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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

30.10.2018 um 15:50
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Die Angeklagte legte den Kleinen zudem in eine Wanne voller Wasser, das geschah wohl kaum aus Gründen der Wiederbelebung.
Ich persönlich vermute weder dass sie ihn in die Wanne gelegt hat um sicher zu gehen dass er wirklich tot ist, noch um ihn wiederzubeleben.

Ich denke vielmehr, sie wollte einen Badeunfall vortäuschen. Wäre natürlich ein völlig idiotischer Versuch gewesen, aber es war ja auch idiotisch den Kleinen zu erwürgen.

Wahrscheinlich war sie zu dem Zeitpunkt ohnehin nicht ganz klar - bin mal gespannt was die Alkoholuntersuchung gebracht hat.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

30.10.2018 um 16:03
@falstaff
Das heißt also:
1. Tag - Verlesung Anklage
2. Tag - Vernehmung Zeugen
3. Tag - Plädoyer des Anwalts
4. Tag - Urteilsverkündung


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30.10.2018 um 16:06
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Danach könnte sie in einem verzweifelten Versuch versucht haben, ihn wiederzubeleben (bzw. wieder wachzumachen), indem sie ihn in der Wanne kalt abduschte. Als das nichts brachte, ließ sie ihn in der inzwischen vollen Wanne liegen und verließ die Wohnung.
Das habe ich mir zwar auch schon gedacht, aber - falls die Wanne tatsächlich voll war - warum hat sie beim Abduschen den Abfluss verschlossen? Gerade wenn ich jemanden abdusche, der zu dem Zeitpunkt - aus welchen Gründen auch immer - bewegungslos ist, werd ich die Wanne sicher nicht zustöpseln.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ich denke vielmehr, sie wollte einen Badeunfall vortäuschen. Wäre natürlich ein völlig idiotischer Versuch gewesen, aber es war ja auch idiotisch den Kleinen zu erwürgen.
Das erscheint mir dann doch wahrscheinlicher.

Just my 2 Cent zu diesem traurigen Fall...


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

30.10.2018 um 16:55
@falstaff

4 (also vier) Verhandlungstage bei 33 Zeugen und drei Sachverständigen? Das ist sehr sportlich.

Es müssen auch nicht zwingend alle Verhandlungstage stattfinden. Wenn sie früher fertig sind, geht ja nichts kaputt.
Besser als wenn zu wenig Tage angesetzt wurden und man dann in der Drei-Wochen-Frist alle Prozessbeteiligten
terminlich wieder unter einen Hut bringen muss oder im schlimmsten Fall von vorne anfangen.


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30.10.2018 um 17:04
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:@falstaff
Es müssen auch nicht zwingend alle Verhandlungstage stattfinden. Wenn sie früher fertig sind, geht ja nichts kaputt.
Besser als wenn zu wenig Tage angesetzt wurden und man dann in der Drei-Wochen-Frist alle Prozessbeteiligten
terminlich wieder unter einen Hut bringen muss oder im schlimmsten Fall von vorne anfangen.
Die Anzahl von etwa 10 Tagen kamen mir halt nur komisch vor, wenn es doch nur noch darum geht festzustellen warum sie das gemacht hat.

Ich kann mir nicht so recht vorstellen, wie die Verteidigung die Frau hier herausboxen will. Auch wenn die Frau zum Tatzeitpunkt psychisch beeinträchtigt war - sie konnte immerhin kurz nach der Tat die Dimensionen ihrer Tat erfassen. Sonst wäre sie nicht abgehauen.


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30.10.2018 um 17:12
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Danach könnte sie in einem verzweifelten Versuch versucht haben, ihn wiederzubeleben (bzw. wieder wachzumachen), indem sie ihn in der Wanne kalt abduschte. Als das nichts brachte, ließ sie ihn in der inzwischen vollen Wanne liegen und verließ die Wohnung.
Da schließe ich mich @Blues666 an
Zitat von Blues666Blues666 schrieb:Das habe ich mir zwar auch schon gedacht, aber - falls die Wanne tatsächlich voll war - warum hat sie beim Abduschen den Abfluss verschlossen? Gerade wenn ich jemanden abdusche, der zu dem Zeitpunkt - aus welchen Gründen auch immer - bewegungslos ist, werd ich die Wanne sicher nicht zustöpseln.
Das macht für mich auch keinen Sinn.

@falstaff
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ich persönlich vermute weder dass sie ihn in die Wanne gelegt hat um sicher zu gehen dass er wirklich tot ist, noch um ihn wiederzubeleben.

Ich denke vielmehr, sie wollte einen Badeunfall vortäuschen. Wäre natürlich ein völlig idiotischer Versuch gewesen, aber es war ja auch idiotisch den Kleinen zu erwürgen.
Dieser Gedanke kam mir auch schon mal. Nicht jede ältere Dame weiß so genau, was heute alles bei einer Obduktion und durch die Forensik nachweisbar ist.


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30.10.2018 um 17:25
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Dieser Gedanke kam mir auch schon mal. Nicht jede ältere Dame weiß so genau, was heute alles bei einer Obduktion und durch die Forensik nachweisbar ist.
Sie kann es durchaus gewusst haben, aber zu dem Zeitpunkt dürfte ihr Denkeln und Handeln eher von Panik und Verzweiflung bestimmt gewesen sein, als von Rationalismus. Bei einer Person die vor dem weg rennt was sie angerichtet hat, erscheint mir jedenfalls ein vorhergehender verzweifelter Vertuschungsversuch absolut plausibel. Ich vermute weiterhin dass sie erfolglos versucht hat sich umzubringen, nachdem sie weggelaufen ist.

Der Fall ist tragisch, keine Frage - ich würde jede Wette eingehen dass der Frau zwar niemand die Tat zugetraut hätte, dass das aber auch nicht unbedingt aus ganz heiterem Himmel kam...


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30.10.2018 um 17:36
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ja, kann ich.
Die Frage, die man primär beantworten sollte ist, was will ich als Anwalt erreichen? Das geringste Übel für meinen Angeklagten!
Im Fall einer Schuldunfähigkeit kann die Angeklagte im besten Fall FREIGESPROCHEN wären, weil nicht schuldfähig für die Tat. Würde zwar in der Forensik landen, aber hätte gute Chancen bei guter Therapierparkeit bald ganz auf freien Füssen zu stehen.
Im Fall deiner Hemmschwellentheorie geht es doch genau darum, dass KEINE Schuldunfähigkeit vorliegt und TROTZDEM versucht werden soll, vom Tötungsvorsatz wegzukommen, also nur einen bedingten Vorsatz zu erreichen, und damit ein GERINGERES Strafmass.
Im direkten Vergleich „Freispruch“ versus „geringeres Strafmass“ würde man als Verteidigung wohl was am ehesten wählen (wenn es gutachterlich durchgeht)?
Meine Frage hast Du nicht beantwortet. Dafür schmeißt Du wieder viele Behauptungen durcheinander und am Ende kommt es so falsch heraus, dass das Gegenteil nicht richtig wäre.

Es ist nicht die einzige und schon gar nicht die zwingende Aufgabe eines Verteidigers, für seinen Mandanten einen Freispruch zu erwirken. Und schon gar nicht nach dem Motto "komme was da wolle". Originäre Aufgabe eines Verteidigers ist es, die Rechte seine Mandanten zu wahren und neben allen anderen Prozeßbeteiligten für ein faires Verfahren zu sorgen.

Entgegen Deiner laienhaften Annahme, dass der Maßregelvollzug angenehmer sei als der Strafvollzug, sieht die Wirklichkeit anders aus. Der Maßregelvollzug bietet mitnichten weder den angenehmeren Vollzug, noch bietet er die Aussicht, schneller wieder in Freiheit zu gelangen.

Weiter ist der BGH entgegen Deiner Behauptung auch nicht von der Hemmschwellen-Theorie abgerückt. Das ergibt sich sogar zwanglos aus dem von Dir zitierten Text des BGH. Man muss ihn nur lesen und auch verstehen wollen.

Und bevor ich mich in zu nichts führenden Diskussionen mit Dir verliere: Es ist ja keine Schande, wenn man vom Strafrecht, dem Strafprozessrecht und der Forensik keine Ahnung hat. Man muss aber nicht so tun, als wüsste man Bescheid.


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30.10.2018 um 17:40
http://www.landgericht-heilbronn.de/pb/,Lde/5326147/?LISTPAGE=1185192

Bis zum Prozessauftakt ist noch ein bisschen hin.
Der Angeklagten liegt zur Last, sie habe in Künzelsau am 27. April 2018, abends nach 19:44 Uhr, den 2010 geborenen Geschädigten erwürgt. Bei der Tathandlung habe sie seinen Tod billigend in Kauf genommen. Die Leiche des Kindes habe sie in einer Badewanne voller Wasser abgelegt. Nach der Tat habe sie sich im Bereich des Kocherufers bis zum Abend des Folgetages verborgen gehalten.

Bei der Rückkehr in ihre Wohnung um 21:30 Uhr am 28. April 2018 wurde die Angeklagte festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.



Das lassen sich nun alle Beteiligten an der Diskussion noch mal durch den Kopf gehen. Bis morgen ist hier Pause, bevor es nur noch userbezogen und rechthaberisch wird.


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20.11.2018 um 16:02
Hallo bin neu hier, habe aber alle Meldungen mitgelesen, mich interessiert der Fall sehr und ich finde es schade, dass jetzt zur Zeit kein Austausch mehr stattfindet, es gab sehr interessante Beiträge, die Presse ist ja auch sehr zurückhaltend,was ich einerseits richtig finde, aber es hilft auch in keinster Weise weiter zum Verständnis dieses für mich sehr aussergewöhnlichen Verbrechens. Bin eine Mutter und ich kann es nicht fassen.


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20.11.2018 um 16:12
Zitat von hello1hello1 schrieb:die Presse ist ja auch sehr zurückhaltend,was ich einerseits richtig finde, aber es hilft auch in keinster Weise weiter zum Verständnis dieses für mich sehr aussergewöhnlichen Verbrechens. Bin eine Mutter und ich kann es nicht fassen.
@hello1

Die Presse kann sich ja nicht irgend etwas aus den Fingern saugen. Was sich in der Wohnung ereignet hat, wird man wohl erst im Prozess erfahren.
Auch wenn die Angeklagte dann immer noch schweigen sollte, wird die Spurenlage eindeutig sein.


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23.11.2018 um 13:04
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.prozess-in-heilbronn-pflegeoma-steht-vor-gericht.3222a069-b3a2-4b85-9d1c-663e2e95619a.html

Prozessbeginn ist am 27.11.2018
Die Anklage lautet auf Totschlag
Die Beschuldigte selbst schweigt zu den Vorwürfen – auf Anraten ihrer Anwältin, wie es heißt. Die Verteidigung hat die Heilbronner Rechtsanwältin Anke Stiefel-Bechdolf übernommen, deren Kanzlei bereits mehrfach Mandanten öffentlichkeitswirksam in Kapitaldelikten vor Gericht vertreten hat.

In Künzelsau sei es um die entsetzliche Tat inzwischen still geworden, erzählt eine ehemalige Bekannte der Angeklagten. Das Motiv gibt weiterhin Rätsel auf. Nun soll die Schwurgerichtskammer klären, was am 27. April in dem Einfamilienhaus tatsächlich geschah. Geladen sind neben der Angeklagten und ihrer Verteidigerin die Nebenkläger, die Eltern des getöteten Jungen, deren Anwalt, 33 Zeugen sowie drei Sachverständige, darunter ein Psychiater.

Acht Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt. Am 30. Januar 2019 soll das Urteil gesprochen werden.



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23.11.2018 um 13:16
Zitat von emzemz schrieb:deren Kanzlei bereits mehrfach Mandanten öffentlichkeitswirksam in Kapitaldelikten vor Gericht vertreten hat.
Was soll denn "öffentlichkeitswirksam" bedeuten?
Das klingt, als legt es diese Kanzlei direkt auf Publicity an.

Ich denke eher, das ist schlecht formuliert und meint:
Fälle, die ein großes öffentliches Interesse hervorrufen.


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E_M Diskussionsleiter
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23.11.2018 um 13:18
Der Fall bleibt einfach rätselhaft 😳

Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, was ihr Motiv war, leider äußert sich die TV dazu ja nicht...


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23.11.2018 um 15:08
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Was soll denn "öffentlichkeitswirksam" bedeuten?
Das klingt, als legt es diese Kanzlei direkt auf Publicity an.

Ich denke eher, das ist schlecht formuliert und meint:
Fälle, die ein großes öffentliches Interesse hervorrufen.
In dem Zeitungsartikel heißt es hierzu:
Anke Stiefel-Bechdolf hat sich auf Strafrecht spezialisiert und ist sechsmal in Folge vom Nachrichtenmagazin „Fokus“ zur deutschen Top-Anwältin gewählt worden.
Zitat von E_ME_M schrieb:Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, was ihr Motiv war, leider äußert sich die TV dazu ja nicht...
Was meint "leider"? Weil unsere Neugierde nicht befriedigt wird oder weil die Gesetzeslage das hergibt?


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23.11.2018 um 15:28
Zitat von emzemz schrieb:Was meint "leider"? Weil unsere Neugierde nicht befriedigt wird oder weil die Gesetzeslage das hergibt?
Bei mir Ersteres. Aber in irgendeiner Weise wird sich die Verteidigung ja wahrscheinlich noch äußern - das muss nicht der Wahrheit entsprechen, aber könnte zumindest einen Hinweis geben. Für einen Totschlag braucht es ja nicht unbedingt ein spektakuläres Motiv. Ich denke da ging es um etwas fürchterliches Banales: Vielleicht wurde der kleine Frech, oder wollte seinen Schlafanzug nicht anziehen, etc...

Wer hier wegen der Monströsität der Tat auf ein ähnlich monströses Motiv spekuliert, wird womöglich enttäuscht werden...


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E_M Diskussionsleiter
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23.11.2018 um 15:29
Zitat von emzemz schrieb:Was meint "leider"? Weil unsere Neugierde nicht befriedigt wird oder weil die Gesetzeslage das hergibt?
Moralkeulenalarm, oder was? Wenn du das jetzt unter Neugier verbuchen willst... Ja, ich kann mir einfach nicht erklären, was eine „Ziehoma“ dazu bewegt, ihren Schützling umzubringen...


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E_M Diskussionsleiter
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23.11.2018 um 15:34
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Für einen Totschlag braucht es ja nicht unbedingt ein spektakuläres Motiv. Ich denke da ging es um etwas fürchterliches Banales: Vielleicht wurde der kleine Frech, oder wollte seinen Schlafanzug nicht anziehen, etc...
Da habe ich als Kind, wie sicher viele andere auch bei diversen Bekannten queruliert, aber ich lebe noch und gewürgt hatte mich deswegen auch keiner...


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23.11.2018 um 15:39
Zitat von E_ME_M schrieb:Da habe ich als Kind, wie sicher viele andere auch bei diversen Bekannten queruliert, aber ich lebe noch und gewürgt hatte mich deswegen auch keiner...
Die Diskussion hatten wir schon öfter. Dass einem Ereignis B in einem Falle ein Ereignis A vorausging, heißt noch nicht dass in allen anderen Fällen das Ereignis A das Ereignis B nach sich ziehen muss.

Bei Morden ist es doch immer so, dass in diesen speziellen Fällen ein ganz bestimmter Grund zu einem Mord geführt hat, der in den meisten anderen Fällen nicht zu einem Mord führt.

Ich bleibe daher dabei: Wer in diesem Fall auf eine spektakuläres Motiv spekuliert, wird wahrscheinlich enttäuscht werden. Ich gehe von etwas wahnsinnig Banalem aus.


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E_M Diskussionsleiter
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23.11.2018 um 15:42
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ich bleibe daher dabei: Wer in diesem Fall auf eine spektakuläres Motiv spekuliert, wird enttäuscht werden. Ich gehe von etwas wahnsinnig Banalem aus.
Ich erwarte nichts Spektakuläres, nur überhaupt eine Erklärung, was da los war... Um zu versuchen, es ansatzweise zu verstehen...


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