Kriminalfall Kim Wall
24.01.2018 um 10:56Auch wenn einige das gern mal verwechseln: Anklage ist nicht dasselbe wie Urteil. Die muss nämlich in einem Rechtsstaat (ja, lästig manchmal...) erst noch bewiesen und dann ggf. vom Gericht übernommen werden. Soweit sind wir aber noch nicht.
Wenn es allerdings so war, wie die StA behauptet, dann kann man nur inständig hoffen, dass das Opfer möglichst wenig mitbekommen hat. Und dann kann man nur hoffen, dass die StA ihre Anklage auch beweisen kann. Daran bestehen aber zumindest Zweifel. Nicht nur die Verteidigung, der ja die gesamte Klageschrift zugestellt wurde, vermisst darin konkrete Belege. Auch in der den Medien bekanntgemachten Version der Anklage geht es offenbar recht pauschal zu.
Das ganze soll sich gemäß StA "zwischen Do. 10.8. 22:00 Uhr und Fr. 11.8. 10:00 Uhr" ereignet haben.
Diese Angabe ist in mehrfacher Hinsicht irritierend.
- Was geschah in den fast 1 1/2 Stunden zwischen dem letzten Sichtkontakt mit dem Schlauchboot um 20:40 Uhr (nicht lange vor Sonnenuntergang) und dem gem. Klageschrift wohl frühestmöglichen Beginn der Tat um 22:00 Uhr? Darf man hier von einem einvernehmlichen Tauchgang ausgehen? Interessant ist auch die bislang unbekannte Information, dass ein Kreuzfahrtschiff dem U-Boot habe ausweichen müssen. Ist ausser der AidaBella irgendein anderes Schiff bekannt?
- Weshalb wird das Ende der Tat mit "10:00 Uhr" begrenzt? Der Anklagepunkt Gefährdung der Schiffahrt liesse sich ja durchaus auch auf die Versenkung der UC3 beziehen, aber die erfolgte bekanntlich eher gegen 11:00 Uhr. Andererseits wissen wir, dass die Zerteilung der Leiche während des zweiten Tauchgangs in der Kögebucht erfolgte und bereits beim Auftauchen um 8:25 Uhr abgeschlossen war, woraufhin sich dann 40-45 min Verbringung anschlossen. "ca. 9:00 Uhr" hätte es hier vermutlich besser getroffen, die Angabe "10:00" Uhr mutet ohne die Kennntnis weiterer Details seltsam an.
Interessant wäre deshalb, wie die StA ihr Szenario mit dem Routenverlauf in Übereinstimmung bringt. Wenn PM nachts nur elektrisch fahren konnte, kann er kaum viel schneller als 3 kn gefahren sein. Er müsste dann spätestens um 22:00 Uhr von Middelgrundsfortet in Richtung Kögebucht aufgebrochen sein, um dort gegen 4:40 Uhr abtauchen zu können.
Wenn das Mordszenario der StA sich aber erst nach 22:00 abgespielt haben soll, dann bleibt für lange sadistische Quälerei keine Zeit, oder Madsen ist anschliessend quasi im Blindflug mit Diesel und 6 kn in die Kögebucht geheizt. Nicht völlig auszuschliessen, aber doch nahe an Kamikaze.
Der am wenigsten wünschenswerte und imho nur schwer vorstellbare Verlauf wäre sicherlich eine Fesselung ab 22:00 Uhr (?) und eine Tötung 6 1/2 Stunden später (! diese Zeit verbringt pm wohl permanent oben am Steuer) beim 2. Tauchgang ab 4:40 Uhr. Erst deutlich (erst Stunden!) später die Zerteilung, Beschwerung und Entlüftung (z.B. von 7:00 bis 8:25 Uhr?).
Es bleiben also selbst dann, wenn man der StA in der Annahme von Planung und vorsätzlich prämortalen Stichen folgt, diverse z.T. sehr unterschiedliche Szenarien denkbar. Wenn die zeitliche Unbestimmtheit daher rührt, dass die StA es selbst nicht besser weiss, dann liesse das für die Beweiskraft der Indizien insgesamt nur wenig Gutes erwarten.
Man bleibt also trotz "Akteneinsicht" der Medien hier auf den Prozess und die konkrete Beweisführung verwiesen. Dort wird dann mit Sicherheit auch die gerichtsmedizinische und juristische Bewertung von prä-, peri- und postmortalen Verletzungen eine entscheidende Rolle spielen.
Bis dahin könnte man sich z.B. darin üben, Vorverurteilungen trotz oder gerade wegen emotionaler Betroffenheit zurückzuhalten oder zu mäßigen.
Wenn es allerdings so war, wie die StA behauptet, dann kann man nur inständig hoffen, dass das Opfer möglichst wenig mitbekommen hat. Und dann kann man nur hoffen, dass die StA ihre Anklage auch beweisen kann. Daran bestehen aber zumindest Zweifel. Nicht nur die Verteidigung, der ja die gesamte Klageschrift zugestellt wurde, vermisst darin konkrete Belege. Auch in der den Medien bekanntgemachten Version der Anklage geht es offenbar recht pauschal zu.
Das ganze soll sich gemäß StA "zwischen Do. 10.8. 22:00 Uhr und Fr. 11.8. 10:00 Uhr" ereignet haben.
Diese Angabe ist in mehrfacher Hinsicht irritierend.
- Was geschah in den fast 1 1/2 Stunden zwischen dem letzten Sichtkontakt mit dem Schlauchboot um 20:40 Uhr (nicht lange vor Sonnenuntergang) und dem gem. Klageschrift wohl frühestmöglichen Beginn der Tat um 22:00 Uhr? Darf man hier von einem einvernehmlichen Tauchgang ausgehen? Interessant ist auch die bislang unbekannte Information, dass ein Kreuzfahrtschiff dem U-Boot habe ausweichen müssen. Ist ausser der AidaBella irgendein anderes Schiff bekannt?
- Weshalb wird das Ende der Tat mit "10:00 Uhr" begrenzt? Der Anklagepunkt Gefährdung der Schiffahrt liesse sich ja durchaus auch auf die Versenkung der UC3 beziehen, aber die erfolgte bekanntlich eher gegen 11:00 Uhr. Andererseits wissen wir, dass die Zerteilung der Leiche während des zweiten Tauchgangs in der Kögebucht erfolgte und bereits beim Auftauchen um 8:25 Uhr abgeschlossen war, woraufhin sich dann 40-45 min Verbringung anschlossen. "ca. 9:00 Uhr" hätte es hier vermutlich besser getroffen, die Angabe "10:00" Uhr mutet ohne die Kennntnis weiterer Details seltsam an.
Interessant wäre deshalb, wie die StA ihr Szenario mit dem Routenverlauf in Übereinstimmung bringt. Wenn PM nachts nur elektrisch fahren konnte, kann er kaum viel schneller als 3 kn gefahren sein. Er müsste dann spätestens um 22:00 Uhr von Middelgrundsfortet in Richtung Kögebucht aufgebrochen sein, um dort gegen 4:40 Uhr abtauchen zu können.
Wenn das Mordszenario der StA sich aber erst nach 22:00 abgespielt haben soll, dann bleibt für lange sadistische Quälerei keine Zeit, oder Madsen ist anschliessend quasi im Blindflug mit Diesel und 6 kn in die Kögebucht geheizt. Nicht völlig auszuschliessen, aber doch nahe an Kamikaze.
Der am wenigsten wünschenswerte und imho nur schwer vorstellbare Verlauf wäre sicherlich eine Fesselung ab 22:00 Uhr (?) und eine Tötung 6 1/2 Stunden später (! diese Zeit verbringt pm wohl permanent oben am Steuer) beim 2. Tauchgang ab 4:40 Uhr. Erst deutlich (erst Stunden!) später die Zerteilung, Beschwerung und Entlüftung (z.B. von 7:00 bis 8:25 Uhr?).
Es bleiben also selbst dann, wenn man der StA in der Annahme von Planung und vorsätzlich prämortalen Stichen folgt, diverse z.T. sehr unterschiedliche Szenarien denkbar. Wenn die zeitliche Unbestimmtheit daher rührt, dass die StA es selbst nicht besser weiss, dann liesse das für die Beweiskraft der Indizien insgesamt nur wenig Gutes erwarten.
Man bleibt also trotz "Akteneinsicht" der Medien hier auf den Prozess und die konkrete Beweisführung verwiesen. Dort wird dann mit Sicherheit auch die gerichtsmedizinische und juristische Bewertung von prä-, peri- und postmortalen Verletzungen eine entscheidende Rolle spielen.
Bis dahin könnte man sich z.B. darin üben, Vorverurteilungen trotz oder gerade wegen emotionaler Betroffenheit zurückzuhalten oder zu mäßigen.