GermanMerlin schrieb:Vielleicht hofft er ja darauf das der Sta von alleine dahinterkommt was los war?
Ich kann es ja dem Leser nicht ersparen, aber der StA muss vor Gerichtsowohl beweisen, dass eine Tat objektiv vorliegt wie auch, dass der Täter sie auch subjektiv so gewollt hat.
Liegt eine Tat objektiv vor, macht sich der Täter aber falsche Vorstellungen über sie, wird er nicht nach der objektiven Tat bestraft. Und hier wird es interessant. Viele lehnen es ab, sich mit der Vorstellungswelt eines Täters zu befassen. Für seine Strafbarkeit und die Schuldfrage ist das aber wichtig, weshalb das Gericht sich sehr wohl eingehend mit der Vorstellungswelt eines angeklagten Täters befasst.
Heißt zB im Fall PM: sollte objektiv bei Zufügung der Stiche KW noch gelebt haben UND sollten die Stiche tatsächlich tödlich gewesen sein UND wäre KW nicht zuvor an der anderen unbekannten Todesursache gestorben, würde PM trotzdem nicht wegen vorsätzlicher Tötung (wegen der Stich) bestraft werden, wenn er bei Stichsetzung subjektiv geglaubt hat, dass KW bereits tot ist. Weil: subjektiv wollte er einen LEBENDEN Menschen durch die Stiche nicht töten. Was immer da seine Motivation für die Stiche war: eine lebende KW wollte er dadurch nicht umbringen, er hielt sie ja für bereits tot.
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob PM KW nach medizinischen Maßstäben für tot halten durfte oder nicht, sondern nur darauf, was er sich bei Stichsetzung tatsächlich vorgestellt hat, mag das medizinisch auch nicht haltbar sein.
Ergo: sowohl StA wie Gericht wissen, dass ein Täter sowohl objektiv wie subjektiv die vorgeworfene Tat gewollt haben muss, sonst keine Verurteilung deswegen. Die StA muss halt objektib wie subkektiv alles beweisen...