Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)
06.12.2018 um 10:49gräfinzahl schrieb:Wenn man von Totschlag "im Affekt" ausgegangen wäre, hätte man einen Totschlag im minder schweren Fall gemäß § 213 StGB angeklagt. Hierfür bräuchte man mangels Zeugen eine Einlassung der Angeklagten, was der kleine Junge gemacht hat, dass sie so zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden war. Da sie sich nicht eingelassen hat, gibt es keine Anhaltspunkte für eine Tat im Affekt.Danke für die Richtigstellung.
Umso unsinniger ist es darüber zu spekulieren, dass die Frau den Jungen habe wiederbeleben wollen. Und darauf wollte ich in meinem Beitrag ja hinaus. Die Frau wollte den Jungen umbringen und hat ihn auch umgebracht - so schwer das für einige zu verkraften zu sein scheint. Zwar hat sie wahrscheinlich die Tat nicht über Wochen hinweg perfide gelplant - beabsichtigt war die Tat aber doch.
Damit gibt es neben den juristischen Erwägungen auch noch andere gute Gründe für sie , zu schweigen. Denn wie soll sie die Tötung in einer Art und Weise erklären die sie besser dastehen lässt und für die Eltern tröstlich ist? Man muss damit rechnen dass die Tat niederträchtig und grausam war und dass die Motive extrem egoistisch waren.