Andante schrieb:Aber er ist doch wegen allem verurteilt, was viele für auf der Speicherkarte festgehalten glauben. Wozu braucht es - im Nachhinein - die Speicherkarte noch (wenn sie denn existiert, wofür es keinen Beweis gibt außer dem Bauchgefühl mancher user hier)? Sie wird jedenfalls nicht mehr als Beweis im Prozess gebraucht.
Vorab- sollte die Karte jemals gefunden werden, wird ihr Inhalt nicht oder zensiert an die Öffentlichkeit gelangen und das ist gut so.
das wundert micht, das du das nicht siehst- Madsen hat die landestypische Höchststrafe- er kann nicht zu mehr verurteilt werden. Wobei der Inhalt der Karte sicherstellen würde, das er niemals mehr in Freiheit gelangt.
Sie würde zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Beweisstück zugelassen.
Aber darum geht es nicht- Es geht darum, dass ihr Mörder lügt und Dinge behauptet, die sie nicht mehr widerlegen kann.
Die Liste seiner dreisten Lügen ist unendlich lang und angesichts ihrer Qualen einfach nur schrecklich, auch für die Angehörigen.
Seine Lügen sind auch nach ihrem Tod eine weitere Vergewaltigung an ihr. Sie kann sich nicht dagegen wehren - und ist seinen Lügen ausgeliefert.
Ich denke, sie würde wollen, das seine wahre Grausamkeit dem Gericht/StA offenbart wird.
marisa2 schrieb:Nur wohin kann er so einen Film hingeladen haben können? Auf ein Facebookkonto oder einen anderen Anbieter? Ins Darknet glaube ich nicht. Damit kannte er sich glaube ich nicht aus. Dafür bräuchte er einen anderen Browser.
Alles, was öffentlich ist, fällt raus, weil es nachvollziehbar wäre. Es könnte auch eine Remote oder VPN - Verbindung auf einen privaten Server sein. Festplatte dann raus, kann keiner mehr nachvollziehen.