Ich habe nur geschrieben, dass der ursprüngliche Fehler, der jetzt noch mal zu erheblichen Verzögerungen geführt hat, von der Seite der Verteidiger ausging. Zweifelsohne hat die Richterin darauf falsch reagiert, das hat der Supreme Court ja fest gestellt. Aber sie also durchaus auch einen Anteil an der Verzögerung.
Aber ich "reite" nicht auf dem Fehlern der Verteidiger rum, sondern möchte eben nur zu bedenken geben, dass die Verzögerung ohne ihr Fehlverhalten gar nicht zustande gekommen wäre.
Helen559 schrieb:Aber die erste Verschiebung war auch nachvollziehbar und total realistisch und erforderlich.
Und die zweite nicht?
Wie ich schon schrieb ist dieses Recht auf einen zügigen Prozess kein Wunschkonzert, auf das man einmal bewusst verzichten kann, in dem man satte 9 Monate Bearbeitungszeit beantragt, und auf das man sich dann später wieder berufen kann.
Und wie ich auch bereits oben schrieb steht dieses Recht eben nicht über dem Recht auf einen fairen Prozess. Um den zu gewähren, war die Klage beim Supreme Court notwendig. Das kostet halt Zeit und wenn da die Anhörung für den 18.1. angesetzt ist, dann kann der Prozess eben nicht wie eigentlich geplant, am 8.1. beginnen.
Der Antrag der Verteidiger beim Supreme Court, der Prozess solle nach dessen Entscheidung innerhalb von 70 Tagen beginnen, war doch ein reiner PR-Schachzug. Wenn die Richterin abgesetzt und ausgetauscht worden wäre, wäre es unmöglich gewesen, den Prozess innerhalb so kurzer Zeit zu beginnen, weil der neue Richter eben auch Einarbeitungs- und Vorbereitungszeit braucht. Zumal er die bereits durch seine Vorgängerin getroffenen Vorbereitungen nicht einfach übernehmen kann, denn der wäre ja mit einer solchen Entscheidung Parteilichkeit attestiert worden. Er oder sie hätte das also alles sehr kritisch überprüfen müssen, was in 70 Tagen gar nicht möglich gewesen wäre. Undcgenau das war Rozzi und Baldwin natürlich bewusst. Das sind erfolgreiche Strafverteidiger, die sehr genau einschätzen können, welche Zeitspannen in einem solchen Prozess benötigt werden.
Jetzt ist die Richterin nicht abgesetzt worden und schluss, stellen sie den nächsten Antrag auf ihre Absetzung. Das wird wahrscheinlich die nächste Verschiebung des Prozessbeginns nach sich ziehen.
Es ist ihr gutes Recht, solche Anträge zu stellen, aber dann ist es eben rein faktisch nicht möglich, den Prozess trotzdem zügig beginnen zu lassen. Es gibt eben Situationen, wo man sich zwischen zwei Dingen entscheiden muss.
Aber für mich zeigt dieser neue Antrag eben schon, dass es ihnen bei dem Antrag auf Prozessbeginn in 70 Tagen nur um PR ging. Es war ihnen klar, dass das faktisch nicht umsetzbar ist und ihr Interesse an einem so schnellen Prozess scheint ja jetzt schon wieder weg oder zumindest nicht mehr auf Prio 1 zu sein.
Es eignet sich aber ja so wunderschön dazu aufzuzeigen, dass der arme Ricky jetzt noch länger im Odinistenknast hocken muss, weil der böse Staat ihm sein Recht auf einen speedy trial verwehrt. Für mich ist das nur ein weiteres Mosaiksteinchen, an dem die Anwälte so lange gebastelt haben, bis es sich schön ins Image des Justizopfers RA einfügen lässt, der völlig unschuldig in die Fänge eines lügenden Staatsanwaltes, einer korrupten Ermittlerbande, einer parteiischen Richterin und okkulter Gefängniswärter geraten ist.