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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

06.12.2018 um 10:49
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Wenn man von Totschlag "im Affekt" ausgegangen wäre, hätte man einen Totschlag im minder schweren Fall gemäß § 213 StGB angeklagt. Hierfür bräuchte man mangels Zeugen eine Einlassung der Angeklagten, was der kleine Junge gemacht hat, dass sie so zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden war. Da sie sich nicht eingelassen hat, gibt es keine Anhaltspunkte für eine Tat im Affekt.
Danke für die Richtigstellung.

Umso unsinniger ist es darüber zu spekulieren, dass die Frau den Jungen habe wiederbeleben wollen. Und darauf wollte ich in meinem Beitrag ja hinaus. Die Frau wollte den Jungen umbringen und hat ihn auch umgebracht - so schwer das für einige zu verkraften zu sein scheint. Zwar hat sie wahrscheinlich die Tat nicht über Wochen hinweg perfide gelplant - beabsichtigt war die Tat aber doch.

Damit gibt es neben den juristischen Erwägungen auch noch andere gute Gründe für sie , zu schweigen. Denn wie soll sie die Tötung in einer Art und Weise erklären die sie besser dastehen lässt und für die Eltern tröstlich ist? Man muss damit rechnen dass die Tat niederträchtig und grausam war und dass die Motive extrem egoistisch waren.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

06.12.2018 um 11:10
Zitat von falstafffalstaff schrieb:beabsichtigt war die Tat aber doch.
Auch das ist reine Spekulation, ich weiss nicht aus welchen Gründen Du meinst eine Tat im Affekt ausschliessen zu können.


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06.12.2018 um 11:12
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Man muss damit rechnen dass die Tat niederträchtig und grausam war und dass die Motive extrem egoistisch waren.
Ja das ist eine von vielen, auch andersgelagerten, Möglichkeiten, ist zu hoffen dass das Verfahren da Licht ins Dunkel bringt.


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06.12.2018 um 11:16
Zitat von falstafffalstaff schrieb: gräfinzahl schrieb:
Wenn man von Totschlag "im Affekt" ausgegangen wäre, hätte man einen Totschlag im minder schweren Fall gemäß § 213 StGB angeklagt. Hierfür bräuchte man mangels Zeugen eine Einlassung der Angeklagten, was der kleine Junge gemacht hat, dass sie so zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden war. Da sie sich nicht eingelassen hat, gibt es keine Anhaltspunkte für eine Tat im Affekt.

Danke für die Richtigstellung.
Das ist keine Richtigstellung, sondern leider falsch. § 213 StGB behandelt nicht den Fall einer sog. Affekthandlung. Ein Blick in den Paragraphen gibt darüber Aufschluss. "Affekthandlungen" werden bei der Schuldzumessung berücksichtigt; sie werden von § 21 StGB erfasst. Grundsätzlich sollte man den Begriff "Affekt" aber vermeiden. Es geht dabei nämlich um die Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit und eine solche Feststellung ist aufwändig und wird zudem nur sehr selten in Betracht gezogen.


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06.12.2018 um 11:17
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Auch das ist reine Spekulation, ich weiss nicht aus welchen Gründen Du meinst eine Tat im Affekt ausschliessen zu können.
Ich glaube dein Denkfehler ist, dass sich Affekt und Tötungsabsicht ausschließen. Das ist aber ganz klar nicht der Fall.


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06.12.2018 um 11:18
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Man muss damit rechnen dass die Tat niederträchtig und grausam war und dass die Motive extrem egoistisch waren.
Wenn man damit rechnen "muss", dann wäre sie wegen Mordes angeklagt worden, weil die StA das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes gesehen hätte.

Aber ganz offensichtlich hat die StA kein Mordmerkmal verwirklicht gesehen. Insofern muss man hier eben nicht von "extrem egoistischen Motiven" ausgehen.


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06.12.2018 um 11:30
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Wenn man damit rechnen "muss", dann wäre sie wegen Mordes angeklagt worden, weil die StA das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes gesehen hätte.
Kann ja sein dass die Staatsanwaltschaft das nicht gesehen hat, aber dennoch extrem egoistische Motive vorliegen. Vielleicht äußert sie sich ja gerade deshalb nicht?


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06.12.2018 um 11:38
In dem öffentlchen Verfahren kann sich gewiss noch ein anderer Sachverhalt ergeben. Grundsätzlich sollte man sich aber die Frage stellen, warum man als Unbeteiligter meint mehr wissen oder vermuten zu können, als die Ermittlungsbeamten und der Staatsanwalt.

Niemand hier kennt das (genaue) Spurenbild, die Zeugenaussagen und weitere genaue Hintergründe. Jeder Artikel in der Zeitung wurde bereits von einem Journalisten gefiltert und entsprechend journalistisch (meint: Nachricht soll sich verkaufen) aufbereitet. Journalisten haben in aller Regel keine Ahnung vom Strafrecht. Was also juristisch bedeutsam ist, wissen sie nicht und berichten auch nicht entsprechend. Oftmals werden juristisch irrelevante Details aufgebauscht, weil diese tatsächlich mehr Interesse beim Laien erregen.

Ich habe es bereits geschrieben: Die StA wird in alle Richtungen ermittelt und geprüft haben und sie wird einen guten Grund gehabt haben, die Beschuldigte wegen Totschlags und nicht wegen Mordes anzuklagen.


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06.12.2018 um 14:05
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ich glaube dein Denkfehler ist, dass sich Affekt und Tötungsabsicht ausschließen. Das ist aber ganz klar nicht der Fall.
Stimmt.
BGH-Urteil BGH 2 StR 125/02 - 18. September 2002:
Ein die Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB beeinträchtigender Affekt muss sich nicht notwendigerweise auf den Vorsatz und dessen Form auswirken.
In welchem Verhältnis stehen nun Affekt, § 213 StGB und § 21 StGB zueinander?
Das Landgericht wertet das Verhalten des Angeklagten als Totschlag (§ 212 StGB), es geht davon aus, daß er auf Grund eines Affekts im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe. Die Strafe entnimmt es § 213 StGB, dessen 2. Alternative wegen des Vorliegens des vertypten Milderungsgrunds des § 21 StGB gegeben sei.
das ist doch ein toller Kompromiss, alle Paragraphen drin.

@Lichtenberg, lass dich doch nochmal herab. Also § 213 beinhaltet schon den Affekt, aber die Anklage erfolgt dennoch nach § 212 StGB?


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06.12.2018 um 14:23
Der "Affekt" wird nur mittelbar über § 213 StGB erfasst und zwar mit den Worten "(...) oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor(...)". Dies bezieht sich auf § 21 StGB (verminderte Schuldfähigkeit), der wiederum auch(!) Affekttaten erfasst. Von einem Affekt spricht man aber nicht schon dann, wenn jemand "sich zur Tat hingerissen" fühlt. Es muss erheblich mehr hinzu kommen, nämlich, dass der Täter aufgrund des Errungszustands derart "abschaltet", dass er nicht mehr in der Lage ist, das Unrecht seiner Tat zu erkennen. Das kommt extrem selten vor und ist nicht mit dem "Affekt" zu verwechselen, den man gemeinhin aus amerikanischen Krimiserien kennt.

§ 213 StGB ist eine sog. Strafzumessungsregel. Die Straf kann(!) gemildert werden, wenn eine der beiden Alternative des § 213 StGB vorliegt. Der Schuldspruch lautet dennoch auf "Totschlag" und wegen Totschlags wird auch angeklagt.

Um es komplett zu machen: Die 1. Alternative des § 213 StGB setzt keinen sog. Affekt voraus.


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06.12.2018 um 14:40
Soweit verstanden. @gräfinzahl hatte ja bemerkt, dass Totschlag nach § 212 StGB angeklagt ist und damit Milderungsgründe bei der Strafzumessung nach § 213 StGB ausscheiden. Warum ist das nicht korrekt? Weil § 213 StGB lediglich eine Strafzumessungsregel ist, die immer noch zum Tragen kommen kann?


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06.12.2018 um 14:55
@Lichtenberg
Könnte es nicht bei der TV genau so gewesen sein? Aufgrund des Erregungszustandes hat sie geistig abgeschaltet, war dann auch nicht mehr in der Lage, gegenzusteuern? Im Ausnahmezustand sind nicht alle Dinge erklärbar.
Die Frage ist, was hat die TV in diesen Zustand versetzt? Was war der Auslöser?


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06.12.2018 um 14:55
Ja, Milderngsgründe können (noch) in der öffentlichen Verhandlung festgestellt werden mit der Folge, dass die Strafe gemildert werden kann. Aber: Ich halte es im vorliegenden Fall für sehr unwahrscheinlich, dass die strengen Voraussetzungen der 1. Alternative des § 213 StGB vorliegen, denn die Tötung muss sich als "verständliche Reaktion" des Täters auf die vorausgegangene Mißhandlung durch das Opfer darstellen.

Dass also ein sieben Jahre altes Kind eine solche "verständliche Reaktion" (die Tötung des Kindes) beim Täter hervorruft, ist wohl grundsätzlich nicht möglich.


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06.12.2018 um 15:07
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Könnte es nicht bei der TV genau so gewesen sein? Aufgrund des Erregungszustandes hat sie geistig abgeschaltet, war dann auch nicht mehr in der Lage, gegenzusteuern?
Es mag sein, dass die Angeklagte erregt war und auch, dass sie "abgeschaltet" hat. Dies dürfte aber (wie oben erläutert) nicht von der 1. Alternative des § 213 StGB erfasst sein. Und auch die Voraussetzungen des § 21 StGB dürften wahrscheinlich nicht vorliegen. Denn die Angeklagte muss neben einem etwaigen Erregungszustand aufgrund dieses Zustands nicht mehr in der Lage gewesen sein, das zu begehende Unrecht als solches zu erkennen.

Man kann das als Laie auch einemal selbst prüfen: Jeder von uns war gewiss schon einmal in einem erheblichen Erregungszustand und wollte etwas tun, um den "Verursacher" dieser Erregung Schaden zuzufügen (z.B. beleidigen, schlagen, oder etwas von ihm zerstören). Aber: War dieser Erregungszustand derart heftig, dass man das eigene Verhalten nicht mehr auf "richtig" oder "falsch" überprüfen konnte? Um es anders auszudrücken: Der Täter darf bei Tatausführung nicht mehr erkannt haben, dass er etwas falsches/ etwas verbotenes tut. Ein "rot sehen", "in Rage verfallen" oder was auch immer reicht dafür allein nicht aus, damit die Strafe gemildert werden kann.

Die Annahme einer verminderten Schuld setzt neben einem erheblichen Begründunsaufwand des Tatgerichts auch voraus, dass ein forensischer Gutachter zu dem Schluss gekommen ist, dass der Täter/ die Täterin eine verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit während der Tat hatte.


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06.12.2018 um 17:02
@Lichtenberg
Ah, danke für Deine ausführliche Antwort.
Kann ein Erregungszustand nicht derart heftig sein und zum Konntrollverlust führen? Der TV wird dadurch steuerungsunfähig. Ob "richtig" oder "falsch": In dem Zustand stellt sich die Frage überhaupt nicht.

Aber dass dieser Zustand nicht zu Strafmilderung führen kann, ist klar. Sonst würde ja jeder diese Tour reiten.


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06.12.2018 um 17:34
wie auch immer...juristische spitzfindigkeiten sind nicht so meins...ich bin nach wie vor erschüttert...und ja, auch gespannt.

ich kann mir hier... in diesem fall so gar nichts vorstellen, warum, weshalb, wie...??

hoffe mal, dass das verfahren licht ins dunkel bringt.


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06.12.2018 um 18:26
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Kann ein Erregungszustand nicht derart heftig sein und zum Konntrollverlust führen? Der TV wird dadurch steuerungsunfähig. Ob "richtig" oder "falsch": In dem Zustand stellt sich die Frage überhaupt nicht.
Ja, das gibt es -aber nur in sehr seltenen Fällen.


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06.12.2018 um 18:54
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Damit gibt es neben den juristischen Erwägungen auch noch andere gute Gründe für sie , zu schweigen. Denn wie soll sie die Tötung in einer Art und Weise erklären die sie besser dastehen lässt und für die Eltern tröstlich ist? Man muss damit rechnen dass die Tat niederträchtig und grausam war und dass die Motive extrem egoistisch waren.
@falstaff
Das wissen wir alles nicht. Die Hoffnung ist ja, dass der Prozess erhellt, warum die Tat geschehen ist.

Ich könnte mir sehr wohl auch eine abgrundtief böse Tat vorstellen.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Umso unsinniger ist es darüber zu spekulieren, dass die Frau den Jungen habe wiederbeleben wollen
Das wäre für mich der schlüssigste Verlauf, nach der Tat.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Damit gibt es neben den juristischen Erwägungen auch noch andere gute Gründe für sie , zu schweigen. Denn wie soll sie die Tötung in einer Art und Weise erklären die sie besser dastehen lässt
Ich könnte mir auch nicht vorstellen, dass sie schweigt, um besser dazustehen.

Vielleicht schweigt sie aus Scham und Demut?
Bestraft mich, ich hab es verdient. Ich bringe nichts zu meiner Verteidigung vor.


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06.12.2018 um 19:12
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Vermutlich schweigt die Angeklagte auch deshalb, weil ihre Motive und die Tat so niederträchtig sind, dass eine offene Darlegung weder eine Entlastung für sie, noch einen Trost für die Eltern bringen würde.
Genau das denke ich auch.
Ich habe von so einer Tat noch nie gehört. Eigentlich kann ich mir nur vorstellen, dass sie psychisch extrem gestört ist.


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06.12.2018 um 19:37
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Ich habe von so einer Tat noch nie gehört. Eigentlich kann ich mir nur vorstellen, dass sie psychisch extrem gestört ist.
In Deutschland werden jährlich zwischen 400 und 600 Morde abgeurteilt. Es wäre unerträglich, wenn man von jedem einzelnen in der Presse en Detail erfahren würde. Und es gibt immer wieder unfassbare Fälle, die (aus welchem Grund auch immer) nicht den Weg in die breite Öffentlichkeit finden. Und leider muss man feststellen, dass eine solche Tat wie die hier diskutierte kein Einzelfall ist. Und in den seltensten Fällen sind die Täter und Täterinnen psychisch "extrem gestört" - was auch immer das heießen mag.


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