cjelli schrieb:Nach über 50 Jahren aufgrund anonymer Hinweise große Areale abzusuchen, Gärten umzugraben, Wasser abzulassen, etc. scheint schon etwas unverhältnismäßig zu sein.
Nun ja, in anderen Fällen verschwundene Kinder und Jugendlicher unterzieht man sich ja auch einem großen Ermittlungsaufwand. Der einzige Unterschied zwischen dem Fall Elke und den Fällen solcher Kinder, etwa Inga Gehricke, ist, dass Elkes Verschwinden eben sehr lange zurückliegt.
Klar, in ElkesFall sind heutzutage Ermittlungen nur deshalb überhaupt noch möglich, weil nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland Mord nicht verjährt. Die Verjährungsfrage ist eine politische Entscheidung. Wenn sich demnächst eine politische Mehrheit findet, dass auch Mord nach einer bestimmten Zeit verjähren soll, gilt das dann. Aber noch ist die Rechtslage wie sie ist.
Ich bezweifle auch, dass sich, selbst wenn Elke gefunden werden sollte, Mord noch nachweisen lässt. Da käme es halt auf die forensischen Ergebnisse (Gerichtsmedizin, Tatortspuren an). Vielleicht ließen sich einige bestimmte Todesursachen noch nachweisen, zB an knöchernen Teilen (eingeschlagener Schädel). Andere Todesursachen wie zB Erwürgen oder Erdrosseln wären wohl kaum nachweisbar.
Und wäre eine Mordanklage wacklig, weil zwar im Ergebnis Fremdverschulden am Tod des Mädchens noch nachweisbar wäre, aber nicht die Erfüllung eines Mordmerkmals, damit nur Totschlag in Betracht käme, der verjährt wäre, würde wohl von einer Anklage ganz abgesehen werden.
Was ich aber nicht ohne weiteres befürworten würde, wäre, Elkes Schicksal nur deshalb nicht weiter zu untersuchen, weil sie das Pech hatte, in einer Zeit verschwunden zu sein, wo bei Mädchen wie ihr offenbar kein übergroßes Ermittlungsinteresse bestand.