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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

17.12.2018 um 23:08
@emz
Das Gleiche dachte ich auch, als ich das jetzt las. Habe zwar selbst noch niemanden besucht in JVA, aber ich glaube auch, dass es untersagt ist, direkt zum Verbrechen etwas zu sagen oder zu fragen.

Hm, vielleicht kann das jemand hier aufklären?


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

17.12.2018 um 23:09
Habe zwar selbst noch niemanden besucht in JVA, aber ich glaube auch, dass es untersagt ist, direkt zum Verbrechen etwas zu sagen oder zu fragen.
Wenn es nicht erlaubt wäre, hätte es der Richter doch wohl kaum gefragt?! Ich denke mal nicht, dass der Richter hier zu einer Straftat auffordert oder auffordern möchte.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

17.12.2018 um 23:14
aber ich glaube auch, dass es untersagt ist,
Mit Glauben kommt man hier null weiter. Es wäre schön, wenn sich kurz jemand äußert, der es WEIß. Ich vermute wie gesagt, dass es erlaubt ist - wie vom Richter suggeriert und wie in anderen europäischen Ländern üblich.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

17.12.2018 um 23:18
Zitat von MasineMasine schrieb:Habe zwar selbst noch niemanden besucht in JVA, aber ich glaube auch, dass es untersagt ist, direkt zum Verbrechen etwas zu sagen oder zu fragen.
Wieso sollte man nichts sagen dürfen? Telefongespräche werden aufgezeichnet, da sollte man sich überlegen, was man sagt. Gespräche mit dem Anwalt werden privat behandelt. Wie es mit Gesprächen bei Besuchen aussieht, weiß ich nicht.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

17.12.2018 um 23:28
Und mich hätte wirklich mal interessiert, genau wie den Richter, warum der Sohn seine Mutter nicht auf die Tat anspricht, was ihr dazu meint. Vielleicht kann man ja darüber nochmal Ansichten teilen, sobald geklärt ist, ob der Sohn das Recht hat, seine Mutter bei den Besuchen auf die Tat anzusprechen.


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17.12.2018 um 23:31
Für mich ergibt sich jetzt ein Bild, dass sie auch bevormundet wurde, dass die TV zuvor nicht über ihre wirklichen Probleme sprechen konnte ?

Diese Räumungsaktion im Keller bei ihr, was gegen ihren Willen geschehen war, wird für sie ja eine enorme Streßreaktion ausgelöst haben .

Könnte ja mit ihrer Erkrankung zusammen gehangen haben, dass sie mit der Zeit mehr Gegenstände hortete, als üblich.

Vllt. spielt das bestimmte Vorfinden der Kellerfenster auch noch eine Rolle, auf die in einem Beitrag eingegangen war ?


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17.12.2018 um 23:33
Interessant finde ich die Frage nach dem Alibi des Sohnes. Ob vermutet wird, dass er mit „drin“ hängt, es außer des gesehenen Kennzeichens aber keinerlei Anhaltspunkte gibt dies zu glauben?


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17.12.2018 um 23:39
Zitat von Glucke2Glucke2 schrieb:Interessant finde ich die Frage nach dem Alibi des Sohnes. Ob vermutet wird, dass er mit „drin“ hängt, es außer des gesehenen Kennzeichens aber keinerlei Anhaltspunkte gibt dies zu glauben?
Das dürfte normales Procedere bei der Ermittlung sein. Der Sohn wurde ja auch von der Polizei im Rahmen der Ermittlungen gegen die Mutter befragt. Da dürften Fragen wie - wann haben Sie Ihre Mutter zuletzt gesehen, war das ihr Wagen, der in der Nähe gesehen wurde usw. vôllig normal sein.

Viel interessanter finde ich den Abschiedsbrief, der gefunden wurde.


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17.12.2018 um 23:43
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Viel interessanter finde ich den Abschiedsbrief, der gefunden wurde.
yep, interessant wäre zu wissen wann er geschrieben wurde.
aber selbst der war ja scheinbar recht knapp gehalten, eher eine abschiedsnotiz.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

17.12.2018 um 23:45
Zitat von auchhierauchhier schrieb:Und mich hätte wirklich mal interessiert, genau wie den Richter, warum der Sohn seine Mutter nicht auf die Tat anspricht, was ihr dazu meint. Vielleicht kann man ja darüber nochmal Ansichten teilen, sobald geklärt ist, ob der Sohn das Recht hat, seine Mutter bei den Besuchen auf die Tat anzusprechen.
"Maximal können 3 Personen als Besucher zugelassen werden. Ihre Gespräche werden aber von einem Beamten der JVA überwacht. Es ist nicht erlaubt, über den Tatvorwurf zu sprechen."

Das steht hier: https://gangway.de/untersuchungshaft-welche-rechte-hat-man/

Den § dazu in der StPO hab ich noch nicht gefunden.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

17.12.2018 um 23:47
@DEFacTo

Wann der geschrieben wurde, das wäre wirklich interessant zu wissen und evt. auch erhellend. Wenn er schon älter ist, warum sollte sie ihn aufbewahren ? Ich vermute ja schon länger, daß sie sich nach der Tötung des Kleinen suizidieren wollte, es dann aber nicht schaffte.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

18.12.2018 um 00:06
Zitat von auchhierauchhier schrieb:Wenn es nicht erlaubt wäre, hätte es der Richter doch wohl kaum gefragt?! Ich denke mal nicht, dass der Richter hier zu einer Straftat auffordert oder auffordern möchte.
Da hast du sicher Recht, das wird dann schon erlaubt sein.
Natürlich werde ich keinem Richter eine Straftat unterstellen.
Alles gut jetzt?


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18.12.2018 um 00:12
@emz
Scheinbar ist es doch nicht erlaubt, über die Tat zu sprechen. Zumindest wurde das inzwischen hier gepostet. Alles gut jetzt würde ich daher nicht sagen, bin eher etwas verwirrt.
"Maximal können 3 Personen als Besucher zugelassen werden. Ihre Gespräche werden aber von einem Beamten der JVA überwacht. Es ist nicht erlaubt, über den Tatvorwurf zu sprechen."

Das steht hier: https://gangway.de/untersuchungshaft-welche-rechte-hat-man/

Den § dazu in der StPO hab ich noch nicht gefunden.



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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

18.12.2018 um 00:26
Zitat von auchhierauchhier schrieb:Scheinbar ist es doch nicht erlaubt, über die Tat zu sprechen. Zumindest wurde das inzwischen hier gepostet. Alles gut jetzt würde ich daher nicht sagen, bin eher etwas verwirrt.
Erst war ich erstaunt, nun bist du verwirrt, lass uns das Thema doch einfach beenden. Oder willst du deine Theorie mit der Straftat des Richters weiterführen? Besser nicht :troll:


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

18.12.2018 um 00:30
Erst war ich erstaunt, nun bist du verwirrt, lass uns das Thema doch einfach beenden. Oder willst du deine Theorie mit der Straftat des Richters weiterführen? Besser nicht :troll:
Keine Ahnung, was du für einen Film fährst. Ich persönlich fand das Beharren und vor allem die Fragen des Richters sehr nachvollziehbar, wundere mich aber jetzt darüber, wenn der Sohn doch eh nicht mit der Mutter über die Tat hätte reden dürfen. Was genau hat das mit trollen zu tun oder meinst du dich? Ich verfolge keinerlei Theorie, ich verfolge den Fall und den Prozess. Und du? Du darfst die Diskussion deinerseits übrigens gerne beenden.


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18.12.2018 um 09:16
Zitat von IamSherlockedIamSherlocked schrieb:"Maximal können 3 Personen als Besucher zugelassen werden. Ihre Gespräche werden aber von einem Beamten der JVA überwacht. Es ist nicht erlaubt, über den Tatvorwurf zu sprechen."
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass diese Angabe für die Untersuchungshaft (!) zutrifft. Schliesslich könnten auch Aussagen von Justizvollzugsbeamten im Prozess herangezogen werden und im Fall eines Besuchs von Familienangehörigen wäre bei diesen Aussagen ja kein Anwalt anwesend.
Nach einem Urteil darf man in der JVA auf eigenes Risiko logischerweise alles erzählen.


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18.12.2018 um 11:07
Als ich meine Verwunderung kundtat, war ich offensichtlich nicht auf dem aktuellen Stand. Dazu kommt, die Regelungen bezüglich der Untersuchungshaft sind länderspezifisch. Der eingestellte Link betrifft Berlin, dieser Fall hier wird jedoch in Badenwürtemberg verhandelt.

Wikipedia: Untersuchungshaftvollzugsordnung
Verrechtlichung des Untersuchungshaftvollzuges
Die wenigen gesetzlichen Normen zum Vollzug der Untersuchungshaft (§ 119 StPO, 177 StVollzG) gelten seit langem als unzureichend, weshalb vielfach eine angemessene gesetzliche Regelung gefordert wird (vgl. zusammenfassend Feest/Köhne, in: Kommentar zum Strafvollzugsgesetz, 5. Auflage, S. 781). Verschiedene Anläufe dazu sind jedoch in der Vergangenheit regelmäßig gescheitert, weil sich Bund und Länder nicht einig werden konnten. Die Föderalismusreform hat hier eine neue Situation geschaffen, indem nunmehr die Länder allein für die Regelung des Untersuchungshaftvollzuges zuständig sind. Ein erstes Landesgesetz ist in Niedersachsen bereits am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Weitere Landesgesetze sind 2009 und 2010 in Kraft getreten.[1] In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar 2010 das neue Justizvollzugsgestzbuch (JVollzGB) vom 10. November 2009. Bis 2012 wurden in allen Bundesländern Untersuchungshaftvollzugsgesetze erlassen. Der wesentliche Unterschied ist, dass nun auch die Untersuchungshaft als Gesetz geregelt ist und nicht mehr wie bisher als Verwaltungsvorschrift (UVollzO).
https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_II/14.html

Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug
§ 14
Überwachung von Besuchen

(1) 1Besuche dürfen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt überwacht werden, es sei denn, es liegen im Einzelfall Erkenntnisse dafür vor, dass es der Überwachung nicht bedarf. 2Die Unterhaltung darf überwacht werden, soweit dies im Einzelfall aus diesen Gründen erforderlich ist.



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18.12.2018 um 11:45
Zitat von emzemz schrieb:Als ich meine Verwunderung kundtat, war ich offensichtlich nicht auf dem aktuellen Stand.
Die passenden Regelungen zu finden, ist auch nicht einfach.

Die Untersuchungshaft kann aufgrund verschiedener Gründe angeordnet werden: Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Gefahr der Einwrikung auf Zeugen (§ 112 StPO). Der Beschuldigte gilt auch in der U-Haft als unschuldig, weswegen er anders behandelt wird (werden muss), als verurteilte Häftlinge. Dennoch werden Besuche beim Beschuldigten in der U-Haft optisch überwacht. Der Grund dafür ist die Sicherheit in der JVA. Das Gericht kann aber auch anordnen, dass die Gespräche auch akustisch überwacht werden, weil der begründete Verdacht besteht, der Beschuldigte könne auf durch Gespräche mit Besuchern die Gründe der Anordnung der U-Haft unterlaufen (er erteilt den "Auftrag" potentielle Zeugen einzuschüchtern; er bittet seinen treu ergebenen Kumpel den bisher nicht aufgefundenen Geldkoffer ins Ausland zu schaffen ...).

Dies gilt selbstverständlich nicht(!) für Gespräche mit dem Verteidiger.

Bei der hier Angeklagten dürfte eine Anordnung der akustischen Überwachung der Gespräche mit Besuchern nicht erfolgt sein. Die Gründe dafür (denke ich) liegen auf der Hand: Wie sollte sie was verdunkeln? Wie sollte sie Zeugen einschüchtern?


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18.12.2018 um 17:12
Ich könnte mir vorstellen, dass der Sohn vor dem ersten Besuch vielleicht mit dem RA seiner Mutter gesprochen hat. Und dieser ihm geraten hat, keine Fragen über die Tat zu stellen.
Wenn der RA das Schweigen der Angeklagten prozesstaktisch für geboten hält, wird er auch seiner Mandantin geraten haben, nicht mit Besuchern über die Tat zu sprechen.
So ist der Sohn in der Lage, eine unbefangene Aussage vor Gericht zu machen, ohne etwas preiszugeben, was seiner Mutter nach Ansicht des Verteidigers eventuell schaden könnte.


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18.12.2018 um 17:58
Zitat von eldeceldec schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass der Sohn vor dem ersten Besuch vielleicht mit dem RA seiner Mutter gesprochen hat. Und dieser ihm geraten hat, keine Fragen über die Tat zu stellen.
Wenn der RA das Schweigen der Angeklagten prozesstaktisch für geboten hält, wird er auch seiner Mandantin geraten haben, nicht mit Besuchern über die Tat zu sprechen.
So ist der Sohn in der Lage, eine unbefangene Aussage vor Gericht zu machen, ohne etwas preiszugeben, was seiner Mutter nach Ansicht des Verteidigers eventuell schaden könnte.
davon geh ich sogar aus, und geh noch einen schritt weiter, dass auch der sohn sich anwaltschaftlichen rat geholt haben könnte, sogar bei der selben juristin.


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