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Kriminalfall Kim Wall

28.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2017, Dänemark, U-boot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Kriminalfall Kim Wall

Kriminalfall Kim Wall

28.12.2017 um 23:53
Zitat von AhmoseAhmose schrieb: So oder so wusste er, das die Stiche ihren Tod besiegeln. Dafür wird er entsprechend bestraft werden, egal ob KW nun an den Stichen oder etwas anderem gestorben ist.
Ja, das denke ich auch. Zum Glück, das ist ein kleiner Trost vor Prozessbeginn. Zu den Stichen gab es von PM auch kein Konstrukt als Erklärung, das selbst ihm glaubhaft genug vorkam...


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28.12.2017 um 23:57
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:So oder so wusste er, das die Stiche ihren Tod besiegeln. Dafür wird er entsprechend bestraft werden, egal ob KW nun an den Stichen oder etwas anderem gestorben ist.
Die Formulierung des Sta "kaum aber Stunden danach, wir wissen es nicht genau" scheint hier inzwischen auch irgendwie untergegangen zu sein.


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28.12.2017 um 23:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja. Dass PM darin gesagt haben soll, dass KW an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben ist, was seine Verteidigerin umgehend anders dargestellt hat.

Bisschen wenig für 36 Seiten, selbst wenn man eine sehr große Handschrift hat ;-)
Ich bin eigentlich froh, dass die Öffentlichkeit seit Auffindung des 2. Armes nicht mehr gefüttert wird.
Ich glaube noch nicht einmal, dass es die Öffentlichkeit nicht ohne Neuigkeiten aushält.
Man möchte einfach, dass dieser Fall schnell zum Abschluss kommt.


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29.12.2017 um 00:02
@Ahmose
Wir wissen nicht, ob die Stiche tödlich gewesen wären. Darauf kommt es aber nicht an, da eine andere bisher unbekannte Ursache nach Angaben der Ermittlerzuvor bereits tödlich war.

Keiner von uns weiß, ob die Stiche, wenn nicht eine andere Ursache bereits zuvor bereits tödlich war, tödlich gewesen wären, ob zB durch die Stiche eine lebenswichtige Arterie getroffen gewesen wäre mit Gefahr des schnellen Verblutens etc. oder ob es bloß nicht tödliche Fleischwunden waren. Wir wissen bezgl. der Stiche nämlich absolut nichts zum definitiven Werkzeug, zur Tiefe, zur genauen Lage, zum Schnitt-/bzw. Stichwinkel etc.

Es ist also weder klar, dass die Stiche ÜBERHAUPT tödlich waren noch das KW nicht den Fall, dass sie doch tödlich waren, vorher an der unbekannten Todesursache verstorben wäre.

Wer sich nur auf die Stiche konzentriert, vernachlässigt, ob absichtlich oder unwissentlich, dass es vorher eine andereumbekannte Todesursache gegeben hat.


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29.12.2017 um 00:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wer sich nur auf die Stiche konzentriert, vernachlässigt, ob absichtlich oder unwissentlich, dass es vorher eine andereumbekannte Todesursache gegeben hat.
Dennoch sind die Stiche nicht zu übersehen.
Sie sind für den Fall äußerst wichtig.
Evtl. sogar das Tatmotiv.


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29.12.2017 um 00:13
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Dennoch sind die Stiche nicht zu übersehen.
Sie sind für den Fall äußerst wichtig.
Evtl. sogar das Tatmotiv.
Und nicht zu vergessen das sie auch sehr gut zur Begründung einer Haftverlängerung taugen.


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29.12.2017 um 00:15
@frauZimt
Kann sein. Und was ist, wenn die Stiche post mortem,wenn auch kurz, zugefügt wurden? Dann bricht jede auf die Stiche gestützte Mordzheorie in sich zusammen, weil Mord, Totschlag, Vergewaltigung allesamt voraussetzen, dass das Opfer bei Begehung der Tat noch lebt.Und genau da liegen vermutlich die Schwierigkeiten für die StA, entsprechend Beweis zu führen.


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29.12.2017 um 00:16
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Und nicht zu vergessen das sie auch sehr gut zur Begründung einer Haftverlängerung taugen.
Wogegen er nicht protestiert


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29.12.2017 um 00:20
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb: GermanMerlin schrieb:
Und nicht zu vergessen das sie auch sehr gut zur Begründung einer Haftverlängerung taugen.

Wogegen er nicht protestiert
Vielleicht hofft er ja darauf das der Sta von alleine dahinterkommt was los war?
Weil dem würde man das ja glauben. Ihm bestimmt nicht mehr.


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29.12.2017 um 00:30
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb: FrauZimt schrieb:
Das Ding muss verschrottet werden.

Keine Angst das wird es. Auch wenn es (vermutlich) schon Anfragen aus "Hollywod"
gab es zu erwerben und den Hangar zu mieten..
überprüft eigentlich guinness regelmäßig ob es das längste/ größte privatgebaute uboot noch gibt, oder muss man das melden?

fragen die nach einer offiziellen abmeldung des bisher längsten/ größten, oder muss man sogar eine verschrottungsurkunde vorlegen?


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29.12.2017 um 00:39
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:überprüft eigentlich guinness regelmäßig ob es das längste/ größte privatgebaute uboot noch gibt, oder muss man das melden?

fragen die nach einer offiziellen abmeldung des bisher längsten/ größten, oder muss man sogar eine verschrottungsurkunde vorlegen?
Bei Guinness muss man sich mit seinem Rekord anmelden - ich denke nicht das er das getan hat.
Außerdem ist es ja noch nicht verschrottet. Er ist auch nicht das größte, sondern die später gebräuchliche Formulierung von ihm
war "zum Zeitpunkt der Indienststellung längste privat gebaute.." (durchaus zutreffend)
Die Journalisten haben halt öfter mal was anderes draus gemacht - klingt halt gut.

War letztens bei Galilleo Spezial auf pro 7 das Ereigniss des Jahres 2017.
Platz 17 von 50. Weil Platz 1 der Kriminallfälle des Jahres 2017. Weltweit.


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29.12.2017 um 00:46
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Vielleicht hofft er ja darauf das der Sta von alleine dahinterkommt was los war?
Ich kann es ja dem Leser nicht ersparen, aber der StA muss vor Gerichtsowohl beweisen, dass eine Tat objektiv vorliegt wie auch, dass der Täter sie auch subjektiv so gewollt hat.

Liegt eine Tat objektiv vor, macht sich der Täter aber falsche Vorstellungen über sie, wird er nicht nach der objektiven Tat bestraft. Und hier wird es interessant. Viele lehnen es ab, sich mit der Vorstellungswelt eines Täters zu befassen. Für seine Strafbarkeit und die Schuldfrage ist das aber wichtig, weshalb das Gericht sich sehr wohl eingehend mit der Vorstellungswelt eines angeklagten Täters befasst.

Heißt zB im Fall PM: sollte objektiv bei Zufügung der Stiche KW noch gelebt haben UND sollten die Stiche tatsächlich tödlich gewesen sein UND wäre KW nicht zuvor an der anderen unbekannten Todesursache gestorben, würde PM trotzdem nicht wegen vorsätzlicher Tötung (wegen der Stich) bestraft werden, wenn er bei Stichsetzung subjektiv geglaubt hat, dass KW bereits tot ist. Weil: subjektiv wollte er einen LEBENDEN Menschen durch die Stiche nicht töten. Was immer da seine Motivation für die Stiche war: eine lebende KW wollte er dadurch nicht umbringen, er hielt sie ja für bereits tot.

Hierbei kommt es nicht darauf an, ob PM KW nach medizinischen Maßstäben für tot halten durfte oder nicht, sondern nur darauf, was er sich bei Stichsetzung tatsächlich vorgestellt hat, mag das medizinisch auch nicht haltbar sein.

Ergo: sowohl StA wie Gericht wissen, dass ein Täter sowohl objektiv wie subjektiv die vorgeworfene Tat gewollt haben muss, sonst keine Verurteilung deswegen. Die StA muss halt objektib wie subkektiv alles beweisen...


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29.12.2017 um 01:03
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ergo: sowohl StA wie Gericht wissen, dass ein Täter sowohl objektiv wie subjektiv die vorgeworfene Tat gewollt haben muss, sonst keine Verurteilung deswegen. Die StA muss halt objektib wie subkektiv alles beweisen...
Um hinter seine Absichten zu kommen, wird er psychiatrisch untersucht.
Ich bin gespannt, was die Gutachten über ihn sagen werden.


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29.12.2017 um 01:07
... weshalb jene Öffnungen zur (vorschnell?) angenommenen entgasung, plötzlich zu (sexuell?) motivierten (Messer?) Stichen mutierten..
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Um hinter seine Absichten zu kommen, wird er psychiatrisch untersucht.
er wurde! psychiatrisch untersucht.. und trotzdem oder deshalb liegt die Anklage nicht vor?


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29.12.2017 um 01:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:sowohl StA wie Gericht wissen, dass ein Täter sowohl objektiv wie subjektiv die vorgeworfene Tat gewollt haben muss, sonst keine Verurteilung deswegen. Die StA muss halt objektib wie subkektiv alles beweisen...
und das weiss auch die verteidigung!
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:die Ermittler haben bisher viel erzählt.. aber nichts belegen können..
würdest du etwas beweisen/ belegen bevor der prozess überhaupt begonnen hat.

das was die StA bisher vorgelegte, hat aber zumindest zu einer uhaft, deren aufrechterhaltung über nun schon 4 monate und zur festlegung eines prozesses geführt.

immerhin hatte der inhaftierte ebenso die möglichkeit, über 4 monate, glaubhaft zu versichern, dass er eben nicht für den tod KWs im sinne der StA ist, sondern es sich nur um einen 'unfall' handelte.
PM und seine verteidigung hatte also 4 monate zeit, glaubhaft darzulegen, dass keine gefahr von ihm ausgeht und er zumindest bis zum urteilsspruch, im anstehenden prozess, freizulassen ist.

selbst ein psychiatrische gutachten konnten PM scheinbar dabei nicht helfen.


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29.12.2017 um 01:12
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:... weshalb jene Öffnungen zur (vorschnell?) angenommenen entgasung, plötzlich zu (sexuell?) motivierten (Messer?) Stichen mutierten..
kannst du bitte belegen, dass es sich bei den von der polizei/ den ermittlern erwähnten entlüftungs-öffnungen um die 15 stiche geht, die später in der verhandlung zur uhaft erwähnung fanden?


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29.12.2017 um 01:18
@DEFacTo
warum sollte man nur jene aufzählen und weitere verschweigen?


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29.12.2017 um 01:22
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:@DEFacTo
warum sollte man nur jene aufzählen und weitere verschweigen?
man hat doch sowohl die entlüftungsöffnungen erwähnt als auch die 15 stiche.
die 15 stiche hat man vielleicht deswegen in den vordergrund geschoben, um eine weitere strafbare handlung zu begründen und damit einen inhaftierungsgrund.

die entlüftungsöffnungen wären ja alleine für sich genommen 'nur' stören der totenruhe.


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29.12.2017 um 01:27
@DEFacTo
wie du zu dieser Annahme kommst, kannst du evtl nachvollziehbar durch Quellen belegen?


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29.12.2017 um 01:31
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:@DEFacTo
wie du zu dieser Annahme kommst, kannst du evtl nachvollziehbar durch Quellen belegen?
das mach ich nachdem du mir belegst, dass es sich bei den aufgeführten 14 stichen in den unterleib und genitalen und dem einen stich in den brustkorb um die, von der polizei genannten entlüftungsöffnungen handelt.

mir würde sogar schon reichen, wenn du mir eine quelle aufzeigen könntest, aus der hervorgeht, dass die polizei ihre aussage zu den entlüftungsöffnungen zurücknimmt.


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