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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

18.12.2018 um 19:32
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:davon geh ich sogar aus, und geh noch einen schritt weiter, dass auch der sohn sich anwaltschaftlichen rat geholt haben könnte, sogar bei der selben juristin.
Ich denke nicht, dass die Strafverteidigerin das gemacht hat. Mit Blick auf das Standesrecht eines Rechtsanwalts wäre eine solche "Beratung" des Sohnes zumindest als "schwierig" zu bezeichnen.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

18.12.2018 um 19:46
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Ich denke nicht, dass die Strafverteidigerin das gemacht hat. Mit Blick auf das Standesrecht eines Rechtsanwalts wäre eine solche "Beratung" des Sohnes zumindest als "schwierig" zu bezeichnen.
ja, denk ich auch, allerdings könnte der sohn zumindest bei der verteidigerin nach seiner mutter gefragt haben und im zuge dieses gespräches auch die ein oder andere frage gestellt haben.
seis drum, ist nicht relevant, war nur eine idee.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

18.12.2018 um 19:58
Der Sohn hat sich dazu entschieden, als Zeuge auszusagen. Wenn die Verteidigerin sich nun mit ihm unterhält und ihm dann noch Ratschläge erteilt, wäre das eine Beeinflussung des Zeugen. Das darf sie nicht. Insofern glaube ich nicht, dass die Verteidigerin in einem Totschlagprozess sich unter vier Augen oder am Telefon mit einem Zeugen unterhält.

Im Gegensatz zu einigen Anderen hier, finde ich es sogar verständlich, dass der Sohn seine Mutter nicht auf die Tat angesprochen hat. Und ich denke dabei noch nicht mal daran, dass der Sohn dies aus juristischen Gründen nicht getan hat.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

18.12.2018 um 20:16
"Haben Sie mit Ihrer Mutter über die Tat gesprochen"...könnte damit nicht auch vor ihrer Verhaftung gemeint gewesen sein?


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E_M Diskussionsleiter
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18.12.2018 um 20:17
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:"Haben Sie mit Ihrer Mutter über die Tat gesprochen"...könnte damit nicht auch vor ihrer Verhaftung gemeint gewesen sein?
Dann hätte er glaube ich ein Problem. Dann hätte er von einer Straftat gewusst und diese nicht angezeigt...


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18.12.2018 um 20:19
Zitat von E_ME_M schrieb:Dann hätte er glaube ich ein Problem. Dann hätte er von einer Straftat gewusst und diese nicht angezeigt...
Niemand (mit Ausnahme von Polizei und StA) ist gezwungen eine bereits begangene Straftat anzuzeigen.

Man hat aus der deutschen Vergangenheit gelernt.


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E_M Diskussionsleiter
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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

18.12.2018 um 20:20
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Niemand (mit Ausnahme von Polizei und StA) ist gezwungen eine bereits begangene Straftat anzuzeigen.
Da kenne ich mich nicht gut genug aus. Aber macht man sich dann nicht zum Mitwisser?


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18.12.2018 um 20:21
Ja. Und?


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

18.12.2018 um 20:26
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Ja. Und?
Scheint nicht so ganz Ohne, oder?
Mitwisserschaft bei schweren Verbrechen ist in Deutschland nur unter den Voraussetzungen des § 138 StGB als Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar und dort mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bewehrt.
Wikipedia: Mitwisser

Aber vielleicht kann jemand was dazu sagen, der sich damit auskennt? 😳

Hab gerade selbst noch gegoogelt, vielleicht hast du recht
Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Mitwisser-einer-Straftat-__f24940.html


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18.12.2018 um 20:34
Du musst genau lesen. In § 138 StGB steht "geplanter Straftaten".

Hier war die Tat aber bereits geschehen.

Eines Rückgriffs auf § 258 StGB (Strafvereitelung) bedarf es nicht.


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18.12.2018 um 20:34
Zitat von E_ME_M schrieb:Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar
Darum geht es, um noch nicht ausgeführte Straftaten.


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18.12.2018 um 20:35
Sorry, war schneller ;-)


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E_M Diskussionsleiter
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18.12.2018 um 20:35
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Du musst genau lesen. In § 138 StGB steht "geplanter Straftaten".
Zitat von emzemz schrieb:Darum geht es, um noch nicht ausgeführte Straftaten.
Ja ok, ✌️ Verstanden.


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07.01.2019 um 13:24
https://www.gschwaetz.de/2019/01/05/kein-monster/?no_cache=1
Hier findet sich die Vita der Angeklagten

https://www.gschwaetz.de/2018/12/20/schulleiterin-bezeichnet-elisabeth-s-als-bauernschlau/
20. Dezember 2018 von Gschwätz

Die Schulleiterin, Gabriele S., die den Kontakt zwischen der Angeklagten und den Eltern des Opfers anbahnte, macht aus ihrem Herzen wahrlich keine Mördergrube, als sie den Charakter der Angeklagten schildert. Man könnte auch sagen, wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr. Die banalen Gehässigkeiten möge man dem Artikel entnehmen.

Letztendlich bleiben nach Rückfragen aber doch nur folgende Aussagen stehen:
„Ein ganz so positives Bild haben Sie jetzt nicht von Elisabeth S. gezeichnet“, bemerkt Staatsanwalt Harald Lustig und hakt nach: „Gab es Spannungen zwischen ihnen?“ Die Schulleiterin: „Es gab einfach Zeiten, in denen ich nicht mit ihr telefonieren wollte, weil man sowieso nichts Neues erfuhr. Ich bin zu ihr gestanden, als ihre Ehe schwieriger wurde und dann hieß es auf einmal: ,Meine guten Freunde sind für mich da‘. Na gut, dann weiß ich ja, wo ich stehe – und zwar, dass ich zu den Bekannten gehöre und nicht zu den guten Freunden“, sagt Gabriele S..
...
„Hat Elisabeth je mit ihnen über Ole gesprochen?“, fragte Anke Stiefel-Bechdolf. „Nein“, sagt Gabriele S.. Es sei lediglich ein Gefühl gewesen, dass Elisabeth Angst hatte, den Jungen zu verlieren.

„Ich war immer für sie da“, betont Gabriele S.. „War denn Elisabeth S. auch immer für Sie da?“, will Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf wissen. „Ja, sie war ein wertvoller Ansprechpartner für mich“, ...
...
Anke Stiefel-Bechdolf will von Gabriele S. wissen, ob sie sich mitverantwortlich fühle für das, was geschehen ist. „Nein. Ich habe Elisabeth nach bestem Wissen und Gewissen empfohlen“, sagt sie. Elisabeth sei ein Mensch gewesen, den nichts aus der Fassung gebracht habe. „Ich habe sie nie aufbrausend erlebt, aggressiv oder zornig. Elisabeth blieb immer ruhig und gefasst.“



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07.01.2019 um 13:25
Youtube: Elisabeth S. 5. Prozesstag 07.01.2019
Elisabeth S. 5. Prozesstag 07.01.2019
Externer Inhalt
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Es geht weiter im Prozess, aber erst nächste Woche ist mit der Veröffentlichung des Gesprächs mit dem Psychiater zu rechnen,


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07.01.2019 um 15:28
https://www.gschwaetz.de/2019/01/07/elisabeth-s-spricht-ueber-die-tatnacht/

Gerade gefunden. Elisabeth S. spricht über die Tatnacht. Zuvor wollte sie mit ihrem Sohn alleine reden


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

07.01.2019 um 15:46
Zitat von emzemz schrieb:Die Schulleiterin, Gabriele S., die den Kontakt zwischen der Angeklagten und den Eltern des Opfers anbahnte, macht aus ihrem Herzen wahrlich keine Mördergrube, als sie den Charakter der Angeklagten schildert. Man könnte auch sagen, wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr. Die banalen Gehässigkeiten möge man dem Artikel entnehmen.
Das ist wirklich Kindergartenniveau - dort geht es auch immer darum, wer mit wem am Tisch sitzt und wer gerade geschnitten wird. Kaum zu glauben dass die beiden 65+ Jahre sind. Die Zeugenaussage wirft weder ein gutes Licht auf die Angeklagte, noch auf die Zeugin. Ich hätte wirklich nicht gedacht dass dieses Honoratiorendenken noch so verankert ist in den Dörfern. Aber das ist vermutlich die Generation...


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07.01.2019 um 16:34
https://www.gschwaetz.de/2019/01/07/grosse-panne-beim-5-prozesstag-um-elisabeth-s/

Bei dieser Hauptbelastungszeugin N. handelt es sich offensichtlich um eine Mitinsassin aus der JVA.
Die Fahrtzeit beläuft sich auf 1 Stunde 20 Minuten.

Das Problem: Hauptbelastungszeugin N., die gegen Elisabeth S. heute hätte aussagen sollen, musste mit Elisabeth S. gemeinsam zum Gericht fahren. Das ist nicht nur ungewöhnlich, sondern absolut unüblich. Jeglicher Kontakt zwischen Angeklagten und Zeugen während eines Prozesses kann zu einer Beeinflussung der Zeugen führen. Elisabeth S. hätte in einem getrennten Transport gefahren werden müssen. Ob und wenn ja, was zwischen E. und Zeugin N. gesprochen wurde, ist nicht bekannt. Zeugin N. wurde heute nicht wie geplant verhört, da die Verteidigerin von Elisabeth S. stark erkältet ist und daher um eine Verschiebung der Zeugenbefragung gebeten hat.


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07.01.2019 um 16:50
wir werden warten müssen bis zum nächsten Gerichtstermin um zu erfahren ob Sie redet.
wenn man auf die Titelseite der Zeitung Gschwätz Januarausgabe klickt, sieht man eine headline: war dieses Medikament schuld an Oles Tod? oder so ähnlich, der Artikel ist aber nicht online,die wollen ja Ihr Januarheft verkaufen, hat jemand diese Zeitung?


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07.01.2019 um 18:52
@hello1

Die Vorurteile, der Leser werden bedient.

Eine fast siebzigjährige Frau ist in den Augen der Öffentlichkeit eine liebe Oma. Agiert sie nicht wie eine „liebe Oma“, muss was daran Schuld sein: „Ein Antidepressiva z. B..“

Ehrlicherweise stört mich diese Denke ziemlich. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass eine siebzigjährige Frau nicht zwangsläufig den besseren Charakter hat als ein dreißigjähriger Mann. Das siebzigjährige Frauen durchschnittlich weniger Kinder als dreißigjährige Männer töten, dürfte nicht am besseren Charakter von alten Frauen liegen. Siebzigjährige Frauen haben einfach weniger Kontakt mit Kindern als junge Männer.

Sollte Elisabeth S. Gründe für die Tötung von Ole nennen, wäre ich sehr skeptisch bzgl. der Wahrhaftigkeit.


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