Hallo zusammen, ich melde mich nach längerer Zeit wieder zurück und war „notgedrungen“ nur Mitleser. Ein herzliches Dankeschön an die unermüdlichen Gerichtsberichterstatter die letzten Tage.
Grundsätzlich habe ich für mich noch 2 ungeklärte Fragen:1; Laut Beitrag von
@Frank375 vom 25.03.2019 um 22:25 Uhr (Seite 258) erfolgte am 13.12.2017 die Löschung des Facebook Kontos von Ingo P. Am 10.12.2017 erhielt Stephanie P. eine Facebook Freundschaftsanfrage von Michael S. (Ex von Stephanie P.). Seht Ihr da einen Zusammenhang? Oder hatte Ingo P. dies kurz vor der Tat umgesetzt um aus dem soziales Netzwerk Focus zu treten?
2; Am 28.12.2017 wurde die Vermisstenanzeige der Eltern bei der Polizeiinspektion in Lauf aufgegeben. Die Polizei hatte doch als ersten Step bestimmt die Mobilfunknummer der Eltern quergecheckt und dabei festgestellt, dass das Handy das „letzte mal“ in einer Funknetzzelle in Schnaittach eingelockt war. Darüber wurde nie berichtet bzw. gibts hier mehr Informationen hierzu?
Stephanie P. und Ingo P. Parallelen
„Nichts erreicht im Leben“ ist eine Komponente beider. Stephanie P. sozial als auch beruflich, da die Unwilligkeit zur Arbeit sehr ausgeprägt ist und ein vermögender Mann und Kind die Abhilfe hierfür sind - wenn auch als Frauenrolle eines unterbelichteten Anhängsels. Bei Ingo P. ist es die isolierte Sozialebene mit Verlust einer Anerkennung des Idealbildes Mann/Frau/Kind.
Obwohl beide nicht auf gleicher Augenhöhe sind, weißen diese jedoch große Parallelen auf. Jeder hatte „für sich“ etwas verfolgt und strebte zermürbt nach einer unabdingbaren zeitnahen Umsetzung. Egal wie konfliktreich ihre Beziehung im Laufe des Jahres war, beide gingen Kompromisse ein, um die gemeinsame Aussicht als Nenner umzusetzen. Beide hatten einen anderen Beweggrund, doch beide säten zusammen den Befreiungsschlag einer Umsetzung.
Die beiden sind sich sicherlich Ihrer Taten bewusst und blenden zumindest im Gericht bewusst die Tragweite und den Kontrollverlust nach außen hin aus (das oft auftretende schmunzeln von Ingo P. ist allerdings nicht nachvollziehbar). Die Verteidigung ist der einzige Kontakt ohne Vorwürfe im Fall, und erst nach dem Urteilsspruch wenn sich dann Aufmerksamkeit sowie Angespanntheit in Luft auflöst sind diese auf sich allein gestellt. Nach der langen Untersuchungshaft seit über einem Jahr werden die sich nicht das erste Mal fragen, was um alles in der Welt habe ich eigentlich hier verloren?
Stephanie P. wird dann sicherlich von Ihren Eltern an den zugewiesenen Standort wie z.B. Aichach Besuche empfangen. Die Eltern von Stephanie P. tun mir fasst am meisten leid bzgl. Verarbeitung, Scham und Leumund in Burgthann sowie auf den Arbeitsstätten. Dass Ingo P. Besuche z.B. in Straubing oder Landsberg am Lech bekommt kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Die Verwandtschaft hat mit ihm höchstwahrscheinlich schon gebrochen.
Einschätzungen und DetailsHier noch Einschätzungen und sehr interessante Details von einem ähnlichen Fall bzgl. Strafmaß von Stephanie P. und Ingo P. Der Staatsanwalt Stefan Rackelmann hat die beiden wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes in zwei Fällen angeklagt. Er behauptet, Stephanie P. sei "letztlich die treibende Kraft hinter dem gemeinsamen Tatentschluss" gewesen. Hier fehlen mir wie vielen hier die proaktiven Beweise in den vorhergegangenen Verhandlungstagen.
Strafmaß Stephanie P.Die Treibende Kraft zur Anstiftung zum Mord. Ich bin sehr gespannt wie aufgrund des Strafgesetzbuchs (StGB) Anstiftung / Beihilfe / Teilnahme / Unterlassung aufgrund der Beweise bewertet werden. Darauf steht die gleiche Strafe wie auf die Tat selbst (laut
@Isimaus).
Falls es doch anders kommt gibt es bei zeitigen Strafen die sogenannte Zwei-Drittel Regelung (Gedanke der Resozialisierung) mit Anrechnung der Untersuchungshaft, das heißt wenn sich ein Gefangener während der Haftverbüßung
1; anständig verhält
2; eine positive Sozialprognose bekommt
3; keine Wiederholungsgefahr besteht, etc.
dann kann der Häftling nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Freiheitsstrafe den "Rest" zur Bewährung ausgesetzt bekommen. Das heisst, daß dieser „Bewährungsauflagen" und einen "Bewährungshelfer" bekommt.
Belastende Merkmale von Stephanie P.
1; Aussage in Eigenregie bei der Verhaftung ohne dass dem eine konkrete Frage vorausging bzgl. Hoffnung auf Unschuldsvermutung inklusive Videoaufzeichnung und Zulassung im Prozess.
2; Nachweiß der aktiven Tatbeteiligung (Planung und Beschaffung) an zwei Giftmord-Versuchen. Sie bestreitet, das Gift bestellt zu haben! Sie erzählte in der Vernehmung nach der Verhaftung, dass alles nur über Ihren Account bestellt wurde. Dieses wurde über WhatsApp Aktivitäten und eindeutigen Amazon Teilbestellungen für Utensilien und sonstiges zur Herstellung sowie der Kontobewegung von den IT-Experten widerlegt (5. Verhandlungstag - Dienstag, 26.02.2019).
3; Beitrag von
@Sperling vom 03.03.2019 um 11:24 Uhr (Seite 207): Aus der gestrigen Verhandlung: Der Sachverständige führte aus, das an den Asservaten aus der Arbeitsgrube in der Garage 186 Spuren gesichert wurden, davon um die 150 von Ingo P. und um die 25 von Stephanie P. (Fingerabdruck rechter Zeigefinger etc.). Dabei wurde auch gesagt, daß die Plastiktütchen mit dem Gift in der einbetonierten Garagen-Arbeitsgrube entsorgt wurden.
4; Beitrag von
@Frank375 vom 26.03.2019 um 18:13 Uhr (Seite 259): Auswertung der Überwachungskameraaufnahmen ab Mitte Dezember 2017 vom Haus in Schnaittach. Die Zeugin (Kriminalbeamtin) berichtete, dass die Auswertungen aus der Überwachungskamera nicht den Eindruck hinterließen, dass Stephanie P. eingesperrt war. Sie konnte sich frei bewegen, hatte sogar einen Schlüssel. Das heißt, sie hätte jederzeit verschwinden können.
5; Probleme in früheren Beziehungen mit den Eltern der Partner bzw. mit der Schwester vom Michael S. (Ex von Stephanie P.) „Das Beste wäre, wenn sie tot ist."
Aus der Gesamtschau der Umstände würde ich wie bereits von
@Tiggerchen geschrieben ebenso vermuten, dass das Gericht bereits von einem manipulativen Charakter überzeugt ist. Auf das Plädoyer Ihrer 3 Anwälte bin ich mehr als gespannt!
Strafmaß Ingo P.Man kann nur von einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe ausgehen. Das Thema "Sicherungsverwahrung" wird sich mit dem Urteil zeigen.
Durch
@PurePu wurde ich auf den Koblenzer Doppelmord aufmerksam. Danke! Hatte den Fall aus Neugier komplett studiert (siehe Link unten). Vom Strafmaß deckt sich der Schnaittacher Doppelmord 1zu1 mit dem Koblenzer Doppelmord aus 2011 wo die Schwiegertochter Henrike S. ihre Schwiegereltern im Schlafzimmer und Bad getötet hatte.
Die Schwiegertochter Henrike S. hatte ebenso Persönlichkeitsstörungen bzgl. verminderte Schuldfähigkeit oder gar keine Schuldfähigkeit im Jugendalter wie Ingo P. Hierzu bleibt anzumerken, dass sich in diesem Koblenzer Doppelmord Fall bei der Angeklagten keinerlei Brückensymptome für das forensisch-psychiatrische Eingangsmerkmal einer krankhaften seelischen Störung ergeben würden. Bei ihr seien keine Anhaltspunkte für eine krankhafte seelische Störung erkennbar, kein Brückensymptom für eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis oder für eine organische Persönlichkeitsstörung.
Was war passiert? Die Eheleute Waltraud S. († 68) und Heinrich S. († 75) wurden 09.07.2011 von ihrem Sohn und deren Schwiegertochter tot in der Wohnung in Koblenz aufgefunden. Bei der durchgeführten Obduktion stellte sich heraus, dass beide an den Folgen von Schnitt- und Stichverletzungen verstarben. Gut 10 Monate jagte die Koblenzer Kripo ein Phantom. Die Schwiegertochter Henrike S. (46) aus Harem wollte das nicht unerhebliche Vermögen der Schwiegereltern ihrer eigenen Familie (Ehemann, 3 Kinder) zukommen lassen. In der Nacht vom 07. auf den 08.08.2011 legte Sie mit dem Auto die einfache Wegstrecke von 345 km zurück und erstach kaltblütig die Schwiegereltern. Erst am 22.05.2012 hatten die umfangreichen Ermittlungen zur Verhaftung von Henrike S. geführt und wurde wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe am 05.08.2013 verurteilt. Sie hat die Eltern ihres Mannes aus Habgier erstochen haben. Die 46Jährige und ihre Familie machten vor Gericht keine Angaben und beriefen sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Die Schuld der Angeklagten wiegt besonders schwer. Die Kosten des Verfahrens fallen der Angeklagten zur Last. Angewendete Strafvorschriften: §§ 211 Abs. 1, Abs. 2, 53, 57a, 57b StGB.
Gegen die Angeklagte waren zwei Einzelstrafen zu verhängen, die jeweils § 211 StGB zu entnehmen waren. Für Mord sieht § 211 Abs. 1 StGB als absolute Strafe lebenslange Freiheitsstrafe vor. Gründe für eine Strafrahmenmilderung – nach §§ 21, 49 StGB oder der sog. Rechtsfolgenlösung (BGHSt. 30, 105) – haben sich aus der Hauptverhandlung nicht ergeben. Aus beiden verhängten Einzelstrafen war nach § 53 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden. Gemäß § 54 Abs. 1 S. 1 StGB war auf lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe zu erkennen.
Unter zusammenfassender Würdigung der einzelnen Straftaten (§ 57b StGB) war zugleich darüber zu entscheiden, ob eine besondere Schwere der Schuld im Sinne von § 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB vorliegt. Die Kammer hat dies aufgrund einer zusammenfassenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit unter Abwägung der für und gegen die Angeklagte sprechenden Gesichtspunkte bejaht.
Es liegen schulderschwerende Umstände vor, die von besonderem Gewicht sind:
Die Angeklagte hat zwei rechtlich selbständige Verbrechen des Mordes begangen. In dem Fall des getöteten Ehepaares (Schwiegereltern) hat die Angeklagte zwei Mordmerkmale (Heimtücke und Habgier) verwirklicht. Dem steht schuldmindernd nur gegenüber, dass die Angeklagte nicht vorbestraft ist. Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 StPO.
Quelle:
https://openjur.de/u/841958.html (der ganze Fall der Verhandlungstage, UNBEDINGT mal lesen ...wow!)Zum Koblenzer Doppelmord Fall:Pressemitteilung der Polizei Koblenz / Aktenzeichen XY... Hinweise
http://www.firmendb.de/pressemitteilungen/polizeibericht-2265715.phpNatürlich auch hier bei Allmystery zu finden:
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)Hier noch ein interessanter Beitrag von der JVA Ansbach. Ein Blick hinter die Mauern wo Ingo P. seit seiner Verhaftung seit Januar 2018 mit kurzer Würzburg Unterbrechung verweilt. https://www.ansbachplus.de/2016/11/27/jva-ansbach-ein-blick-hinter-die-mauern/