erwürgt, daran gibt es leider nichts zu rütteln, sie sagte ja auch, sie übernimmt die Verantwortung für seinen Tod.
Das Wasser in der Wanne war meiner Meinung einer ihrer unbeholfenen Versuche, das Geschehene zu vertuschen. Bis jetzt hat sie sich dabei recht naiv, um nicht zu sagen doof angestellt – Wasser in die Wanne, damit es wie Ertrinken aussieht – sie „versteckt“ sich in der Garage, das benommene Wirken kann auch dazu gedient haben, dass sie dachte, damit als betrunken durchzukommen – der Junge ist gestürzt, etc.
Wie Falstaff sagte, sie ist geistig sehr einfach gestrickt und das spiegelt sich eben auch in diesen sehr naiven Versuchen, das Geschehene zu relativieren und ihre Schuld zu mindern.