1991, Neuwied, Koblenz. Junge Frau auf der A3 mehrfach überfahren
07.12.2017 um 10:45emz schrieb: AveMaria schrieb:
Du meinst, wenn eine Frau auf der Autobahn liegt, ... und man rollt darüber, dann ist es okay, wenn man einfach weiter fährt und sich nicht um das Opfer kümmert?????????? Das kann ja die Polizei machen????
Ja, genau das meine ich. Denn es wäre eine unverantwortliche Gefährdung für den nachfolgenden Verkehr und zudem strafbar, würde ich mich zu Fuß auf der Überholspur bewegen.
AveMaria schrieb:Das Warndreieck in angemessener Entfernung aufzustellen, und andere Autofahrer mit der Infomation an die Polizei zu beauftragen, während man selbst als Fahrer am Ort des Geschehens bleibt, und falls es der Verkehr aufgrund der Sicherungsmaßnahme zulässt, sich um das Opfer zu kümmern...Beinhaltet, dass der nachfolgende Verkehr durch das Warndreieck auf den Unfall und die Frau aufmerksam wird, abstoppt, und dir und anderen Ersthelfern den Weg frei macht, um zum Opfer zu gelangen und die Polizei/Rettungskräfte zu verständigen.
Wenn natürlich ausschließlich Fahrer mit deiner Einstellung auf der Autobahn unterwegs sind, wird sich niemand weder um das Warndreieck, noch um die auf der Autobahn liegenden Frau kümmern. Alle werden einfach weiterfahren und denken, ich informiere mal fünf km weiter anonym die Polizei. Mit dem vermutlichen Ergebnis, dass es wegen der auf der Autobahn liegenden Frau einen Massencrash geben wird. Aber das kann man sich dann ja am nächsten Morgen gemütlich beim Frühstück in der Zeitung durchlesen. :troll:
Nein, ich war noch nie in einer solchen Situation. Und ich bin auch froh drum.
schluesselbund schrieb: emz schrieb:Wonach soll denn gesucht werden? Nach einem Menschen, den niemand beschreiben kann? Ein Fahrzeug, das niemand gesehen hat? Man kann doch nur suchen, wenn man irgendwelche Angaben hat. Der Unfall ist nicht geklärt, sonst könnte der Fahrer des Wagens erklären, wie es zu dem "Unfall" kam. Es ist überhaupt nicht geklärt, wie die Frau dort auf die Autobahn gelangte.
Es wird die Identität der toten Frau gesucht und weder der/die Autofahrer die sie überfahren haben noch der Mann, der sie abgesetzt hat.
Zu weitern Zeugensichtungen wird auch nicht aufgerufen. Dies legt fast nahe, dass der Unfall als geklärt angesehen werden kann. Fehlt halt blos noch die Identität der Frau.
Bezüglich des Begleiters schrieb ich ja schon, dass ich verwundert bin, dass es von demjenigen keine Beschreibung gibt. Geschweige denn von einem Fahrzeug, mit dem die beiden sich dort vermutlich aufgehalten haben. Das verstehe ich nicht. Wenn die zwei dort gesehen wurden, musste doch jemand Angaben zu dem Begleiter machen können.