JosephConrad schrieb:Also haben die GM eine genauere Aussage gemacht (unwahrscheinlich das die Stiche später als ...) oder war es eine relativ allgemeine Aussage und es gilt das o.g.? Dann wäre das Intervall [kurz vor dem Tod .. ein paar Stunden].
Diese Zeitspanne "X" [kurz vor dem Tod .. X] dürfte für den Prozess sehr relevant sein (X < 5 Min oder 30min < X < 1h, etc.)
Wir kennen die genaue histopathologische Beurteilung nicht. Je nach Ausmaß der Gewebsreaktion ist angesichts der mehr oder weniger bekannten Umgebungsbedingungen schon noch eine nähere zeitliche Eingrenzung möglich, als zum Beispiel von 30 Minuten vor dem Tod bis vier Stunden nach dem Tod.
Ein wichtiger Faktor ist, wie die Kreislaufverhältnisse zum Zeitpunkt der Verletzung waren. War das Opfer schon längere Zeit agonal, also mit stark reduzierter Herz-Kreislaufleistung, werden perimortale Veränderungen sicherlich nach vorne verschoben. Das heißt sie können z.B. schon bei 30 Minuten vor dem eigentlichen Herz-Kreislaufstillstand gesetzten Verletzungen auftreten, aber wahrscheinlich nicht mehr bei länger als 30 Minuten nach dem Herz-Kreislaufstillstand gesetzten Verletzungen.
Umgekehrt verhält es sich, wenn das Opfer quasi aus voller Funktionsfähigkeit heraus einen plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand erleidet.
Im vorliegenden Zusammenhang finde ich die Unterscheidung
vor oder nach dem Herzkreislaufstillstand (in dem Zusammenhang etwas ungenau als Todeszeitpunkt definiert) nicht so wichtig. Wichtiger zur Beurteilung der Gesamteinschätzung des Falles wäre für mich, dass die Stichverletzungen peri-, die Absetzverletzungen aber eindeutig postmortal wären. Das würde nämlich ein belastendes Licht auf das Geschehen werfen, da die Annahme, es habe sich bei den durch die Stiche bedingten Genitalverstümmelungen um Körpermanipulationen gehandelt, die nicht in Zusammenhang mit der Tötungshandlung stehen ("Leichenschändung" nach Unfalltod z.B.), dann schwerlich haltbar wäre.