@stupormundiDa ich weder vor Ort war, nach das Video gesehen habe und auch nicht den Trainingsgrad und eventuellen Blutalkoholgehalt von Täter und Opfer kenne, nur ganz pauschal: Wer gut trainiert ist, weicht instinktiv aus und hält sich von potentiellen Gefahren fern: In diesem Fall also "Schubser" und Straßenbahn. Falls der Beamte mit dem Rücken zur Bahn stand und der Stoß völlig unvermittelt erfolgte, könnte das vorliegende Szenario eintreten. Allerdings würde dann die Staatsanwaltschaft nicht von "Unfall" sprechen, sondern von Vorsatz. Ggf. gibt es auch Sachverhalte, die wir nicht kennen, welche eine Unfallversion nahelegen. Wenn der Mann beispielsweise über eine Tasche etc gestolpert wäre ...
Übrigens von offizieller Stelle alles seeeeeehr vage formuliert, viele Verneinungen und Konjunktivformen:
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zwar wegen Totschlags einem Haftrichter vorgeführt, der jedoch erkannte nur eine fahrlässige Tötung. Demnach könnte der Tatverdächtige den Polizisten womöglich unabsichtlich gestoßen haben.
Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer teilt mit, dass nicht zwangsläufig von einem absichtlichen Schubsen ausgegangen wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Polizist von dem Rechtsanwalt versehentlich zur Seite gedrängt wurde. Der Haftbefehl laute daher auf fahrlässige Tötung. (red)
Quelle: https://www.ksta.de/29672800 ©2018Es dürfte ganz jetzt entscheidend sein, ob es ein mögliches Motiv gibt oder sich Täter und Opfer weder unmittelbar noch mittelbar kannten.
Noch ein Hinweis: Der Haftrichter entscheidet zunächst nur über Haftgründe, das Urteil spricht ein Gericht.