so ganz unrecht hat
@AlteTante nicht.
und was hätte der sachverständige jetzt auch sagen sollen, nachdem das MRT diese organische schädigung der gerhirnfaszien zutage gebracht hat?
dies mit schädigenden strahlen, als ein teil der begründung abzutun ist schon etwas merkwürdig.
es bleibt allerdings immernoch ein toter junge und zeigt ja auf, dass die angeklagte nicht herr über sich selbst war, wenn die tat ausdruck ihrer schädigung ist.
was würde das für die urteilssprechung bedeuten?
es bliebe da nur die sicherungsverwahrung, wenn man annimmt, dass so eine situation wieder auftreten könnte und sie gefährlich für die allgemeinheit wäre.
wenn man annimmt, dass die heutige aussage des bruders der wahrheit entspricht, dann wäre ihm anzuraten ebenfalls eine bildgebende untersuchung, ein hirnscan durchführen zu lassen (MRT).
das könnte sogar das resultat der untersuchung bei der angeklagten zumindest bestärken (insofern es sich bei der schädigung der beiden um eine genetische disposition handeln könnte).
unbeachtet wird das heute bekannt gewordene ergebnis sicherlich nicht bleiben, ich bin gespannt was der mediziner weiter dazu ausführt.