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Der Fall Oury Jalloh

528 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tod, Ungeklärt, Verbrannt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Oury Jalloh

29.04.2018 um 15:23
Zitat von monstramonstra schrieb am 09.01.2018:Mit einem Kriminalfall hat das hier derzeit wenig zu tun.
Zitat von monstramonstra schrieb am 10.01.2018:Tut mir leid, in dem von Dir zitierten Satz habe ich zwei Dinge zusammengewürfelt, die sich ursprünglich auf unterschiedliche Dinge bezogen. Das war nicht absichtlich - aber eine Fehler.
Mal gibt es einen Kriminalfall, dann wieder nicht...

Dann hat man was gesagt, es aber anders gemeint...

oder wurde missverstanden...

Sorry, dies ist genau der Punkt, an dem ich den inflationären Gebrauch der Sprache sehe.



Able_Archer.


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Der Fall Oury Jalloh

29.04.2018 um 15:43
??? Das muss ich jetzt nicht verstehen, oder?

Du reißt hier Sätze aus irgendwelchen meiner Beiträge, die wochenalt sind. Der Zusammenhang bleibt selbst mir verborgen.

Ansonsten versuche ich exakt zu sein. Und die politische und die kriminalistische Dimension auseinander zu halten.


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Der Fall Oury Jalloh

29.04.2018 um 15:46
@monstra

Versuch macht kluch.

Und Niemand wird Dir absprechen zu lernen, und deine Meinung zu ändern.

Nur:

Nimm bitte nicht in Anspruch, dass deine Interpretationen als Faktenlage wahrgenommen werden.


Able_Archer.


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Der Fall Oury Jalloh

29.04.2018 um 16:50
Zitat von Able_ArcherAble_Archer schrieb:Nimm bitte nicht in Anspruch, dass deine Interpretationen als Faktenlage wahrgenommen werden.
Ich denke, das habe ich deutlich zum Ausdruck gebracht. Ansonsten ändere ich gerne meine Meinung, aber auf die kommt es in diesem Fall nicht an. Ansonsten möge sich jeder selbst ein Bild machen.
Zitat von monstramonstra schrieb:Ich verwende hier viel "möglich", "wahrscheinlich" und Konjunktive, weil ich es nicht weiß. Und genau lässt es sich eben nur ermitteln, wenn einer der Beteiligten sein Schweigen brechen würde.



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Der Fall Oury Jalloh

29.04.2018 um 20:03
Hier noch ein Link mit aktuellen Neuigkeiten zum Fall:

http://www.migazin.de/2018/04/24/jalloh-gedenkinitiative-scheitert-mit-anzeige-bei-generalbundesanwalt/

Der Generalbundesanwalt (GBA) hat sich im Fall Jalloh für unzuständig erklärt. Die Initiative hatte eine entsprechende Anzeige an den GBA gestellt. Das Ergebnis insofern nicht überraschend, weil bereits Staatsanwalt Bittmann von der Staatsanwaltschaft Dessau 2017 mit einer Abgabe dieses Falles an den GBA gescheitert sein soll. Auch seine Vorlage soll vom GBA zurückgewiesen worden sein.

Ich halte die Entscheidung des GBA für nachvollziehbar und auch nicht für "interessengeleitet". Der Katalog der Zuständigkeiten für den Generalbundesanwalt ist relativ eng, da geht es zumeist um Terrorismus und Spionage. Ansonsten sind allein die Länder für das Strafverfahren zuständig. Angesichts der eher konservativen Ausrichtung der Generalbundesanwaltschaft hätte ich mir von einer Übernahme auch nicht allzuviel versprochen.

Sachsen-Anhalt muss also hier selbst anpacken.


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Der Fall Oury Jalloh

01.05.2018 um 02:22
Zitat von monstramonstra schrieb:Sehr viel wahrscheinlicher als einen vorsätzlichen Mord durch Verbrennen eines bewusstlosen und gefesselten Menschen erscheint mir die Möglichkeit, dass man Oury Jalloh für tot gehalten hat, als man ihn anzündete.
Zitat von monstramonstra schrieb: Fälschlicherweise hielt man ihn für tot. Das Inbrandsetzen wäre dann eine irrtümliche Tötung, strafbar als fahrlässige Tötung
Wie kommt man bitte auf die Idee, dass die Verbrennung eines Menschen eine fahrlässige Tötung sein könnte? Das Verbrennen eines bewusstlosen und gefesselten Menschen, welches für tot gehalten wird, sollte keine Handlung eines gesunden Menschenverstand sein, dies ist vielmehr ganz verwerflich und grausam. Auch wenn er für tot gehalten wird ist grausam!
Welche Sorgfaltspflicht sollte dabei verletzt sein? Was wurde außer Acht gelassen, indem er angezündet wurde?


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Der Fall Oury Jalloh

01.05.2018 um 09:35
Zitat von TriciTrici schrieb:Das Verbrennen eines bewusstlosen und gefesselten Menschen, welches für tot gehalten wird, sollte keine Handlung eines gesunden Menschenverstand sein, dies ist vielmehr ganz verwerflich und grausam. Auch wenn er für tot gehalten wird ist grausam!
Ja, das ist kaum fassbar und bedarf großer krimineller Energie! Allein diese monströse Ungeheuerlichkeit aufzudecken und anzuklagen wäre schon alle Mühen wert!

Die Autopsieergebnisse schließen aufgrund der wenigen Rußpartikel in der Lunge von Oury Jalloh nicht aus, dass er schon tot gewesen sein könnte. Vermutlich hat er noch gelebt, mit Sicherheit lässt sich das nicht sagen.

Weil wir objektiv nicht wissen, was sich die Täter gedacht haben, welche Vorstellung sie hatten, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Ich habe - ketzerisch wie ich bin - spekuliert, dass Oury Jalloh noch gelebt hat, die Täter ihn aber für tot gehalten haben, als sie ihn in Brand gesetzt haben. Dann handelt es sich um einen Irrtum (Tatbestandsirrtum, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB). Sie wollten ihn nicht töten. Dann bleibt die fahrlässige Tötung (§ 16 Abs. 1 Satz 2 StGB).
Zitat von TriciTrici schrieb:Welche Sorgfaltspflicht sollte dabei verletzt sein? Was wurde außer Acht gelassen, indem er angezündet wurde?
Die Sorgfaltspflichtverletzung: Man zündet als pflichtbewusster Polizist keine Menschen an, die vielleicht noch leben.

Wenn man Jalloh vorher misshandelt hat, vielleicht so stark, dass er ins Koma fiel und man ihn irrtümlich für tot hielt, dann käme noch eine schwere Körperverletzung hinzu. Zudem Brandstiftung. Das reicht für ein paar Jährchen Knast.

Möglich ist aber auch: Die Täter wollten Oury Jalloh durch das Anzünden töten, Jalloh war aber schon tot. Dann ist es eine versuchte Tötung/Mord (§ 22 StGB).

Oder er lebte, dann war es Mord.

War Jalloh schon tot, als er in Brand gesetzt wurde, und man wollte ihn nicht töten, sondern nur seinen Tod vertuschen, dann bleiben nur Brandstiftung und Störung der Totenruhe, sofern man ihn vorher nicht misshandelt hat.

Also: Es gibt einfach mehrere Möglichkeiten. Ich weiß nicht, welche zutrifft. Auch wenn man in den Mordverdacht geradezu vernarrt ist, so muss man doch akzeptieren können: Zwingend ist das aufgrund der bekannten Indizien nicht. Aber natürlich auch nicht ausgeschlossen.


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Der Fall Oury Jalloh

01.05.2018 um 22:44
Zitat von monstramonstra schrieb:Möglich ist aber auch: Die Täter wollten Oury Jalloh durch das Anzünden töten, Jalloh war aber schon tot. Dann ist es eine versuchte Tötung/Mord (§ 22 StGB).
Ja. Was will man sonst mit Anzünden eines Menschen erreichen? Entweder töten oder eine Straftat verdecken. Und damit ist Mord in Betracht zu ziehen. Also ich kann dafür keine sonstige Erklärung nachvollziehen.
Zitat von monstramonstra schrieb:War Jalloh schon tot, als er in Brand gesetzt wurde, und man wollte ihn nicht töten, sondern nur seinen Tod vertuschen, dann bleiben nur Brandstiftung und Störung der Totenruhe, sofern man ihn vorher nicht misshandelt hat.
Ja. Aber warum müsste ein Polizist sein Tod vertuschen wollen? Dies deutet nicht zwingend als eine Störung der Totenruhe wie es im allgemeinen Leben vorkommt.
Zitat von monstramonstra schrieb:Ich habe - ketzerisch wie ich bin - spekuliert, dass Oury Jalloh noch gelebt hat, die Täter ihn aber für tot gehalten haben, als sie ihn in Brand gesetzt haben. Dann handelt es sich um einen Irrtum (Tatbestandsirrtum, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB). Sie wollten ihn nicht töten. Dann bleibt die fahrlässige Tötung (§ 16 Abs. 1 Satz 2 StGB).
Und der Verdächtige, gerade als pflichtbewusster Polizist konnte nicht erkennen, dass der Umstand eines Menschen zu verbrennen, eine Strafbarkeit darstellt?
Das ist echt nicht denkbar und die Verletzung einer Sorgfaltspflicht durch die Verbrennung eines Menschen egal ob er lebt oder nicht ist ebenso undenkbar. Wie gesagt, das ist keine selbstverständliche Handlung eines gesunden Menschenverstand


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Der Fall Oury Jalloh

02.05.2018 um 09:30
Zitat von TriciTrici schrieb:Wie gesagt, das ist keine selbstverständliche Handlung eines gesunden Menschenverstand
In der Tat.

Wobei mir der "gesunde Menschenverstand" als Maßstab wenig gefällt (erinnert mich zu sehr an das "gesunde Volksempfinden"), sondern der Sorgfaltsmaßstab, der an das Handeln eines pflichtbewussten Polizisten anzulegen ist. Als pflichtbewusster Polizist hat man die Vorschriften zu kennen und zu beachten. Von der richterlichen Genehmigung bis hin zur ärztlichen Behandlung, falls notwendig.
Zitat von TriciTrici schrieb:Was will man sonst mit Anzünden eines Menschen erreichen? Entweder töten oder eine Straftat verdecken.
Richtig. Wenn es um die Verdeckung einer Straftat ging, dann ist die Frage: Welche Tat sollte verdeckt werden? Eine vorsätzliche Tat (Misshandlungen) oder eine Fahrlässigkeit (Aufsichtspflichtsverletzung oder unterlassene Hilfeleistung bei lebensbedrohlichem Drogen- und Alkoholkonsum)?

Wenn es ums Töten gegangen sein sollte, dann frage ich mich: Warum hat man genau diese Tötungsart (Anzünden) verwendet? Wer waren die Täter?

Mal angenommen, es war Mord: Spektakulärer (und abstoßender) ging es doch gar nicht. Schreckliche Bilder vom Opfer. Man hatte LKA und StA am Hals, musste ein Feuerzug im Brandschutt (mutmaßlich) fingieren und es war klar, auch ein (angeblicher) Suizid würde die Frage nach einer Verletzung der Aufsichtspflicht mit sich bringen. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung war doch so sicher wie das Amen in der Kirche, zumal es widersprüchliche Zeugenaussagen und Aufzeichnungen gab.

Gleiche Argumente gelten aber auch für das Anzünden als Verdeckungshandlung.

Der Fall bleibt höchst rätselhaft.


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Der Fall Oury Jalloh

02.05.2018 um 12:15
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn es ums Töten gegangen sein sollte, dann frage ich mich: Warum hat man genau diese Tötungsart (Anzünden) verwendet? Wer waren die Täter?
Warum? Die Frage kann mit einer Gesamtwertung der Umstände, welche sich aus Logik und Menschenverstand stürzt, beantwortet werden. Die logische Erklärung sagt, dass nur entweder eine Verdeckungsabsicht oder eine grausame Tötung vorliegen kann. Das heißt es liegen zwei Mordmerkmale vor und nur eine ist erfüllt. Mord wäre somit zweifellos gegeben. Also was kann denn bitte außer Mord in Betracht kommen?
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Fall bleibt höchst rätselhaft.
Weil Mord nicht die einzige Möglichkeit ist? Die Möglichkeiten die du nennst wie Tatbestandsirrtum, fahrlässige Tötung, Störung der Totenruhe und Brandstiftung sind von vornherein auszuschließen, weil die Handlungen, die dafür vorliegen müssten im Fall OJ überhaupt nicht denkbar sind.
Zitat von monstramonstra schrieb:Man hatte LKA und StA am Hals, musste ein Feuerzug im Brandschutt (mutmaßlich) fingieren und es war klar, auch ein (angeblicher) Suizid würde die Frage nach einer Verletzung der Aufsichtspflicht mit sich bringen. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung war doch so sicher wie das Amen in der Kirche, zumal es widersprüchliche Zeugenaussagen und Aufzeichnungen gab.
Damit wäre eine Verdeckungsabsicht gegeben und müsste die Anklage vielmehr auf Mord lauten.


Ich kann mir kein Szenario einer fahrlässigen Tötung vorstellen. Wie stellst du es dir vor, dass alles nicht zwingend Mord war?


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Der Fall Oury Jalloh

02.05.2018 um 12:20
Zitat von TriciTrici schrieb:Die Möglichkeiten die du nennst wie Tatbestandsirrtum, fahrlässige Tötung, Störung der Totenruhe und Brandstiftung sind von vornherein auszuschließen, weil die Handlungen, die dafür vorliegen müssten im Fall OJ überhaupt nicht denkbar sind.
Das verstehe ich nicht. Selbstverständlich sind mehrere Szenarien denkbar. Warum muss es zwingend Mord sein?


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Der Fall Oury Jalloh

02.05.2018 um 12:36
Ich möchte nur kurz zwei Punkte anmerken:

1) ein Fremdverschulden ist nicht nachgewiesen, ein Legen des Feuers durch den Verstorbenen definitiv nicht ausgeschlossen (es gibt übrigens in den letzten Jahren mehrere belegte Brandstiftungen durch Täter in ihrer Zelle). Das ist der offizielle Stand 2.5.2018. Ob sich der ändert, bleibt abzuwarten. So zu tun, als wäre der Stand heute ein anderer, ist falsch und bedient ein politisch motiviertes Narrativ.

Und da sind wir gleich beim zweiten Punkt:

2) Die Kampagne, im Fall Oury Jalloh ein Verbrechen von Seiten der Polizei zu insinuieren, wird von radikal linken Organisationen gepusht. Unabhängig vom endgültigen Sachverhalt im vorliegenden Fall ist die Funktionalisierung von Todesfällen aller Art als Beleg für die Illegitimität demokratischer Staatsorgane durch solche Gruppen seit Jahrzehnten gang und gäbe.


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Der Fall Oury Jalloh

02.05.2018 um 13:06
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:ein Fremdverschulden ist nicht nachgewiesen
Das ist so nicht ganz korrekt, es gibt ein rechtskräftiges Urteil des LG Halle, das eine fahrlässige Tötung angenommen hat.
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:ein Legen des Feuers durch den Verstorbenen definitiv nicht ausgeschlossen (es gibt übrigens in den letzten Jahren mehrere belegte Brandstiftungen durch Täter in ihrer Zelle)
Das ist korrekt, ausgeschlossen ist es nicht. Der Verweis auf andere Fälle trägt so aber nicht, denn es wird angezweifelt, dass Jalloh a) noch ein Feuerzeug hatte, b) er sich unter den gegebenen Umständen damit nicht in Brand hätte setzen können und c) das Bild der Brandspuren mit einem Brand der Matratze schwer in Übereinkunft zu bringen ist.
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:politisch motiviertes Narrativ
Ja, das zieht sich hier ja auch immer wieder durch den Thread. Ein bisschen wabert im Hintergrund sogar der unselige Satz von Ulrike Meinhof:
...und wir sagen, natürlich, die Bullen sind Schweine, wir sagen, der Typ in der Uniform ist ein Schwein, das ist kein Mensch, und so haben wir uns mit ihm auseinanderzusetzen.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44931157.html

Allerdings würde ich die von Dir analysierte linksextreme Ideologie nicht Jedem unterstellen wollen, der an einen Mord glaubt. Erschreckender ist eher, dass der Polizei auch von eher bürgerlichen und staatstreuen Personen eine solche Tat zugetraut wird. Weil es zu lange, zu häufg und vor allem in Ostdeutschland nationalistische und rassistische Tendenzen in der Polizei gegeben hat. Weil der Feind links gesehen wurde, weil nicht konsequent gegen Rechts durchgegriffen wurde, sondern es immer wieder Kumpanei gegeben hat.

Und die Justiz hat sich auch nicht mit Ruhm bekleckert: Vor allem im ersten Prozess wurde offenbar von den beteiligten Beamten gelogen und gemauert. Im zweiten Prozess war die Abstimmung dann besser - aber nicht zwingend wahrer. StA und Gerichte haben sich geweigert, weitere Brandgutachten einzuholen, die das Spurenbild hätten erklären können. Hinzu kommen Ermittlungsfehler, die weiteren mysteriösen Todesfälle im Dessauer Polizeigewahrsam und eine Politik, die vorrangig darauf bedacht war, "den Ball flach zu halten", was vorliegend die völlig falsche Strategie war. Und die Dessauer Polizeidienststelle scheint zudem ein - sagen wir mal - besonderer Laden gewesen zu sein.

Am politischen Narrativ haben also nicht nur die mitgestrickt, die die Polizei als repressiven Apparat betrachten, sondern auch diejenigen, die kein Interesse hatten, ein Fehlverhalten, ein Vergehen oder gar ein Verbrechen zu aufzuklären.

Im Übrigen finden sich die von Dir attestierten Diffamierungstendenzen gegen staatliche Institutionen seit einigen Jahren immer stärker auf der anderen Seite wieder: Als "Systemverbrecher", als "Volksverräter" und als "Erfüllungsgehilfen". Traurig.


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Der Fall Oury Jalloh

02.05.2018 um 13:27
Zitat von monstramonstra schrieb:Das verstehe ich nicht. Selbstverständlich sind mehrere Szenarien denkbar. Warum muss es zwingend Mord sein?
Ob letztendlich ein Mord zwingend bejaht wird, müsste ein Gericht prüfen.
Welche Szenarien gibt es sonst außer Tötung und Verdeckungsabsicht ? Wie könnte eine fahrlässige Tötung ausgesehen haben?? Das hast du noch nicht erklärt.


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Der Fall Oury Jalloh

02.05.2018 um 13:33
Zitat von TriciTrici schrieb:Wie könnte eine fahrlässige Tötung ausgesehen haben?? Das hast du noch nicht erklärt.
Doch. Misshandlung, Verletzung Aufsichtspflicht, keine ärztliche Hilfe.

Was genau, ist derzeit nicht rekonstruierbar, deshalb nur eine wahrscheinliche Möglichkeit.


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Der Fall Oury Jalloh

02.05.2018 um 14:16
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist so nicht ganz korrekt, es gibt ein rechtskräftiges Urteil des LG Halle, das eine fahrlässige Tötung angenommen hat
In Form verletzter Aufsichtspflicht:

Die Richter sahen keine Hinweise darauf, dass Jalloh durch einen Anderen angezündet worden sein könnte.


https://www.stern.de/panorama/stern-crime/jalloh-prozess-polizist-muss-geldstrafe-wegen-fahrlaessiger-toetung-zahlen-3891750.html
Zitat von monstramonstra schrieb:denn es wird angezweifelt, dass Jalloh a) noch ein Feuerzeug hatte, b) er sich unter den gegebenen Umständen damit nicht in Brand hätte setzen können und c) das Bild der Brandspuren mit einem Brand der Matratze schwer in Übereinkunft zu bringen ist.
Es ging lediglich darum, dass die Selbstinbrandsetzung kein unbekanntes Mittel bei Häftlingen ist. Auch der Rheinufervergewaltiger vollzog selbiges. Oder wurde der auch versucht zu ermorden?

Die Gutachtenaussagen sind umstritten. Es ist aber keinesfalls ausgeschlossen, dass sich Jalloh (vollgekokst und alkoholintoxikiert sowie bei der Festnahme randalierend) selbst angesteckt hat.
Zitat von monstramonstra schrieb: Weil der Feind links gesehen wurde, weil nicht konsequent gegen Rechts durchgegriffen wurde, sondern es immer wieder Kumpanei gegeben hat.
Das halte ich für eine absolute ANTIFA-Legende. Wir können gerne mal anfangen, die rechtlichen Konsequenzen für links- und für rechtsmotivierte Gewalttaten gegeneinander aufzurechnen.
Zitat von monstramonstra schrieb:Im Übrigen finden sich die von Dir attestierten Diffamierungstendenzen gegen staatliche Institutionen seit einigen Jahren immer stärker auf der anderen Seite wieder: Als "Systemverbrecher", als "Volksverräter" und als "Erfüllungsgehilfen". Traurig.
Bedauerlich genug. Der agitatorische Apparat gegen eine angeblich rassistische Justiz ist aber stolzes Privileg der Linken. Man braucht nur mal "Oury Jalloh" googeln, um einen Überblick über die aktivierten Aktivistengruppen zu gewinnen.


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Der Fall Oury Jalloh

02.05.2018 um 14:36
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Das halte ich für eine absolute ANTIFA-Legende. Wir können gerne mal anfangen, die rechtlichen Konsequenzen für links- und für rechtsmotivierte Gewalttaten gegeneinander aufzurechnen.
Antifa-Legenden interessieren mich nicht. Statistiken schon eher. Wir können also gerne mal nicht nur die Zahl, sondern die Qualität der links- oder rechtsmotivierten Gewalttaten seit 1990 miteinander vergleichen, dann wird auch klar, warum rechtlichen Konsequenzen einer Nötigung oder eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamten anders geahndet werden, wie eine schwere Körperverletzung oder eine Tötung.

Im Übrigen brauche ich mir nur den (übereinstimmend von allen Fraktionen des Bundestages) beschlossenen Sachverhaltsteil des Berichts des NSU-Untersuchungsausschusses durchzulesen, damit ich weiß, wie Verfassungsschutz- und Polizeibehörden in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt jenseits aller Legenden gegen rechtsextremistische Straftaten vorgegangen sind.
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Die Gutachtenaussagen sind umstritten. Es ist aber keinesfalls ausgeschlossen, dass sich Jalloh (vollgekokst und alkoholintoxikiert sowie bei der Festnahme randalierend) selbst angesteckt hat.
"Nicht ausgeschlossen" bedeutet nicht "wahrscheinlich" oder "sehr wahrscheinlich". Ich wies darauf hin: Woher hatte Jalloh das Feuerzeug - und woher kamen die massiven Brandspuren?
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Man braucht nur mal "Oury Jalloh" googeln, um einen Überblick über die aktivierten Aktivistengruppen zu gewinnen.
Das macht aus dem Fall weder einen Mord - noch einen Suizid. Sondern erst mal schlicht einen Skandal.


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02.05.2018 um 15:33
Zitat von monstramonstra schrieb:Doch. Misshandlung, Verletzung Aufsichtspflicht, keine ärztliche Hilfe
Ja, das ist bis dahin denkbar. Aber soweit nachgewiesen werden kann, dass OJ sich nicht selbst angezündet hat, bleibt es nur die Möglichkeit einer Verdeckungsabsicht, wenn man zuerst eine fahrlässige Tötung annimmt. Und damit ist nur von Mord die Rede. Denn die Verbrennung kann keinesfalls fahrlässig verursacht worden sein.


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Der Fall Oury Jalloh

02.05.2018 um 16:52
Zitat von TriciTrici schrieb:Und damit ist nur von Mord die Rede. Denn die Verbrennung kann keinesfalls fahrlässig verursacht worden sein.
Nein.

Wenn Jalloh (aufgrund von Fahrlässigkeit) schon tot war, und dies durch den (vorsätzlichen) Brand verdeckt werden sollte, dann kann es kein Mord (vorsätzliche Tötung) gewesen sein. Sondern fahrlässige Tötung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Brandstiftung und vorsätzlicher Störung der Totenruhe.

Wenn Jalloh noch lebte, man ihn irrtümlich für tot hielt und dies durch den Brand verdecken wollte, dann fahrlässige Tötung (durch Anzünden) in Tateinheit mit Brandstiftung und Störung der Totenruhe.

Nur wenn Jalloh noch lebte, man dies wusste, und ihn anzündete, um ihn zu töten, dann wäre es Mord.


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02.05.2018 um 18:34
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn Jalloh (aufgrund von Fahrlässigkeit) schon tot war, und dies durch den (vorsätzlichen) Brand verdeckt werden sollte, dann kann es kein Mord (vorsätzliche Tötung) gewesen sein.
Nicht nur die bloße vorsätzliche Tötung stellt ein Mord dar. Verdeckungsabsicht ist auch ein Mordmerkmal. Welches hier mi der Verdeckung der fahrlässigen Tötung jedenfalls gegeben wäre. Denn die Verbrennung - auch wenn er schon gestorben war - kann nur eine Tötung verursachen. Welche Erklärung gibt es, dass ein Polizist dies fahrlässig verursacht haben könnte? Die Umstände sprechen für sich selbst, dass OJ höchst wahrscheinlich in Brand gesetzt wurde. Vor allem, weil es von einem Gericht festgestellt werden müsste, ob OJ durch die Verbrennung gestorben ist. Diese Frage muss beantwortet werden und wenn die Antwort ja lautet, ist Mord recht denkbar.
Zitat von monstramonstra schrieb:Sondern fahrlässige Tötung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Brandstiftung und vorsätzlicher Störung der Totenruhe.
Ein Mensch zu verbrennen, welcher für tot gehalten wird sollte eine Brandstiftung sein?! Und eine vorsätzliche Störung der Totenruhe? Allein der Tatort sollte solches Delikt nicht ermöglichen. Hier könnte ein Gericht nicht begründen können, warum realistisch ist, dass ein Polizist nur solche eine Absicht gehabt haben könnte. Ist echt nicht plausibel.
Brandstiftungsdelikte richten sich nicht grundsätzlich gegen das Leben, sondern mit Absicht werden Objekte und Räumlichkeiten in Brand gesetzt. Das ist im Fall OJ gar nicht der Fall.


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