32-Jähriger von Straßenbahn überrollt
13.02.2018 um 13:45Egi schrieb:Ein 32jähriger LKA-Beamter, der im Umfeld der Islamistenszene ermittelt, fällt nicht einfach um, wenn er rein zufällig angerempelt wird.Doch, das passiert natürlich. Es hängt nur davon ab, ob er einen Angriff erwartet, wie er steht oder sich bewegt.
Egal, ob Du nun Krav Maga trainiert hat oder eine andere Kampfkunst, Reflexe und Körperkontrolle lassen sich nicht über physikalische oder physiologische Gegebenheiten hinaus erweitern.
Egi schrieb:Insbesondere wäre zu prüfen, ob Täter und Opfer sich kannten, ggf. auch über Dritte und/oder laufende bzw. abgeschlossene Verfahren.Natürlich. Ohne das zu wissen, kann man nur wild spekulieren.
trailhamster schrieb:Koinzidenzen gibts...In der Tat, ganz ohne Ironie. Solche Zufälle gibt es zuhauf. Es kann einen Zusammenhang geben, aber es wäre nicht unplausibel, wenn es keinen gibt.
Kommis.Zufall schrieb:Wie ich schrieb, meine Vermutung ist, dass er mit seinem Berufsstatus Rechtsanwalt und entsprechenden rechtl. Einwänden den (geplanten) Haftbefehl wg. Totschlags vermeiden konnte.Na ja, wenn Du einem Haftrichter vorgeführt wirst, solltest Du grundsätzlich einen Anwalt mitnehmen. Ein Anwalt, der vom Tatvorwurf selbst betroffen ist, hat da keinen Vorteil.
Alex2540 schrieb:Ich kenne mich da nicht so aus, aber wenn er doch rechtsanwalt ist kennt er doch genau die tricks wie man eine bestrafung veringern kann z.b. alkohol, geistige verwirrtheit u.a. oder meint ihr das spielt keine rolle bei einer verteidigung.So wie jeder einigermaßen fähige Strafverteidiger (ist er überhaupt Strafverteidiger?).
Alex2540 schrieb:Da es ja eigentlich ein schwerwiegender vorwurf war (totschlag) aber nur noch fahrlässige tötung vom richter angemommen wird, denke ich wird er oder sein rechtsbeistand oder die Videoaufzeichnungen was preisgegeben haben was ein Richter zu der annahme kommen lässt, das es "nur noch" fahrlässige Tötung sein kann.Es muss halt ein dringender Tatverdacht nachgewiesen werden. Und es muss Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehen. Mit seinem geplanten Flug ins Ausland hat er sich sicher keinen Gefallen getan.
Wobei man hier natürlich nicht weiß, ob dieser Flug nicht sowieso geplant war, oder?