Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen
06.08.2018 um 18:10wolke7 schrieb:Es handelt sich um einen Kinderschänder übelster Art, der sich an den Schwächsten der Gesellschaft vergangen hat.Es liegt halt nicht im Ermessen des Gerichts, ob eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen werden kann. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein und die scheinen hier nicht vorzuliegen. Denke mal, das wurde sehr genau geprüft.
Es muss erst wieder etwas passieren, bis die Behörden aufwachen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/sicherungsverwahrung-einfach-erklaert_125082.html
Wikipedia: Sicherungsverwahrung
Auch eine ausgesprochene Sicherungsverwahrung bedeutet nicht, dass der Täter lebenslang weggesperrt wird.
wolke7 schrieb:Sollte sich die Tötung bestätigen, weiss man, wo die Tat verhandelt und bestraft wird.Den Satz verstehe ich nicht, weiß nicht, wo du annimmst, dass die Tat verhandelt und bestraft wird.