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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

29.10.2018 um 17:24
@Lichtenberg

Anstatt dich zum Inhalt meines Beitrages zu äußern kommt lediglich eine weitere Nebelkerze.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

29.10.2018 um 17:28
Was ist lost mit Dir?

Du scheinst ganz offensichtlich kaum bis keine Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht zu haben. Dennoch schreibst Du selbstbewusst von "angeklagten Fakten".

Was für "Fakten" sollen das denn sein? Und woher weißt Du schon jetzt, dass es sich um "Fakten" handelt?

Was die StA für Beweise angeboten hat, davon dürftest Du oder sonstwer hier (inkl. der Presse) doch keine Kenntnis haben. Oder liegt Dir die Anklage mit sämtlichen Anträgen der StA vor?


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

29.10.2018 um 17:35
Konzentriert euch doch weniger aufeinander, sondern mehr auf den Fall.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

29.10.2018 um 17:52
@Lichtenberg

Nur für dich die zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Fakten.

- Prozesseröffnung, Strafsache, Vorwurf des Totschlages

- Totschlag ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt

- Zur Last wird der Angeklagten folgendes gelegt:
. Der Angeklagten liegt zur Last, sie habe in Künzelsau am 27. April 2018, abends nach 19:44 Uhr, den 2010 geborenen Geschädigten erwürgt. Bei der Tathandlung habe sie seinen Tod billigend in Kauf genommen. Die Leiche des Kindes habe sie in einer Badewanne voller Wasser abgelegt. Nach der Tat habe sie sich im Bereich des Kocherufers bis zum Abend des Folgetages verborgen gehalten.
http://www.landgericht-heilbronn.de/pb/,Lde/5326147/?LISTPAGE=1185192

Inwieweit sich die Vorwürfe auch vor Gericht beweisen lassen, steht auf einem anderen Blatt. Fakt bleibt, daß diese Tat angeklagt wird, Vorsatz. Und dies schrieb ich auch schon, bevor du mit deinen Nebelkerzen anfingst.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Wir können natürlich jetzt gerne darüber diskutieren, ob die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit richtig gemacht hat oder nicht, bringt für die Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt aber wohl weniger. IST Zustand ist ein angeklagtes vorsätzliches Tötungsdelikt.



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29.10.2018 um 17:56
Besten Dank für Deine Hinweise, aus denen sich dennoch keine "angeklagten Fakten" ergeben. Möchtest Du da vielleicht noch nachbessern?


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

29.10.2018 um 18:08
@Lichtenberg

Angeklagt ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt, keine Körperverletzung mit Todesfolge oä. Das ist Fakt. Es könnte natürlich im Laufe des Prozesses darauf hinauslaufen, bisher gingen die Ermittlungsergebnisse aber anscheinend in eine andere Richtung, sonst wäre kein Vorsatzdelikt angeklagt.


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29.10.2018 um 21:00
Frage mich wie man auf die spezifische Uhrzeit "nach 19:44" gekommen ist. Wurde Ole um exakt diese Uhrzeit in die Obhut der Pflegeoma gegeben? Gab es vielleicht noch ein Telefonat, aus dem hervorging, dass Ole um die Zeit noch lebte? (Ich stelle mir vor er telefonierte noch mal mit den Eltern zb)


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30.10.2018 um 11:11
Zitat von swinedogswinedog schrieb:Frage mich wie man auf die spezifische Uhrzeit "nach 19:44" gekommen ist. Wurde Ole um exakt diese Uhrzeit in die Obhut der Pflegeoma gegeben? Gab es vielleicht noch ein Telefonat, aus dem hervorging, dass Ole um die Zeit noch lebte? (Ich stelle mir vor er telefonierte noch mal mit den Eltern zb)
Das wird vermutlich ein Ergebnis der Obduktion sein auf dem diese Aussage beruht?!


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

30.10.2018 um 11:22
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Prozessauftakt am Dienstag, 27.11.2018, 09.00 Uhr

Fortsetzungstermine:

- 30.11.2018, 13.30 Uhr
- 05.12.2018, 09.00 Uhr
- 17.12.2018, 09.00 Uhr
- 07.01.2019, 09.00 Uhr
- 14.01.2019, 09.00 Uhr
- 18.01.2019, 09.00 Uhr
- 28.01.2019, 09.00 Uhr
- 30.01.2019, 09.00 Uhr.
Sind das nicht ein paar viele Termine, in einem Fall in dem es eigentlich nur noch darum geht warum die Frau den kleinen umgebracht hat?


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30.10.2018 um 11:28
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Was für "Fakten" sollen das denn sein? Und woher weißt Du schon jetzt, dass es sich um "Fakten" handelt?
Offensichtlich gab es doch Würgemale. Wieso sollte die StA eine Anklage wegen Todschlags erheben und noch explizit das Wort „erwürgt“ veröffentlichen lassen, wenn auch eine Körperverletzung oder fahrlässige Tötung möglich wären?
Wer einen anderen Menschen minutenlang würgt bis der Tod eintritt, nimmt den Tod billigend in Kauf. Auch einem Laien muss die Unvereinbarkeit eines völligen Sauerstoffmangels mit dem Leben bewusst sein. Die Anklage kann folgerichtig also nur Todschlag oder Mord (je nachdem ob Mordmerkmale vorliegen) lauten. Falls die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat nicht voll zurechnungsfähig war (zB Vollrausch) könnte sie auch wegen Schuldunfähigkeit frei gesprochen werden.

Im Zusammenhang mit Gewalt gegen den Hals gibt es nur wenig Möglichkeiten, das Ruder doch noch in Richtung einer anderen Straftat rumzureissen. Diese Möglichkeiten werden durch die Obduktion aber nicht gestützt.

1. Fahrlässige Tötung: die Angeklagte hat das Opfer als Züchtigungsmassnahme im Halsbereich mit einem Seil an zB eine Heizung gehängt, der Junge hat sich in ihrer Abwesenheit versehentlich selbst stranguliert.
Bei der Obduktion wären nicht Würgemale, sondern Strangulationsmale gefunden worden. Je nach hängendem Gewicht wird dabei auch die arterielle Blutversorgung zum Hirn unterbunden (A.carotis communis oder interna et externa)
2. Körperverletzung mit Todesfolge: die Angeklagte hat den Jungen gegen den Halsbereich geschlagen/getreten oder der Junge ist nach einem Schlag mit dem Halsbereich gegen eine Tischkante gefallen. Die verursachte Larynxfraktur führte in weiterer Folge durch die Atemwegsverlegung durch die Fraktur selbst und durch ein Ödem zur Asphyxie.
Bei der Obduktion hätte man Prellmarken und eine Larynxfraktur mit Frakturödem gefunden.
3. Unfall: der Junge ist in Abwesenheit der Angeklagten durch Sturz oder Selbstexperiment mit Seil, wie in Punkt 1. oder 2. zu Tode gekommen.
Bei der Obduktion finden sich oben genannte Merkmale, zusätzlich hätte es keinen Grund für Verdeckungshandlungen (Kind in die Badewanne legen) durch die Angeklagte gegeben.
Wie man es auch dreht und wendet, es gibt keinen Unfall, keine fahrlässige Tötung und keine Körperverletzung mit Todesfolge, die Würgemale bzw. Erwürgen als Todesursache erklären.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Der Angeklagten liegt zur Last, sie habe in Künzelsau am 27. April 2018, abends nach 19:44 Uhr, den 2010 geborenen Geschädigten erwürgt. Bei der Tathandlung habe sie seinen Tod billigend in Kauf genommen. Die Leiche des Kindes habe sie in einer Badewanne voller Wasser abgelegt. Nach der Tat habe sie sich im Bereich des Kocherufers bis zum Abend des Folgetages verborgen gehalten.



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30.10.2018 um 11:46
@MaryPoppins

Das sind bemerkenswert viele Vermutungen und Behauptungen. Es stellt sich die Frage: Auf welcher Grundlage erfolgen die? Aufgrund der kurzen Pressemitteilung des LG Heilbronn? Oder ist das reine Fantasie?

Ich gehe davon aus, dass die StA gute Ermittlungsarbeit geleistet hat. Ich gehe weiter davon aus, dass die StA sehr gute Gründe dafür hat, einen hinreichenden Tatverdacht wegen Totschlags anzunehmen. Das LG Heilbronn hat zudem die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Demnach sieht auch das LG einen hinreichenden Tatverdacht nach Aktenlage(!).

Dennoch: Die Hauptverhandlung steht noch aus. Und so lange kein Urteil gefällt ist, gilt nicht nur die Unschuldsvermutung, sondern es kann sich noch in der HV ein anderer Sachverhalt ergeben.

Was das "Erwürgen" angeht, so geht der BGH in ständiger Rechtsprechung von der sog. Hemmschwellen-Theorie aus. Diese wird auch immer wieder beim Würgen eines Menschen angenommen. So kann das Würgen aus dem Grund vorgenommen werden, um einen Menschen bewusstlos zu machen.

Ich will auf Folgendes hinaus: Ich weiß nicht, welche Ermittlungsergebnisse die StA der Anklage beigefügt hat. Ich weiß auch icht, wie sich der Sachverhalt nach Lage der Akten darstellt. Ich gehe davon aus, dass niemand hier das weiß. Möglicherweise wird die Angeschuldigte entsprechend der Anklage verurteilt. Vielleicht auch nicht.

Aber: Ich verstehe die hier vorgenommene Vorverurteilung nicht.


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30.10.2018 um 11:52
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Ich gehe davon aus, dass die StA gute Ermittlungsarbeit geleistet hat. Ich gehe weiter davon aus, dass die StA sehr gute Gründe dafür hat, einen hinreichenden Tatverdacht wegen Totschlags anzunehmen. Das LG Heilbronn hat zudem die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Demnach sieht auch das LG einen hinreichenden Tatverdacht nach Aktenlage(!).

Dennoch: Die Hauptverhandlung steht noch aus. Und so lange kein Urteil gefällt ist, gilt nicht nur die Unschuldsvermutung, sondern es kann sich noch in der HV ein anderer Sachverhalt ergeben.
Genau so sieht`s aus. Und gerade weil die Angeklagte sich nicht zum Sachverhalt äußert, werden 9 Verhandlungstage angesetzt, denn die StA ist beweispflichtig, nicht die Angeklagte. Und es ist nicht auszuschließen, dass im Hauptverfahren andere Abläufe bekannt werden, als wir sie hier bisher vermuten.

Fakt ist, dass das Kind schon häufiger in die Obhut der älteren Dame gegeben wurde. Ein Vertrauensverhältnis scheint bestanden zu haben. Daher ist es für mich momentan unverständlich, was zu dieser Tat führte. Die angesetzten 9 Verhandlungstage vor dem LG werden ggf. mehr Aufschluss geben.


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30.10.2018 um 11:58
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Genau so sieht`s aus. Und gerade weil die Angeklagte sich nicht zum Sachverhalt äußert, werden 9 Verhandlungstage angesetzt, denn die StA ist beweispflichtig,
Ich gehe davon aus, dass es auch neun Verhandlungstage wären, hätte sich die Angeschuldigte zum Tatvorwurf eingelassen. In den neun Verhandlungstagen wird das Gericht Zeugen dazu hören, warum das Kind bei der Angeschuldigten war, wie deren Verhältnis zueinander war ud zu den Eltern des Kindes. Die Angeschuldigte wurde gutachterlich untersucht. Insofern wird die Gutachterin gehört werden. Hinzu kommen die Aussagen der ermittelnden Beamten, des Gerichtsmediziners, des oder der Kriminaltechniker. Möglicherweise werden auch Nachbarn als Zeugen gehört. Vielleicht auch Arbeitskollegen der Angeschuldigten.

Insgesamt halte ich neun Verhandlungstage für ein angeklagtes Tötungsdelikt für nicht viel.


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30.10.2018 um 12:01
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Das sind bemerkenswert viele Vermutungen und Behauptungen. Es stellt sich die Frage: Auf welcher Grundlage erfolgen die? Aufgrund der kurzen Pressemitteilung des LG Heilbronn? Oder ist das reine Fantasie?
Eigentlich stelle ich nur EINE Behauptung auf: die Angeklage lautet auf Todschlag durch Erwürgen (vorsätzliche Tötung) so wie in der Pressemitteilung des LANDGERICHTES veröffentlicht!
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Sind das nicht ein paar viele Termine, in einem Fall in dem es eigentlich nur noch darum geht warum die Frau den kleinen umgebracht hat?
Ich nehme mal an, dass die vielen Prozesstage dem Umstand geschuldet sind, dass evtl von anwaltlicher Seite auf Schuldunfähigkeit plädiert werden soll und dazu zB behandelnde Ärzte und Gutachter bzw. auch Angehörige/Freunde/Bekannte der Angeklagten zu Wort kommen sollen.


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30.10.2018 um 12:09
@MaryPoppins

Du gehst ernsthaft davon aus, nur eine Behauptung aufgestellt zu haben? Hier ein paar Beispiele:
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Wer einen anderen Menschen minutenlang würgt bis der Tod eintritt, nimmt den Tod billigend in Kauf.
Darin enthalten sind schon zwei Behauptungen: Minutenlanges Würgen und billigende Inkaufnahme des Todes.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Auch einem Laien muss die Unvereinbarkeit eines völligen Sauerstoffmangels mit dem Leben bewusst sein.
Ich nehme an, Du bist Laie? Die Bewusstlosigkeit kann auch durch einen Mangel an Blutdurchlauf ins Gehirn erfolgen. Insofern eine weitere Behauptung von Dir.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Die Anklage kann folgerichtig also nur Todschlag oder Mord (je nachdem ob Mordmerkmale vorliegen) lauten.
Dieser Satz soll eine gewisse juristische Kenntnis suggerieren. Er ist aber nur das Ergebnis der vorangegangen Unterstellungen und damit wieder eine Behauptung.

Ich breche an dieser Stelle ab, weil der gesamte Text aus verschiedenen Behauptungen besteht.


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30.10.2018 um 12:26
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Insgesamt halte ich neun Verhandlungstage für ein angeklagtes Tötungsdelikt für nicht viel.
Deswegen denke ich, dass es durchaus noch mehr werden könnten, sofern sich neue Sachverhalte ergeben.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ich nehme mal an, dass die vielen Prozesstage dem Umstand geschuldet sind, dass evtl von anwaltlicher Seite auf Schuldunfähigkeit plädiert werden soll und dazu zB behandelnde Ärzte und Gutachter bzw. auch Angehörige/Freunde/Bekannte der Angeklagten zu Wort kommen sollen.
Genau das stützt meine vorherige Vermutung. Immerhin ist die Angeklagte zuvor nicht strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten, wie eine der ersten Presse-Veröffentlichungen bekundete.


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30.10.2018 um 12:31
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:MaryPoppins schrieb:
Wer einen anderen Menschen minutenlang würgt bis der Tod eintritt, nimmt den Tod billigend in Kauf.

Darin enthalten sind schon zwei Behauptungen: Minutenlanges Würgen und billigende Inkaufnahme des Todes.
Die genannte Todesursache „erwürgt“ setzt minutenlanges bis zur tödlichen Asphyxie führendes Abdrücken der Trachea/Larynx voraus.
Ein billigendes Inkaufnehmen wurde vom Landgericht so selbst formuliert.
Ja, ich behaupte, dass das Landgericht keinen Unsinn veröffentlicht!
Nur die Verteidigung kann hier noch bei der „billigenden Inkaufnahme“ mittels gutachterlich bestätigter mangelnder Schuldfähigkeit einhaken.
MaryPoppins schrieb:
Auch einem Laien muss die Unvereinbarkeit eines völligen Sauerstoffmangels mit dem Leben bewusst sein.

Ich nehme an, Du bist Laie? Die Bewusstlosigkeit kann auch durch einen Mangel an Blutdurchlauf ins Gehirn erfolgen. Insofern eine weitere Behauptung von Dir.
Nein bin ich nicht und lesen würde helfen!
Es war nicht von Bewusstlosigkeit die Rede, sondern davon, dass minutenlange Asphyxie (durch nachgewiesene Würgemale) nicht mit dem Leben vereinbar ist.
MaryPoppins schrieb:
Die Anklage kann folgerichtig also nur Todschlag oder Mord (je nachdem ob Mordmerkmale vorliegen) lauten.

Dieser Satz soll eine gewisse juristische Kenntnis suggerieren. Er ist aber nur das Ergebnis der vorangegangen Unterstellungen und damit wieder eine Behauptung.
Nein, hier soll nichts suggriert werden. Der Tatvorwurf wurde auch vom Gericht begründet.
Die Anklage kann nur auf Todschlag oder Mord lauten, siehe obige Ausführungen.

Du kannst aber auch gerne selbst deiner Fantasie freien Lauf lassen und argumentieren, warum es sich beim Erwürgen NICHT um eine vorsätzliche Tat wie Todschlag oder Mord handeln sollte.


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30.10.2018 um 12:57
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ein billigendes Inkaufnehmen wurde vom Landgericht so selbst formuliert.
Ja, ich behaupte, dass das Landgericht keinen Unsinn veröffentlicht!
Das ist eine Pressemitteilung des Presseabteilung des Landgerichts. Sie ist nicht als Vorverurteilung zu verstehen. Sie gibt das (vorläufige) Ermittlungsergebnis der StA wieder. Im Übrigen halte ich die Pressemitteilung für unglücklich formuliert. Offensichtlich kommen Leser der Pressemitteilung auf die Idee, als sei die Angeschuldigte praktisch schon verurteilt.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Nur die Verteidigung kann hier noch bei der „billigenden Inkaufnahme“ mittels gutachterlich bestätigter mangelnder Schuldfähigkeit einhaken.
Das ist Unsinn. Bei einem Strafprozess herrscht Amtsermittlungsgrundsatz.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Der Tatvorwurf wurde auch vom Gericht begründet.
Ach? Wo denn?
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Du kannst aber auch gerne selbst deiner Fantasie freien Lauf lassen und argumentieren, warum es sich beim Erwürgen NICHT um eine vorsätzliche Tat wie Todschlag oder Mord handeln sollte.
Warum sollte ich das tun? Anders als Du gehe ich nicht davon aus, dass der Sachverhalt und die rechtliche Würdigung bereits mit Anklageerhebung feststeht. Im Übrigen habe ich weiter oben die Hemmschwellen-Theorie erwähnt. Bevor Du also weiter aus der Ferne Vorsatz unterstellst, solltest Du wenigstens ein Mal etwas zu dieser Theorie gelesen haben.


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30.10.2018 um 13:53
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Das ist eine Pressemitteilung des Presseabteilung des Landgerichts. Sie ist nicht als Vorverurteilung zu verstehen.
Von Vorverurteilung spricht doch keiner. Wie oben von mir bereits mehrmals erwähnt, gäbe es gute Möglichkeiten für die Angeklagte sogar straffrei zu kommen bzw. in eine Forensik zur Therapie.
Du tust aber gerade so, als wäre die Pressemitteilung des Landegerichtes in ihrer Aussagekraft mit der BILD zu vergleichen.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Warum sollte ich das tun? Anders als Du gehe ich nicht davon aus, dass der Sachverhalt und die rechtliche Würdigung bereits mit Anklageerhebung feststeht. Im Übrigen habe ich weiter oben die Hemmschwellen-Theorie erwähnt. Bevor Du also weiter aus der Ferne Vorsatz unterstellst, solltest Du wenigstens ein Mal etwas zu dieser Theorie gelesen haben.
Deine Hemmschwellen-Theorie darfst du vertreten wie du willst.
Der Junge hatte Würgemale, die wohl kaum von 30 Sekunden leichtem Druck herrühren. Desweiteren gibt es im Zusammenhang mit Erwürgen weitere Obduktionsmerkmale wie obere Einflusstauung, petechiale Blutungen, Lungenödem etc.
Und nicht zuletzt (!) hat die Dame, um deren strafrechtliche Unversehrtheit so viele bemüht sind, den Jungen (der zu diesem Zeitpunkt vielleicht „nur“ tief komatös oder sterbend war) in die volle Badewanne gelegt, damit der Tod auch sicher eintreten möge. Wie will die Verteidigung hier die billigende Inkaufnahme des Todes denn wegargumentieren?
Meines Erachtens gehts hier nur noch darum, ob die Dame zum Zeitpunkt der Tötung schuldfähig war oder nicht.

Ich kann deine bisherige Argumentation in keinster Weise nachvollziehen, da du nicht mal ansatzweise formulieren willst, was sich statt eines Todschlags abgespielt haben könnte.


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30.10.2018 um 14:18
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Und nicht zuletzt (!) hat die Dame, um deren strafrechtliche Unversehrtheit so viele bemüht sind, den Jungen (der zu diesem Zeitpunkt vielleicht „nur“ tief komatös oder sterbend war) in die volle Badewanne gelegt, damit der Tod auch sicher eintreten möge.
Das ist ja eine für mich ganz neue Sichtweise 😱

Bisher bin ich, und wohl auch die meisten hier, davon ausgegangen das sie den Jungen mit Wasser in der Badewanne wieder zu Bewusstsein bringen wollte...
(seit bekannt ist das doch Wasser in der Wanne war)


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