@marisa2marisa2 schrieb: Themis2.0 schrieb:
"Jede Verteidigerin, die einigermaßen bei Trost ist, hätte PM eine Erklärung verlesen lassen mit technischen Details und diese dann Stück für Stück über Sachverständige rekonstruieren lassen."
"Hallo, erst einmal in willkommen!
Warum denkst du, hat sie das nicht getan? Sie ist doch eine erfahrene Anwältin?"
Sie hätte es dann getan, wenn sie den Tatvorwurf auf eine fahrlässige Tötung beschränken könnte. Wie wir wissen passen die gefundenen Beweise aber nicht zu den verschiedenen Versionen, die PM bislang zu einem Unfall vorgebracht hat.
Leider weiß ich nicht, wie es in Dänemark ist, hier darf zwar der Angeklagte lügen und der Verteidiger ihn über dieses Recht informieren. Der Strafverteidiger darf aber selbst weder die Unwahrheit sagen, noch dem Angeklagten wissentlich eine unwahre Geschichte "stricken".
Fraglich ist allerdings, warum sie ihn überhaupt frei reden lässt. Er tut sich damit ja vor Gericht momentan augenscheinlich keinen Gefallen. Bei der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten könnte es schwierig sein, ihn vernünftig zu "steuern".
Ihr bleibt deshalb wohl nur die Chance, Zweifel zu streuen. Das ist IMHO aber bislang nicht so recht gelungen.