FF schrieb:Peace! Ich nenne das "Lost in citation". ;)
Ja, daran hatte ich nicht gedacht. Ich hatte dich eigentlich nur zitiert, um deinen Wortlaut "Schwarz auf Weiß" aufzugreifen und die Pointe gewissermaßen zu Ende zu führen. Aber
Maxi05 schrieb:Danke, Mr. Moe!
ich habe später bei nochmaligem Lesen festgestellt, dass
@Sector7 schon früher (12.01., 19:04 Uhr; Seite 1010) eine Übersetzung (nahezu derselbe Wortlaut) des englischen Berichts inklusive Verlinkung der Quelle gepostet hatte. Das hatte ich in der Tiefe der Nacht offenbar verpeilt (wobei ich da wohl nicht der Einzige war). Naja, was soll´s...
;)Photographer73 schrieb:Häufig sind es die Strafverteidiger, die sich den geballten Hass der Massen zuziehen, weil viele nicht nachvollziehen können, wie man TV wie PM oder andere verteidigen kann. Leider scheinen viele nicht zu verstehen, daß genau das nun mal der Job eines Verteidigers ist. Vertretung eines TV/Täters, ohne moralische Wertung der Tat.
Die Frage ist, inwieweit letzteres grundsätzlich machbar ist. Auf jeden Fall wird ein Verteidiger die (selbstverständlich mögliche) Tat auch vor Augen haben und diese in irgendeiner Form, ebenso wie sein Plädoyer, mit seinem Gewissen in Einklang müssen. Ich sehe keinen Grund dafür anzunehmen, dass man dieses einfach so "ausknipsen" könne. Auch eine 18-Jährige hat das Recht, von heute auf morgen alle Brücken abzubauen, die Familie hinter sich zu lassen und einfach so zu verschwinden, ohne Ankündigung. Ich sehe es aber nicht ein, von der Mutter (oder außenstehenden Betroffenen) zu verlangen, sie müsse eben noch lernen zu "verstehen", dass die Tocher doch das Recht dazu habe. Das wird ihr nicht weiterhelfen, selbst dann nicht, wenn sie Juristin ist und alles "begriffen" hat. Da wird sich die Bestürzung mit dem Rechtsverständnis streiten, unweigerlich.
Mir ist schon klar, dass beide Fälle nicht vergleichbar sind (hinsichtlich betroffener Außenstehender vielleicht schon...), aber man wird wohl hinnehmen müssen, dass es solche Gewissensregung gibt und bei soundso vielen Menschen dazu führt, dass sie die Vertretung der Rechte des Angeklagten nicht mit sich vereinbaren können, speziell in unserem Fall. Es gibt auch Strafverteidiger, die die Verteidigung in bestimmten Fällen ablehnen. Grundlage dafür ist ein Gewissenskonflikt, und nicht einfach (pauschal) mangelnde Schulung über die Rechte eines Angeklagten und das Aufgabengebiet eines Strafverteidigers. Intellektuell ist es ja nicht schwer zu "kapieren", welche Aufgaben ein Verteidiger hat.
Zusätzlich dann aber noch zu meinen, der angesprochene Gewissenskonflikt sei Grundlage für "den geballten Hass der Massen", finde ich schon recht dreist. Die gesamte Judikative könnten wir uns schenken, wenn sich das menschliche Gewissen nicht von Zeit zu Zeit melden würde. Und dieses meldet sich eben emotional, und nicht intellektuell, da können wir nichts machen. Mit grundsätzlich "geballtem Hass" hat das herzlich wenig zu tun.
Damit - ich formuliere es wohl besser noch ganz ausdrücklich - ist natürlich noch lange nicht gesagt, in welcher Art und Weise man nun einem Angeklagten oder der Verteidigung gegenübertreten, inwieweit man sich mal eben an dem Prinzip der Strafverteidigung "abreagieren" oder sich diese "zum Feind" machen kann.
Ein bisschen Differenzierung wäre da wünschenswert. Und vielleicht die Bereitschaft zu respektieren, dass recht viele Menschen aus oben genannten Gründen der Verteidigung (vor allem in diesem Fall) ablehnend gegenüberstehen. Ablehnung ist noch lange kein Hass, noch lange kein "Pöbel".
Um es einmal ganz, ganz pragmatisch zu sagen: es ist ja Gott sei Dank nicht "verboten", ein Gewissen zu haben und diesem gegebenenfalls auch Ausdruck zu verleihen...