Maria L. in Freiburg ermordet
19.11.2017 um 08:36lawine schrieb: FrauZimt schrieb:Die mutmaßliche Vergewaltigung kann gar keine Rolle spielen.
Darum würde ich eine Sicherheitsverwahrung anschließend für richtig halten.
Aber dafür erfüllt er wohl nicht die Voraussetzungen.
zusammen mit der schweren Straftat in Griechenland - und der mutmaßlichen Vergewaltigung in Iran , die in den kommenden acht Verhandlungstagen vielleicht auch noch näher zur Sprache kommt- stehen die Chancen für eine Sicherheitsverwahrung nicht schlecht.
ich wünsche es den Frauen/Mädchen, dass sich nie wieder eine vor ihm fürchten muss
Es gab keinen Prozess, also keine Verurteilung.
Und in Griechenland hat er möglicherweise nicht lange genug im Gefängnis gesessen.
Die Verhängte Haftzeit für die Tat hätte ausgereicht , aber er wurde ja vorzeitig entlassen.
Ich hab mir die Bedingunge für die Sicherheitsverwahrung vor einiger Teit durchgelesen. - Hab das jetzt aber nicht mehr präsent- Vielleicht kann das jemand, der sachkundig ist, hier ergänzen?
Ich möchte keine Quelle einstellen, in der es fasch steht.
Ich meine mich zu erinnern:
Sicherheitsverwahrung nicht für Jugendliche
(Das ist er ja nicht)
Der Täter muss Eine Vorstrtafe vorweisen und mindesens zwei Jahre im Gefängnis verbracht haben.
Stimmt das so? (Bin mir nicht sicher)
Und wurde er in Griechenland nicht sogar früher entlassen?