"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams
13.05.2024 um 09:22@equinoxx
Ich weiss nicht, wofür Du Dich entschuldigen solltest. In dem von Dir auch verlinkten offiziellen Antrag des Staatsanwaltschaft steht freilich drin, dass sie die vollständige Personalakte inclusive aller Anmerkungen etc. dazu einsehen wollen. Ich sehe das auch als einen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Todd Click. Und in der Begründung an das Gericht steht auch ganz klar "mental record."
Die Staatsanwaltschaft begründet diesen Antrag mit zwei klaren Unterstellungen: aus den Unterlagen könnte sich ergeben, dass die Glaubwürdigkeit des Zeugen Click beschädigt ist, und dann noch einmal: "dass auch die Wahrhaftigkeit seiner Aussage in Frage gestellt wird."
Weiter wird in dem Antrag nicht dargelegt, warum, auf welchen Fall bezogen usw. diese Dinge im Raum stehen.
Mit "fishing expedition" bezeichnen wir Juristen oft Anträge, wo es scheint, dass derjenige, der hier Unterlagen sehen will, eben nicht genau weiss, was er finden wird, sondern dass er hofft, etwas zu finden, was seinem Anliegen hilfreich ist. Das ist eine ganz normale Interpretation. Der Staatsanwalt ist hier auch vorsichtig, er spricht nur von "could," also könnte.
Nun, da dem Antrag stattgegeben ist, wird man sehen, was daraus wird. Wie schon einmal gesagt, wenn es überhaupt etwas Interessantes da gibt, wird die Jury entscheiden und niemand sonst.
Ich weiss nicht, wofür Du Dich entschuldigen solltest. In dem von Dir auch verlinkten offiziellen Antrag des Staatsanwaltschaft steht freilich drin, dass sie die vollständige Personalakte inclusive aller Anmerkungen etc. dazu einsehen wollen. Ich sehe das auch als einen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Todd Click. Und in der Begründung an das Gericht steht auch ganz klar "mental record."
Die Staatsanwaltschaft begründet diesen Antrag mit zwei klaren Unterstellungen: aus den Unterlagen könnte sich ergeben, dass die Glaubwürdigkeit des Zeugen Click beschädigt ist, und dann noch einmal: "dass auch die Wahrhaftigkeit seiner Aussage in Frage gestellt wird."
Weiter wird in dem Antrag nicht dargelegt, warum, auf welchen Fall bezogen usw. diese Dinge im Raum stehen.
Mit "fishing expedition" bezeichnen wir Juristen oft Anträge, wo es scheint, dass derjenige, der hier Unterlagen sehen will, eben nicht genau weiss, was er finden wird, sondern dass er hofft, etwas zu finden, was seinem Anliegen hilfreich ist. Das ist eine ganz normale Interpretation. Der Staatsanwalt ist hier auch vorsichtig, er spricht nur von "could," also könnte.
Nun, da dem Antrag stattgegeben ist, wird man sehen, was daraus wird. Wie schon einmal gesagt, wenn es überhaupt etwas Interessantes da gibt, wird die Jury entscheiden und niemand sonst.