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1991, Neuwied, Koblenz. Junge Frau auf der A3 mehrfach überfahren

1.335 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ungeklärt, 1991, A3 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

1991, Neuwied, Koblenz. Junge Frau auf der A3 mehrfach überfahren

06.12.2017 um 20:38
schluesselbund schrieb:
Es ist gar nicht bekannt ob die Frau an den Folgen des überfahren'S verstarb.
Zitat:
Zitat von Able_ArcherAble_Archer schrieb:Bei der Obduktion wurde festgestellt, dass die Frau von mindestens einem Fahrzeug überfahren wurde und zum Zeitpunkt des Überfahrens noch lebte.
Ja. Wenigstens das kann man als gesichert ansehen.

Wenn man jetzt afnängt eine andere Todesursache zu kreieren, driftet der thread ins Fantastische ab.


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06.12.2017 um 20:48
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Wenn man jetzt afnängt eine andere Todesursache zu kreieren, driftet der thread ins Fantastische ab.
Oder vielleicht in die richtige Richtung. Wie gesagt die Todesursache ist uns nicht bekannt. Und das Überfahren muss aller Wahrscheinlichkeit nach keine massiven Verletzungen hervor geberacht haben. Dies ergibt sich daraus, dass keine Kopfverletzungen sichtlich sind.


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06.12.2017 um 20:49
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Aber einer der Autofahrer hat sie schwer verletzt und ist weitergefahren.
Soll er auf der Überholspur stehen bleiben und warten? Damals gab es noch nicht mal Handys ;)
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Auch nicht, nach einem Zusammenstoß-überrolltwordensein.
Es gab keinen Zusammenstoß.
Zitat von AveMariaAveMaria schrieb:- der Fahrer des Wagens, der sie überfahren hat, hat sich nie gemeldet
Woher die Info stammt, weiß ich nicht, aber um die geht es.

Wofür ich Verständnis habe, dass ein Autofahrer, der jemanden überfahren hat in einer Situation, an der er sich nicht schuldig fühlt, bei der nächsten Notrufsäule hält, die Polizei verständigt, aber sich selbst nicht meldet.


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06.12.2017 um 20:56
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Oder vielleicht in die richtige Richtung. Wie gesagt die Todesursache ist uns nicht bekannt. Und das Überfahren muss aller Wahrscheinlichkeit nach keine massiven Verletzungen hervor geberacht haben.
Jeder Rechtsmediziner wird bestätigen, dass bei einem Überrollen eines Menschen bei Autobahngeschwindigkeit ein komplexes Polytrauma zu erwarten ist. Zum Fahrzeuggewicht addieren sich ja auch noch die geschwindigkeitsbezogenen dynamischen Kräfte.

Der Kopf wurde eben nicht getroffen, was durch die liegende Position des Opfers zu erklären ist.

Weiterhin liegen keine Quellen zu andersartigen, todesursächlichen Verletzungen vor. Also ist die Eingangsaussage m.E. als reine Spekulation einzuschätzen.

Ansonsten schliesse ich mich hier an:
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Wenn man jetzt afnängt eine andere Todesursache zu kreieren, driftet der thread ins Fantastische ab.
Able_Archer.


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06.12.2017 um 21:01
@schluesselbund

Wenn etwas quer zur Fahrtrichtung auf der Straße liegt, und ein Ausweichen aufgrund der Geschwindigkeit nicht möglich ist, dann werde ich zunächst so gut es geht abbremsen und dann versuchen, das Hindernis so zu überfahren, dass ich gleichzeitig mit beiden Vorderreifen auftreffe und darüberrolle und mit aller Kraft das Lenkrad festhalten. Ansonsten komme ich unweigerlich ins Schleudern.

Kopfverletzungen wären dabei nicht zwangsläufig.


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1991, Neuwied, Koblenz. Junge Frau auf der A3 mehrfach überfahren

06.12.2017 um 21:03
Zitat von emzemz schrieb:Es gab keinen Zusammenstoß.
Genau richtig. Die Frau hat auf der Fahrbahn gelegen. Das Überrollen geschah wohl zwischen den Achsen. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass die Frau irgendwie mit gerissen wurde.
Genau da wären - wollte ich nach schreiben. So zitier ich:
Zitat von emzemz schrieb:Kopfverletzungen wären dabei nicht zwangsläufig.



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1991, Neuwied, Koblenz. Junge Frau auf der A3 mehrfach überfahren

06.12.2017 um 21:09
Zitat von emzemz schrieb:Wofür ich Verständnis habe, dass ein Autofahrer, der jemanden überfahren hat in einer Situation, an der er sich nicht schuldig fühlt, bei der nächsten Notrufsäule hält, die Polizei verständigt, aber sich selbst nicht meldet.
Du meinst, wenn eine Frau auf der Autobahn liegt, somit also selber Schuld hat, und man rollt darüber, dann ist es okay, wenn man einfach weiter fährt und sich nicht um das Opfer kümmert?????????? Das kann ja die Polizei machen????


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1991, Neuwied, Koblenz. Junge Frau auf der A3 mehrfach überfahren

06.12.2017 um 21:15
@emz
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Genau da wären - wollte ich nach schreiben. So zitier ich:
Das war wohl etwas vor schnell. So ist es richtig. Genau da wären Kopfverletzungen zwangsläufig.


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06.12.2017 um 21:54
Zitat von AveMariaAveMaria schrieb:Du meinst, wenn eine Frau auf der Autobahn liegt, somit also selber Schuld hat, ...
Wer Schuld hat, dass sie auf der Autobahn liegt, steht hierbei überhaupt nicht zur Debatte und kann im Moment des Unfalls auch in keinster Weise beurteilt werden.
Zitat von AveMariaAveMaria schrieb:Du meinst, wenn eine Frau auf der Autobahn liegt, ... und man rollt darüber, dann ist es okay, wenn man einfach weiter fährt und sich nicht um das Opfer kümmert?????????? Das kann ja die Polizei machen????
Ja, genau das meine ich. Denn es wäre eine unverantwortliche Gefährdung für den nachfolgenden Verkehr und zudem strafbar, würde ich mich zu Fuß auf der Überholspur bewegen.


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06.12.2017 um 22:05
StVo, § 34:

(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,
1. unverzüglich zu halten,
2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
4. Verletzten zu helfen (§ 323c des Strafgesetzbuchs),
5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten
a) anzugeben, dass man am Unfall beteiligt war und
b) auf Verlangen den eigenen Namen und die eigene Anschrift anzugeben sowie den eigenen Führerschein und den Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über die Haftpflichtversicherung zu machen,
6. a) so lange am Unfallort zu bleiben, bis zugunsten der anderen Beteiligten und Geschädigten die Feststellung der Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung durch eigene Anwesenheit ermöglicht wurde oder
b) eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort den eigenen Namen und die eigene Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen,
7. 1unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn man sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. 2Dazu ist mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass man am Unfall beteiligt gewesen ist, und die eigene Anschrift, den Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort des beteiligten Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.

(2) Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.

(3) Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.


Quelle: https://dejure.org/gesetze/StVO/34.html


Somit sind die zum Verlassen des Unfallorts getroffenen Aussagen zweifelsfrei nicht mit der Rechtslage in Einklang zu bringen.





Able_Archer.


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06.12.2017 um 22:11
@emz
Ich denke, angemessen wäre zur damaligen Zeit gewesen, rechts auf den Standstreifen zu fahren. Das Warndreieck in angemessener Entfernung aufzustellen, und andere Autofahrer mit der Infomation an die Polizei zu beauftragen, während man selbst als Fahrer am Ort des Geschehens bleibt, und falls es der Verkehr aufgrund der Sicherungsmaßnahme zulässt, sich um das Opfer zu kümmern.

Dürfte in etwa dem entsprechen, was @Able_Archer rechtlich eingeworfen hat.


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06.12.2017 um 22:40
Zitat von AveMariaAveMaria schrieb:Ich denke, angemessen wäre zur damaligen Zeit gewesen, rechts auf den Standstreifen zu fahren. Das Warndreieck in angemessener Entfernung aufzustellen, und andere Autofahrer mit der Infomation an die Polizei zu beauftragen,
... ich springe also auf die Autobahn und bewege weitere Autofahrer durch heftiges Winken zum Anhalten, damit sie die Polizei verständigen ...
Zitat von AveMariaAveMaria schrieb:und falls es der Verkehr aufgrund der Sicherungsmaßnahme zulässt, sich um das Opfer zu kümmern.
ich versuche dann also auf der Überholspur Erste Hilfe zu leisten?


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06.12.2017 um 22:57
Zitat von emzemz schrieb:Wofür ich Verständnis habe, dass ein Autofahrer, der jemanden überfahren hat in einer Situation, an der er sich nicht schuldig fühlt, bei der nächsten Notrufsäule hält, die Polizei verständigt, aber sich selbst nicht meldet.
Blödsinn- tut mir leid, dass ich das schreiben muss.

Man weiss ja, wie das mit dem "sich schuldig fühlen" ist:

Die Frau war aber auch nicht zu sehen...
Fußgänger, die dunkle Sachen tragen, sind selber Schuld
Mich haben dermaßen die Scheinwerfer der anderen Autos geblendet: Scheißhalogen...
Wer rechet denn mit einem Fußgänger?

Wer bei der Polizei anruft, nennt seinen Namen.
Bei einem Unfall, den der Autofahrer verursacht oder in den er verwickelt ist, sowieso.
Wie groß der Schuldanteil ist, wird von Anderen ermittelt. Es kann dabei zu erheblichen Unterschieden zur subjektiven Wahrnehmung kommen.

Was du hier schreibst, geht gar nicht.
Und du glaubst doch nicht, dass jemand der abgehauen ist, später anrufen würde.

"Ich bin nicht schuld. Und die Anderen können genauso anrufen. - Ich freue mich schon den ganzen Tag auf mein Bier."


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06.12.2017 um 23:09
Das Foto von der Dame bei doenetwork zeigt meiner Meinung nach eine ganz andere Person.
Es wirkt sehr befremdlich,im Gegensatz zu dem Foto vom Polizeiportal.
Ist natürlich beides die gleiche Person, das weiß ich,aber halt anders dargestellt.

Außerdem wird ihre größe bei doenetwork mit ungefähr 168 angegeben und in dem polizeiportal ist sie 174cm .


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06.12.2017 um 23:19
Zitat von emzemz schrieb: - der Fahrer des Wagens, der sie überfahren hat, hat sich nie gemeldet

Wollte sich vermutlich einfach nur Scherereien im Zusammenhang mit irgendwelchen Ermittlungen ersparen. Was ich sogar verstehen kann.
Es werden eigentlich 2 Personen gesucht - der Fahrer des Wagens, der sie überollt hat und der Fahrer des Wagens, der sie dort abgesetzt hat, denn in ihrer seltsamen Kleidung konnte sie nicht weit laufen.

Merkwürdig auch, dass der Täter ihr nicht den Schmuck abgenommen hat, denn normalerweise könnte der Schmuck bei der Identifizierung helfen.


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06.12.2017 um 23:21
Zitat von parabolparabol schrieb:Merkwürdig auch, dass der Täter ihr nicht den Schmuck abgenommen hat, denn normalerweise könnte der Schmuck bei der Identifizierung helfen.
Was für ein Täter?


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06.12.2017 um 23:27
Zitat von emzemz schrieb:- der Fahrer des Wagens, der sie überfahren hat, hat sich nie gemeldet
Falsch zitiert, dieser Satz stammt nicht von mir sondern von @AveMaria
Zitat von parabolparabol schrieb:Es werden eigentlich 2 Personen gesucht - der Fahrer des Wagens, der sie überollt hat und der Fahrer des Wagens, der sie dort abgesetzt hat, denn in ihrer seltsamen Kleidung konnte sie nicht weit laufen.
Ebenso falsch.
Es wird die Identität der toten Frau gesucht und weder der/die Autofahrer die sie überfahren haben noch der Mann, der sie abgesetzt hat.


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06.12.2017 um 23:31
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Was für ein Täter?
Ist denn eine Version des Vorfalls denkbar, wo kein Verbrechen vorliegt?


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07.12.2017 um 00:17
Zitat von parabolparabol schrieb:Ist denn eine Version des Vorfalls denkbar, wo kein Verbrechen vorliegt?
Diese Version hat wohl bei der Polizei mal Zustimmung gefunden. Heute erachte sie auch Mord für möglich.

Allerdings so was ist doch verwunderlich.
Zitat von emzemz schrieb:Es wird die Identität der toten Frau gesucht und weder der/die Autofahrer die sie überfahren haben noch der Mann, der sie abgesetzt hat.
Zu weitern Zeugensichtungen wird auch nicht aufgerufen. Dies legt fast nahe, dass der Unfall als geklärt angesehen werden kann. Fehlt halt blos noch die Identität der Frau.


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1991, Neuwied, Koblenz. Junge Frau auf der A3 mehrfach überfahren

07.12.2017 um 00:44
Um zu dem Thema "Überfahren" und dessen zweifelsfreier juristischer Einschätzung -hoffentlich abschliessend- ein paar Fakten zu ergänzen:

Bei Fahrerflucht / unterlassener Hilfeleistung handelt es sich zweifelsfrei um Offizialdelikte, d.h. gegen den / die entsprechenden Fahrzeugführer musste von Amtswegen ermittelt werden.

Allerdings ist die Verjährung bereits im August 1996 oder, bei einer angenommenen Unterbrechung der Verjährungsfrist (denkbare Gründe hierfür können einfach ermittelt werden) spätestens im August 2001 eingetreten.

Quellen:

https://www.fahrerflucht.org/verjaehrung/

https://www.123recht.net/Fahrerflucht-ohne-Vorstatz-__f351366.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

https://dejure.org/gesetze/StVO/34.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html

Bei einer etwaigen Ermittlung wegen Mordes (§ 211) wäre der Fall noch offen und bliebe dies auch auf unbestimmte Zeit. In diesem Falle wäre der letzte bekannte Begleiter sicherlich noch im Fokus der Ermittlungen.

Dies sind keine Spekulationen, sondern Gesetzeslage resp. resultierende Ermittlungspraxis der Executive.

Bei einer etwaigen Ermittlung wegen Totschlags (§ 212) wäre nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB eine Verjährung nach 20 Jahren, also im August 2011 eingetreten. (Falls keine rechtswirksame Unterbrechung der Verjährung eingetreten wäre.)

Quellen:

https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html

Wikipedia: Mord (Deutschland)

Wikipedia: Totschlag (Deutschland)

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/verjaehrung-im-strafprozess-bei-totschlag/


Able_Archer.


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