Indina schrieb:Die Kriminalpolizei von Kopenhagen teilte Montagmittag in einer Pressemitteilung mit: „Die Anklagepunkte gegen Peter Madsen wurden ausgedehnt und umfassen nun auch sexuellen Missbrauch zweiten Grades in einem besonders schweren Fall.
Als Grundlage dafür dienen die 14 Messerstiche, die bei der Obduktion ihres Torsos in ihrem Unterleib gefunden wurden.“
Die Formulierung „sexueller Missbrauch zweiten Grades“ zeigt, dass die Polizei ein sexuelles Motiv vermutet, eine Vergewaltigung bisher aber nicht nachweisen kann.
Die Messerstiche waren ihr zu dem Zeitpunkt zugefügt worden, als sie starb.
Peter Madsen hatte also entweder während ihres Todeskampfes oder unmittelbar danach mit einem Messer zugestochen und dabei 14 Mal auf ihren Unterleib und ihre Geschlechtsorgane gezielt.
@IndinaDanke für deine Zusammenfassung.
Was heisst 2.Grades? Was ihm vorgeworfen wird, ist nicht weniger vergewaltigend.
Du hast heute geschrieben, er sollte nun auch sagen, wo er die Arme ins Meer geworfen hat. Schließlich hat er die Zerteilung nun zugegeben.
Ich denke, er wird das nicht sagen, weil man dort auch die Handys finden würde.