Kriminalfall Kim Wall
03.10.2017 um 15:15Ebba11 schrieb:Es gibt i.d.R. ein Persönlichkeitsrecht auch post mortem, dass für eine gewisse Frist und bestimmte Belange auf die Angehörigen übergeht. Und ich glaube, dass die Ermittler den Angehörigen alles vor Veröffentlichung bekannt geben und diese auch mit entscheiden was öffentlich wird, z.B. der Presse gegenüber. Der Richter wird keinen spektakulären Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vornehmen, wenn dazu keine Veranlassung besteht. Aber das kann ein Jurist bestimmt besser beantworten.du meinst, dass zb des opfers sexualvorlieben und swingerclub besuche, bei denen sie dem täter begegnet ist veröffentlicht werden?
oder dass die korrespondenz des opfers mit dem täter nicht öffentlich gemacht werden darf, wegen, deiner meinung nach, bestehenden persönlichkeitsrechte?