Trici schrieb:Das Verbrennen eines bewusstlosen und gefesselten Menschen, welches für tot gehalten wird, sollte keine Handlung eines gesunden Menschenverstand sein, dies ist vielmehr ganz verwerflich und grausam. Auch wenn er für tot gehalten wird ist grausam!
Ja, das ist kaum fassbar und bedarf großer krimineller Energie! Allein diese monströse Ungeheuerlichkeit aufzudecken und anzuklagen wäre schon alle Mühen wert!
Die Autopsieergebnisse schließen aufgrund der wenigen Rußpartikel in der Lunge von Oury Jalloh nicht aus, dass er schon tot gewesen sein könnte. Vermutlich hat er noch gelebt, mit Sicherheit lässt sich das nicht sagen.
Weil wir objektiv nicht wissen, was sich die Täter gedacht haben, welche Vorstellung sie hatten, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Ich habe - ketzerisch wie ich bin - spekuliert, dass Oury Jalloh noch gelebt hat, die Täter ihn aber für tot gehalten haben, als sie ihn in Brand gesetzt haben. Dann handelt es sich um einen Irrtum (Tatbestandsirrtum, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB). Sie wollten ihn nicht töten. Dann bleibt die fahrlässige Tötung (§ 16 Abs. 1 Satz 2 StGB).
Trici schrieb:Welche Sorgfaltspflicht sollte dabei verletzt sein? Was wurde außer Acht gelassen, indem er angezündet wurde?
Die Sorgfaltspflichtverletzung: Man zündet als pflichtbewusster Polizist keine Menschen an, die vielleicht noch leben.
Wenn man Jalloh vorher misshandelt hat, vielleicht so stark, dass er ins Koma fiel und man ihn irrtümlich für tot hielt, dann käme noch eine schwere Körperverletzung hinzu. Zudem Brandstiftung. Das reicht für ein paar Jährchen Knast.
Möglich ist aber auch: Die Täter wollten Oury Jalloh durch das Anzünden töten, Jalloh war aber schon tot. Dann ist es eine versuchte Tötung/Mord (§ 22 StGB).
Oder er lebte, dann war es Mord.
War Jalloh schon tot, als er in Brand gesetzt wurde, und man wollte ihn nicht töten, sondern nur seinen Tod vertuschen, dann bleiben nur Brandstiftung und Störung der Totenruhe, sofern man ihn vorher nicht misshandelt hat.
Also: Es gibt einfach mehrere Möglichkeiten. Ich weiß nicht, welche zutrifft. Auch wenn man in den Mordverdacht geradezu vernarrt ist, so muss man doch akzeptieren können: Zwingend ist das aufgrund der bekannten Indizien nicht. Aber natürlich auch nicht ausgeschlossen.