emz schrieb:Auch dieser Tatverdächtige ist geständig, räumt seine Schuld ein und möchte ein Therapie machen.
Auch bei ihm scheint der Wunsch, die sexuellen Neigungen nicht mehr ausleben zu müssen, erst jetzt gekommen zu sein.
Vielleicht. Das wird vom Eindruck abhängen, den er vor Gericht hinterlässt.
Allerdings, was bleibt den Angeklagten übrig?
Die Taten können belegt werden - Es gibt Filmaufnahmen, durch Emails, Einträge in Foren und nicht zuletzt wird das Opfer erzählt haben, was ihm angetan wurde.
Hier hilft nur die Flucht nach vorne: gestehen, therapiebereitschaft signalisieren, erklären, dass man bedauert und bereut.