emz schrieb:Viel gibt der Spiegel-Artikel nicht her, wenn es heißt, es seien vage Hinweise g
Es scheint, dass der Spiegel in dem Falle den Ausdruck "vage Hinweise" nutzt, weil der Sachbearbeiter des Jugendamtes folgendes als vagen Hinweis einstufte:
"Anfang Juni informiert die Lehrerin das Jugendamt über eine Geschichte, die er einem Mitschüler auf dem Heimweg im Schulbus erzählt habe: dass er sich nackt ausziehen muss vor L."
https://www.suedkurier.de/ueberregional/baden-wuerttemberg/Kindesmissbrauch-in-Staufen-Jugendamt-griff-trotz-Hinweisen-der-Kripo-nicht-ein;art417930,9805411Die Reihenfolge der Geschehnisse laut dieses Südkuriers ab März 2017:
-> „Mitte März 2017 wird der Junge in Obhut genommen, direkt in der Freiburger Schule..“
-> „Der Junge wird zurück zur Mutter geschickt. Trotzdem erteilt die Familienrichterin Auflagen. Berrin T. soll sich psychologische Hilfe suchen… Ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit ….
-> Obwohl der Junge auffällig dünn war und extrem schlechte Milchzähne hatte, schon im Kindergarten entwicklungsauffällig war und in der Schule Wutausbrüche hatte, die Lehrer das Jugendamt in Kenntnis setzten. Doch zu all dem kommt es nicht, weil Berrin T. eine Woche nach der Entscheidung Widerspruch einlegt. Der Fall landet beim Oberlandesgericht, die Auflagen sind hinfällig.“
"Aus heutiger Sicht haben wir die Inobhutnahme leider beendet…", sagt der Sachbearbeiter vom Jugendamt.
-> Im April ist der Junge wieder zu Hause in Staufen.
-> Anfang Juni informiert die Lehrerin das Jugendamt über eine Geschichte, die er einem Mitschüler auf dem Heimweg im Schulbus erzählt habe: dass er sich nackt ausziehen muss vor L.
-> „Sachbearbeiter W. hält das für einen "vagen Hinweis", tut erst einmal nichts…..
Erst Mitte Juli kontaktiert er die Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch "Wendepunkt", um sich die Einschätzung von Fachleuten zu holen. …
Der Rektor der Schule hakt nach, will wissen, ob man die Hinweise der Lehrerin überprüft habe. Der Sachbearbeiter hat ihn nicht an die Polizei weitergegeben. Prüft auch nicht, ob Christian L. weiter bei Berrin T. ist."
emz schrieb:Um darauf zu antworten, wäre es notwenig zu wissen, woher die Angaben stammen:
- das Untergewicht wurde wie angegeben?
- der Junge sagt heute nichts, hätte er damals auf eine Befragung reagiert?
- wen hatte die Lehrerin wann kontaktiert?
Erste und dritte Frage soweit ablesbar, oder?
Zweite Frage finde ich nicht so ganz nachvollziehbar, weil es in meinen Augen erst einmal überhaupt kleine Rolle spielt, OB DER JUNGE DAMALS sich dann geöffnet hätte.
Bestenfalls hätte es früher zur Beendigung des Missbrauchs kommen KÖNNEN, wenn eben manches nicht als VAGE Hinweise eingeschätzt worden WÄRE.
Lehrerin und Rektor sei Dank, dass sie "dran blieben" und somit NICHT untätig waren.
Ebenso der Vermieter, der Zusammenhänge checkte und UMGEHEND soweit handelte, wie er konnte:"Kurz darauf meldet sich der Vermieter, Dietrich Henninges, bei der Polizei. Er wurde hellhörig durch die Nachfrage der Kripo, die zuvor bei ihm vor der Tür gestanden hatte und wissen wollte, ob Christian L. mit dem Kind alleine sei. Als genau das eintritt, alarmiert er die Beamten."
Dank auch den Herren hier:
Der Beamte Rainer W. hat mit Kollegen ebenfalls beschlossen:"Wir haben das sehr ernst genommen", sagt der 51-Jährige über ein Jahr später vor dem Landgericht Freiburg aus. Sofort habe er entschieden, einen Hausbesuch zu machen, gemeinsam mit zwei Kollegen."
Außerdem hatte die Kripo dann ja auch das Jugendamt wieder mit Informationen versorgt.
Ich denke, dass man schon nachvollziehen kann, wenn mancher Leser den Eindruck gewinnt, dass diverse Personen Meldungen in irgendeiner Weise tätigten, die dann aber bei irgendeinem Sachbearbeiter irgendwie falsch eingeschätzt wurden - warum auch immer!