Es ist nicht einfach, anhand der aktuell bekannten Fakten ein plausibles Szenario zu entwerfen, einiges entzieht sich wohl auch der Vorstellungskraft.
Ich sehe vier Möglichkeiten (Unfall schließe ich persönlich aus):
1. spontaner (sexuell motivierter) Übergriff beim Tauchgang ohne (sofortige) Tötungsabsicht
2. spontaner oder während der Fahrt geplanter Übergriff vorrangig mit Tötungsabsicht
3. spontaner oder während der Fahrt geplanter Übergriff vorrangig im Sinne der Umsetzung sadistischer Fantasien
4. Tat schon vor Beginn des Interviews geplant, wobei entweder die Tötungsabsicht vorrangig war (vgl. 2) oder die Umsetzung von
sadistischen Fantasien (vgl. 3).
Ich gehe mal davon aus, dass die dürftigen Informationen zu den fehlenden Abwehrspuren bei PM und der intakten Kleidung KWs den Tatsachen entsprechen.
1. ist für mich am ehesten gegeben, wenn die Tatwaffe nicht gewechselt wurde und er sie nicht sofort, vor den Stichen getötet hat. Außerdem muss zuerst eine Nötigung erfolgen, denn die Tötung war ja (noch) nicht beabsichtigt und die Kleidung muss vor den Stichen entfernt gewesen sein. Also z. B. bei dem geschilderten Szenario von Seite 741.
Photographer73 schrieb:Die Todesursache ist bis jetzt unklar.
Das ist richtig. Ich bin davon ausgegangen, dass ein tödlicher Halsstich evtl. durch die Amputation als solcher nicht abgegrenzt werden konnte. Dem ist aber wohl nicht so. Höchstens bei einer Strangulation ist es schwierig, diese als Todesursache zu erkennen, wenn diese in der Amputationsebene liegt.
Bei 2. würde er vermutlich den Überraschungseffekt für die zum Tod führende Handlung nutzen. Da ein Erwürgen länger dauert und auch mehr Gegenwehr hervorrufen wird, ist ein Erdrosseln wahrscheinlicher. Es ist auch eher schwierig, jemanden mit einer Tüte zu ersticken, der nicht gefesselt ist und sich wehren kann. Das Entkleiden erfolgte dann nach dem Tod und danach die Messerstiche.
Für 3. müsste er sie fixieren. Und die Kleidung ist vor dem Fixieren ausgezogen worden. Er muss sie dann zum Entkleiden gezwungen und fixiert haben, ohne dass sie sich gewehrt hat. Zu einer Androhung von Gewalt käme natürlich der Umstand, dass sie keine Möglichkeit hat zu entkommen oder um Hilfe zu rufen und ihr das bewusst war.
Wenn die Todesursache nicht festgestellt wird und PM weiter an der Unfallversion festhält, rücken aus Sicht der Anklage (die ihm nicht glauben wird) m. E. die Möglichkeiten 2-4 in den Vordergrund.
Welcher Ablauf für einen spontanen Übergriff ohne Tötungsabsicht (Tötung dann aus einer plötzlichen Aggression heraus, aber nicht von vornherein gewollt) wäre ansonsten überhaupt denkbar? Mir fällt keiner ein.