Seps13 schrieb:Jedoch ist bei einem bestehenden Schmerzensgeldanspruch immer entscheidend, ob der Verursacher diesen auch bezahlen kann. Wenn nicht, bekommt der Anspruchsberechtigte auch nichts.
Das ist wohl wahr. Muss jeder selber abwägen, ob er abschließen kann und verzichtet, weil ihm der Stress das Geld zugesprochen zu bekommen - und vergeblich einzufordern - eher schadet. Oder ob es ihm wichtig ist, sich zu wehren- und dem Verschulder eine Hypothek mitzugeben.
Denn auch wenn der Verursacher nicht zahlen kann, ist die Bürde da.
Und das macht auch etwas im Kopf.
Auch wenn jemand arm ist, kann er ja davon träumen, dass es eines Tages anders wird. Oder er weiss, dass er irgendwann eine Erbschaft antreten wird.
Schon einen blöden Lottoschein füllt man aus, weil man sich vorstellt, man könnte Glück haben.
So gesehen hält man als Geschädigter dem Verursacher eine Rechnung unter die Nase, die ihm die Lust auf die Zukunft vermiest.
Und das könnte als Genugtuung empfunden werden.
Wie gesagt, es gibt da keine vernünftige Linie. Das sind individuelle Entscheidungen.
Hier schrieb jemand, dass in Dänemark der Steuerzahler einspringt, wenn der Verurteilte nicht zahlen kann.
Wenn es so ist, sollte der Weg beschritten werden.
Ich weiss allerdings nicht, ob das stimmt.
Es könnte sich um eine Regelung handeln, die Härtefälle auffängt.
Es gibt ja Familien, die finanziell am Abgrund trehen, wenn der Haupternährer nicht mehr da ist.