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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

1.079 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Freiburg, Kindesmissbrauchsring ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

16.05.2018 um 16:31
Der Bundeswehrsoldat habe eine "abnorme Sexualität". Mit einer Therapie könne es gelingen, sie in den Griff zu bekommen.
Therapieerfolge hängen natürlich von vielerlei Faktoren, nicht zuletzt auch vom Betroffenen und dessen Willen/Willensstärke selbst ab.
Es gibt Deutschlandweit nicht gerade viele auf solche Fälle spezialisierte Therapeuten, die entsprechende Erfahrungen und Erfolge vorweisen können.
Am Universitätsklinikum Charité in Berlin gibt es seit 11 Jahren ein Präventionsprogramm, d.h. Mediziner versuchen dort, Menschen mit pädophiler Neigung zu therapieren. Nicht immer mit Erfolg, wie das Institut selbst sagt.
Inwiefern also eine Therapie hier Aussicht auf Erfolg hat oder ob wir in 10 Jahren in den Nachrichten vom Rückfall des Knut S. lesen werden u. man sich dann fragt, warum man ihn im Jahre 2018 als therapierbar einstufte - all das können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht wissen und vorhersehen. Allzu einfach sollte man sich so eine Therapie bzw. den mit ihr einhergehenden Erfolg in jedem Fall nicht vorstellen.


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16.05.2018 um 16:32
Zitat von heillosheillos schrieb:Das Gesetz schützt den Täter mehr als das Opfer....Der Richter sollte sich schämen.
Was sollte denn der Richter deiner Meinung nach machen, damit er sich nicht mehr schämen muss?
Er hat sich nun mal an das zu halten, was das Gesetz vorgibt.


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16.05.2018 um 16:40
@emz Dann wären 10 Jahren möglich und gerecht gewesen. Schließlich war der Perverse schon wegen dem Besitz von KiPo vorbestraft...Es ist ja nicht so, dass diese Perversen keine Vorgeschichte haben.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

16.05.2018 um 16:41
Zitat von emzemz schrieb:auchhier schrieb:
Die geringe Haftstrafe macht einen in diesem Fall schon sehr, sehr betroffen.
Wir dürfen nicht vergessen, es gibt so schwere Straftaten wie Mord, da braucht man, was den Strafrahmen anbelangt, auch noch "Luft" nach oben.
Nein, das glaube ich nicht.

Beim Eiskunstlauf braucht man die Luft nach oben, weil man nicht wissen kann, wie gut die noch kommenden Paare sein werden.

Aber in der Justiz gibt es keinen Grund fürchterliche Taten milder zu bestrafen, als Mord.

Ich könnte mir ohne weiters vorstellen, dass sich Lebenslängeliche in der Haft unterhalten.
Der Eine fragt: Warum bist du hier?
Weil ich eine Frau ermordet habe.
Und du?
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, Zwangsprostitution und wegen des Besitzes von Kinderpornografie.


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16.05.2018 um 16:42
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Er hat sich nun mal an das zu halten, was das Gesetz vorgibt.
Weißt du zufällig, ob der Richter die Höchsstrafe verhängt hat? Ich habe keine Ahnung, wie sie aussehen könnte. Was mich auch sauer macht, das der Herr Bundeswehrsoldat ist. Soche Menschen haben doch auch irgendwie Vorbildfunktion. Hat das auch einen Einfluss auf das Strafmaß?


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16.05.2018 um 17:01
Zitat von ayslynnayslynn schrieb:Was mich auch sauer macht, das der Herr Bundeswehrsoldat ist. Soche Menschen haben doch auch irgendwie Vorbildfunktion. Hat das auch einen Einfluss auf das Strafmaß?
Das glaube ich nicht, aber auf seine berufliche Karriere bestimmt.
Noch nicht einmal, weil er eine Vorbildfunktion hat.
Vielmehr weil die Bundeswehr auch Menschen hilft, die sich in lebensbedrohlichen Situationen befinden,. z.B. von Hochwasser eingeschlossen.
Die Vorstellung, man müsste einem Bundeswehrsoldaten seine Kinder anvertrauen (ausliefern) -und der könnte die Notlage ausnutzen.

Muss sich ein Bundeswehrangehöriger für so eine Tat vor seinem Dienstherren verantworten?
Ich könnte mir vorstellen, dass er entlassen wird.

Wer kennt sich aus?


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16.05.2018 um 17:12
Ich könnte mir vorstellen, dass er entlassen wird.
Dafür braucht man sich eigentlich nicht auskennen. Es sollte selbstverständlich sein, dass man in so einem Fall entlassen wird. Jedenfalls sobald das Urteil rechtskräftig ist bzw. kein Berufungsverfahren mehr ansteht.

Das Dienstverhältnis unter Verlust aller Dienst- und Sachbezüge wird zwingend bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr beendet. Alles andere wäre ja auch wirklich ein Skandal. Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Bewaehrungsstrafe-fuer-Bundeswehrsoldat,prozess4098.html


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16.05.2018 um 17:30
Zitat von auchhierauchhier schrieb:Dafür braucht man sich eigentlich nicht auskennen. Es sollte selbstverständlich sein, dass man in so einem Fall entlassen wird. Jedenfalls sobald das Urteil rechtskräftig ist bzw. kein Berufungsverfahren mehr ansteht.

Das Dienstverhältnis unter Verlust aller Dienst- und Sachbezüge wird zwingend bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr beendet. Alles andere wäre ja auch wirklich ein Skandal.
Danke.
Ich bin inzwischen vorsichtig geworden.
es gibt Dinge, die ich voraussetze - und richtig finde...aber machmal ist es doch nicht so.

(Mir geht gerade etwas im Kopf herum. Eine Pressemeldung vor nicht langer Zeit.
Tut mir leid, kriegs nicht mehr zusammen.
Ging es um die geforderte Entlassung eines straffällig gewordenen Pädophilen, der als Kindergärtner arbeitet?)


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16.05.2018 um 18:05
@frauZimt
Ich glaube mich daran zu erinnern, dass es bei dem von dir genannten Fall um die Frage ging, ob ein generelles Berufsverbot ausgesprochen wird gegen den Kita-Erzieher. Dieses Berufsverbot sprach der Richter wohl am Ende nicht aus, was heißt, dass der pädophile Erzieher auch künftig weiter als Erzieher arbeiten kann (so absurd wie es ist, zumindest für mein persönliches Empfinden) - wenn ihn jemand einstellt. Das Dumme ist, oft erfahren neue Arbeitgeber gar nichts von den Vorstrafen. Anders sind solche Schlagzeilen nicht zu erklären: "In Lichterfelde arbeitete jahrelang ein pädophiler Erzieher an der Grundschule. Niemand informierte die Schulleitung."

Bei einem Soldaten ist das natürlich anders. Es gibt nur eine Armee in Deutschland. Insofern wird er nicht mehr in den Dienst zurückkehren können. Aber natürlich kann er sich nach seiner Entlassung woanders bewerben.


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16.05.2018 um 19:29
Als Beamter, denke als Soldat ist er das, muss er mit einem Disziplinarverfahren rechnen.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Aber in der Justiz gibt es keinen Grund fürchterliche Taten milder zu bestrafen, als Mord.
Mord ist lebenslänglich.
Dass "fürchterliche Taten" ebenso bestraft werden, möchte ich mal in Abrede stellen.
Zitat von heillosheillos schrieb:Dann wären 10 Jahren möglich und gerecht gewesen.
Was möglich gewesen wäre, vermag ich nicht zu beurteilen, die Urteilsbegründung, die die entsprechenden §§ ausweist, liegt nicht vor.
Zitat von ayslynnayslynn schrieb:Weißt du zufällig, ob der Richter die Höchsstrafe verhängt hat? Ich habe keine Ahnung, wie sie aussehen könnte.
Ich habe auch keine Ahnung, dazu wissen wir einfach zu wenig.


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16.05.2018 um 19:35
Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert, insofern ist davon auszugehen, dass diese auch im Rahmen des Möglichen gewesen wäre. Zumindest wäre es komplett unsinnig von der Staatsanwaltschaft, eine Strafe zu fordern, die für den hier behandelten Tatvorwurf nicht im gesetzlichen Rahmen liegt. Dazu braucht man eigentlich gar nicht viel zu wissen. Das kann man sich einfach herleiten.


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16.05.2018 um 20:04
Zitat von auchhierauchhier schrieb:Zumindest wäre es komplett unsinnig von der Staatsanwaltschaft, eine Strafe zu fordern, die für den hier behandelten Tatvorwurf nicht im gesetzlichen Rahmen liegt. Dazu braucht man eigentlich gar nicht viel zu wissen. Das kann man sich einfach herleiten.
Dann frage ich mich allerdings, warum die Staatsanwaltschaft auf die Idee mit Sicherungsverwahrung gekommen ist, wenn es in dem Artikel heißt:
Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage fordern, seien nicht gegeben, sagte Pleines. Der Mann habe von der Justiz 2007 zwar einen Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhalten. An Kindern vergangen habe er sich aber vor den Taten in Staufen nicht. Für solche Ersttäter sei Sicherungsverwahrung nicht gedacht.
Funktioniert mit dem Herleiten vielleicht doch nicht ganz so einfach.


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16.05.2018 um 20:11
Zitat von auchhierauchhier schrieb:Ich glaube mich daran zu erinnern, dass es bei dem von dir genannten Fall um die Frage ging, ob ein generelles Berufsverbot ausgesprochen wird gegen den Kita-Erzieher. Dieses Berufsverbot sprach der Richter wohl am Ende nicht aus, was heißt, dass der pädophile Erzieher auch künftig weiter als Erzieher arbeiten kann (so absurd wie es ist, zumindest für mein persönliches Empfinden) - wenn ihn jemand einstellt. Das Dumme ist, oft erfahren neue Arbeitgeber gar nichts von den Vorstrafen.
Ja, Danke. Diesen Fall meinte ich.
Das hätte ich anders erwartet. Und wie du sagst: Der neue Arbeitgeber kennt die Vorgeschichte möglicherweise nicht.
Ein Lebenslauf kann geschönt werden. Im polizeilichen Führungszeugnis steht die Verurteilung natürlich drin.


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16.05.2018 um 20:12
Dieser Soldat wollte den Jungen doch auch töten ? War das nicht der ?
Das war jetzt Nummer 2 von 8. Auch bei dem Missbrauch haben die " Eltern " mitgemacht.

Bekommen nicht auch " Kranke " Straftäter Sicherungsverwahrung ? Und Ein Pädosexueller ist doch " Krank ".

Da gehen jetzt mindestens 10 Menschen in den Knast. Ob die alle ins selbe Gefängnis kommen ?


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16.05.2018 um 20:14
Zitat von emzemz schrieb:Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage fordern, seien nicht gegeben, sagte Pleines. Der Mann habe von der Justiz 2007 zwar einen Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhalten. An Kindern vergangen habe er sich aber vor den Taten in Staufen nicht. Für solche Ersttäter sei Sicherungsverwahrung nicht gedacht.
Funktioniert mit dem Herleiten vielleicht doch nicht ganz so einfach.
Weil Ausnahmen gemacht werden können, in sehr schweren Fällen. (Sonst hätte sich der StaA das ja wirklich gespart)
Bei Marcel Hesse waren die Ansichten ob eine Sicherheitsverwahrung möglich ist, auch getrennt.
Darüber wurde im thread MH viel diskutiert. warst ja dabei.


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16.05.2018 um 20:44
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Weil Ausnahmen gemacht werden können, in sehr schweren Fällen. (Sonst hätte sich der StaA das ja wirklich gespart)
Magst du nicht einfach statt "schwerer Fälle" konkret sagen, was du meinst?
Ich könnte mir vorstellen, dass du https://dejure.org/gesetze/StGB/66.html meinst.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Darüber wurde im thread MH viel diskutiert. warst ja dabei.
Möchte jetzt diese beiden Fälle nicht vergleichen.


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16.05.2018 um 21:11
Sowohl Staatsanwalt, Strafverteidiger und Richter kennen die Gesetze, auf die sie sich jeweils in ihren Forderungen bzw. im Gerichtsurteil berufen.
Ein gewisser Spielraum in der Anwendung scheint vorhanden bzw. ist eben Gegenstand eines Gerichtsprozesses für den Richter herauszufinden, welche Gewichtung er welchen Fakten zuteil werden lässt, um dann in seinem Gesamturteil das Gesetz anzuwenden. Unterschiedliche Richter kommen bei gleichem Sachverhalt durchaus zu unterschiedlichen Urteilen. Auch hier in diesem Fall ist noch nicht aller Tage Abend. Womöglich geht die Staatsanwaltschaft in Revision u. dann wird neu verhandelt, neu gewichtet. Also mal abgesehen von der Sicherheitsverwahrung, die in Deutschland nicht allzu schnell ausgesprochen wird, der Angeklagte hätte durchaus zu einer höheren Gefängnisstrafe verurteilt werden können.


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16.05.2018 um 21:36
Zitat von auchhierauchhier schrieb:die in Deutschland nicht allzu schnell ausgesprochen wird
Ich denke mir, dass das mehr an der Politik der Bundesländer liegt.


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16.05.2018 um 22:15
@auchhier
Zur Information über die Handhabung der Sicherungsverwahrung in anderen Ländern möchte ich auf diesen Artikel hinweisen.
https://www.tagesspiegel.de/meinung/sicherungsverwahrung-was-machen-andere-laender-mit-gefaehrlichen-rueckfalltaetern/4174266.html

@frauZimt
Der § 66 StGB wird doch bestimmt bundesländermäßig nicht so unterschiedlich Anwendung finden, dass du nicht sagen könntest, welche Absätze du gemeint hast.


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16.05.2018 um 22:21
@emz
Ja, eben. Die meisten Länder, in denen es keine Sicherheitsverwahrung gibt,
„regeln“ den Schutz der Bevölkerung durch lange Freiheitsstrafen.
In Deutschland gibt es weder lange Freiheitsstrafen noch Sicherheitsverwahrung (zumindest nur selten). Von einem Strafmaß von bis zu 30 Jahren für einen Mord - wie in Spanien oder Italien - ist man in Deutschland weit entfernt. Im Grunde bin ich absolut für eine Abschaffung der Sicherheitsverwahrung und eine Verlängerung der Strafen für die einzelnen Tatbestände.


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